Das gute Recht der Eltern

Der Kommentar „Das gute Recht der Eltern„ von Heike Schmoll, der in der gestrigen Ausgabe der FAZ erschienen ist (11.11.2014, Nr. 262, S. 1), kann seit heute auch online eingesehen werden. Darin heißt es:

Wer das sogenannte Gender-Mainstreaming kritisiert, gilt in Kreisen einesfortschrittlichen Zeitgeistes als homophob und reaktionär. Das ist das Kampfvokabular, mit dem sich Skeptiker staatlich verordneter Gender-Theorien in der Kita oder im Schulunterricht konfrontiert sehen. Doch handelt es sich meist um Eltern, die auf die „Lufthoheit über den Kinderbetten“ (Olaf Scholz) und ihr Grundrecht auf Erziehung nicht verzichten wollen. Es geht ihnen nicht darum, die Gleichstellung der Geschlechter und unterschiedlichen Lebensformen in Frage zu stellen, erst recht nicht darum, einzelne Formen von Sexualität zu stigmatisieren. Sie fühlen sich nur verantwortlich für die Sexualerziehung ihrer Kinder und wollen solche Fragen mit der nötigen Sensibilität in der jeweils passenden Entwicklungsphase angesprochen wissen.

Die Ziele des sogenannten Gender-Mainstreaming sind den Eltern noch viel zu wenig bekannt. Nur die Lehrpläne aus Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen bringen in einer selten aggressiven Form zutage, was sonst in einer „hidden agenda“ begrifflicher Nebelkerzen und Anglizismen verdeckt bleibt. Das Gender-Mainstreaming als EU-Richtlinie, die weit mehr umfasst als die Gleichstellung von Männern und Frauen, ist von allen Mitgliedstaaten für verbindlich erklärt und von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schon 1999 vom Bundeskabinett als Leitprinzip der eigenen Politik anerkannt worden. „Gender“ meint die gesellschaftlich, sozial und kulturell geprägten Geschlechterrollen und stammt aus der Sexualforschung. Zunächst sollte es das Phänomen der Transsexualität sprachlich erfassen und wurde dann von der Homosexuellenbewegung aufgegriffen.

Hier mehr: www.faz.net.

Ähnliche Beiträge:

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner