Der Staat ist kein Tugendwächter

Eva Quistorp hat in einem Kommentar für TheEuropean ein merkwürdiges Konzept der Religionsfreiheit beworben und dabei, wie es sich für eine deftige Grünen-Politikerin gehört, die Evangelikalen in die Nähe militanter Muslime gerückt.

Das Grundgesetz ist eine Komplexität von Freiheiten und Pflichten, individuellen Rechten, aber auch von sozialen Rechten, und es versucht, diese in einen Gesamtzusammenhang zu setzen. Beispielsweise sind die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Versammlungsfreiheit, die Meinungs-, Wissenschafts- und die Kunstfreiheit wichtigere grundgesetzlich garantierte Rechte. In diesem Zusammenhang ist die Religionsfreiheit nicht als Freiheit für fundamentalistische Evangelikale, holocaustleugnende Katholiken oder djihadistische Muslime, sondern nur im Zusammenhang mit der Geschlechtergleichberechtigung, der Meinungs-, Wissenschafts- und Kunstfreiheit denkbar.

Es spricht für TheEuropean, dass bereits zwei Tage später eine Replik von Alexander Kissler publiziert wurde. Er warnt in seinem Beitrag vor einer Instrumentalisierung der Religionsfreiheit durch den Staat:

Weil der freiheitliche Staat den Glauben nicht politisieren darf, sondern ihn in seiner ganzen Eigentümlichkeit respektiert, muss es dem Staat egal sein, was der Gläubige oder Ungläubige denkt. Es mag Katholiken geben, die die Schoah relativieren, antisemitische Protestanten, intolerante Muslime, verblendete Atheisten, fundamentalistische Juden und nationalistische Hindus – ebenso wie korrupte Journalisten, kriminelle Wissenschaftler und verbrecherische Künstler. Wo immer sie gegen Recht und Gesetz verstoßen, müssen sie bestraft werden. Nie und nimmer aber darf der Staat die freie Ausübung des Glaubens, des Berufs, der Wissenschaft und der Kunst prinzipiell an politische Bedingungen koppeln. Es wäre das Ende der Republik, der Abschied von der Freiheit.

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