Geschichte eines Wegwerfmädchens

Die WELT AM SONNTAG hat am 28. November die Geschichte der 15-jährigen Yamina erzählt, die wie Ware als Zwangsprostituierte durch Deutschland geschoben wurde. Ein sehr bewegender Artikel, der nebenbei zeigt, dass die Legalisierung der Prostitution als Dienstleistung vor allem den Zuhältern geholfen hat.

Ein Gesetz, das die rot-grüne Bundesregierung im Jahr 2001 beschloss, hat die Situation in Deutschland kaum verbessert (Den Bericht zu den Auswirkungen des Gesetzes finden Sie hier). Im Oktober 2001 verabschiedete sie mit den Stimmen von FDP und PDS das Gesetz „zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“. Die Parlamentarier meinten es gut. Sie wollten Prostituierten den Zugang zur Sozialversicherung und den Ausstieg aus dem Milieu erleichtern und die Kriminalität in der Szene eindämmen. Frauen sollten ihren Lohn von Freiern einklagen können und ihre Arbeit in Verträgen regeln. Seit 2001 ist Sex gegen Geld keine »gewerbsmäßige Unzucht« mehr, sondern eine »sexuelle Dienstleistung«. So der Plan.

Längst weiß man, dass das Gesetz nicht den Frauen geholfen hat, sondern den Zuhältern. Es hat den Menschenhandel erleichtert, weil es die Vermittler von schnellem Sex legalisiert, es sei denn, ein Zuhälter zwingt Frauen zur Prostitution. Doch so etwas ist kaum nachzuweisen. Schon vor drei Jahren offenbarte eine Studie des Bundesfamilienministeriums, dass die Reform keine der Erwartungen erfüllt hat. Die damalige Familienministerin Ursula von der Leyen, CDU, legte einen Sechs-Punkte-Katalog vor, um »den Schutz von Prostituierten wirksam zu verbessern«. Geschehen ist seither so gut wie nichts.

Der Artikel steht inzwischen online: www.welt.de.

Ähnliche Beiträge:

Abonnieren
Benachrichtige mich bei

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

9 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments
13 Jahre zuvor

das ist übrigens nicht die einzige unsägliche Auswirkung dieses Gesetzes.

Von Gesetz wegen müssen Empfänger von Arbeitslosengeld II jede Arbeit annehmen, die nicht gesetzes- oder sittenwidrig ist. Anders als früher ist eine Tätigkeit als ProstituierteR nicht mehr sittenwidrig. Also können Frauen und Männer solche Arbeitsangebote nicht mehr ablehnen, ohne zu riskieren. daß das ALG gestrichen wird.

Das ist nicht an den Haaren herbeigezogen, ein konkreter Fall wird hier geschildert:
http://www.emma.de/hefte/ausgaben-2005/maijuni-2005/top-themen/arbeitsamt-vermittelt-prostituierte/

Schandor
13 Jahre zuvor

Das ist für mich genau der Punkt, wo ich jene Christen nicht mehr verstehe, die immer noch von einer „Gnadenzeit“ schwafeln. Denn das ist bereits Gericht,

meint Schandor

Schandor
13 Jahre zuvor

Ja? Mich würde brennend interessieren, wie man Salz und Licht sein kann in einer Gesellschaft der Gottesunfähigkeit (Heim), in der das Laute, das Homosexuelle, das Anomische, die zum Gesetz erklärte Feindschaft gegen Gott zum Programm erklärt wird, in einer Gesellschaft, die Platos Höhlengleichnis im Vergleich dazu zum Märchen für Ewiggestrige macht?

