Juristen wollen Rechte sozialer Eltern stärken

In dem Beitrag Die Neuordnung der Elternschaft habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem 71. Deutschen Juristentag in Essen über die Elternschaft gestritten wird. Inzwischen ist die Tagung vorüber und die FAZ informiert über die Beschlüsse zum Familienrecht (FAZ vom 16.09.2016, Nr. 217, S. 4).

Es gibt eine schlechte und eine gute Nachricht:

Im Familienrecht will der DJT vor allem die Rechte von sozialen – also nicht genetischen – Eltern stärken. So soll etwa bei einer Zeugung durch Samenspende schon die Einwilligung des Mannes in die künstliche Befruchtung dazu führen, dass er abstammungsrechtlich als Vater gilt. Gleiches soll für private Samenspenden geregelt werden, wenn Mutter und Vater vor der Zeugung erklärt haben, dass dem genetischen Vater keine Elternposition zukommen soll. Eine deutliche Mehrheit erhielt die Forderung, eingetragenen Lebenspartnern die gemeinschaftliche Adoption von Kindern zu erlauben. Kinder sollen nach dem Willen der familienrechtlichen Abteilung des