Liebe Grüße

Roderich
13 Jahre zuvor

Schandor, Du kannst Dich z.B. engagieren, indem Du eine Journalistenausbildung besuchst, und dann Redakteur bei einer Tageszeitung wirst, oder im Radio. Alternativ kannst Du beten, dass sich Leute zusammentun, die ihre eigene Zeitung aufmachen. Des weiteren kannst Du Dich in der Politik engagieren. Wenn alle Christen dies tun wuerden, waere die CDU bald wieder gegen Abtreibung und auch bei anderen Punkten viel christlicher. Oder dann waeren Parteien wie die AUF, die ja ein hervorragendes Programm hat, laengst im Bundestag und koennten einen Unterschied machen. Aber Du musst auch gar nicht unbedingt auf “ Top Level“ Niveau Salz und Licht sein. Es reicht ja, wenn Du es privat in Deinem Umkreis machst, in dem Du z.B. Deine Arbeit gut machts und fuer den Herrn, in dem Du mit dem Herrn verbunden bist, und Leuten, die (wegen eines nicht-christlichen Lebenswandels) wenig Freude im Leben haben, zeigst, dass man auch heute noch durch Gott viel Freude geschenkt bekommt. Kurz und gut: man soll… Weiterlesen »

Schandor
13 Jahre zuvor

@Roderich

Danke für Deinen ermunternden und ermutigenden Kommentar! Dass lass ich mir doch glatt zu Herzen gehen! (Für eine Ausbildung ist’s wohl etwas zu spät; bei einer Zeitung mitzumachen — das wäre in der Tat was für mich!).
Die Christen, die ich kenne (und das sind nun beileibe nicht viele, da die Menschen in Ö noch gottesunfähiger sind als in D), sehen in einer Verbindung von Christentum und Politik so etwas wie die Vermischung von Wasser und Öl. Ich wünschte mir, Schirrmachers Ethik würde mehr gelesen werden — sie stellt ein höchst notwendiges Korrektiv dieser irrigen Ansicht dar.

Liebe Grüße!

Roderich
13 Jahre zuvor

@Schandor, Ja, das stimmt, die Ethik von Prof. Schirrmacher ist wirklich hervorragend. (Es muesste sich ein Maezen finden, der einen guenstigen Druck von der Ethik unterstuetzt, so dass noch viel mehr Christen sie lesen koennen.). Wir muessen beten, dass wir – neben der richtigen Gesamtanalyse, bei der uns die Dunkelheit in Europa heute schon manchmal schockieren kann (denn die Wahrheit wird oeffentlich kaum noch gesagt) – dass wir trotzdem selber immer so nah an Jesus dranbleiben, dass wir MEHR ueberwaeltigt sind vom Licht Gottes als von der Dunkelheit der Welt. (Das ist fuer jeden von uns eine bleibende Herausforderung). An der Naehe zu Jesus wird sich (im Nachhinein betrachtet) auch sicher entscheiden, wie viel Frucht wir fuer den Herrn bringen konnten. D.h. die „richtige Ansicht“ ueber die Bibel, die Gemeinde oder die Gesellschaft wird uns – leider – fuer sich alleine genommen noch nicht viel bringen. Sie ist wie ein Auto ohne Benzin. (Das Benzin ist der Heilige Geist, der… Weiterlesen »

13 Jahre zuvor

ökonomisch interessant wird das Thema „Vermittlung von Prostituierten“ besonders für Bordellbetreiber, denn es gibt ja einen gesetzlichen Anspruch auf die durch den Staat in Form der „Bundesagentur für Arbeit“ zu erbringende Leistung der Arbeitsvermittlung.

Man findet dazu sogar Rechtssprechung, wenngleich das Bundessozialgericht letztes Jahr letztinstanzich festgestellt hat, daß keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit besteht, Bordellbetreibern Prostituierte als Arbeitnehmer zu vermitteln (Urteil vom 6. 5. 2009 – B 11 AL 11/ 08 R), z.B. hier http://lexetius.com/2009,2788.

In der Begründung wird richtig auf den Zweck des Prostitutionsgesetzes abgestellt, nämlich den Schutz der Prostituierten.

Es hat zwar etwas gedauert, bis das Gute siegt. Aber das ist ein gutes Beispiel dafür, wie eine Trennung der rechtssprechenden Gewalt von der gesetzgebenden Gewalt zu einem wirksamen Korrektiv wird.

Leider nutzt das den bedauernswerten „Wegwerfmädchen“ nichts.

DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner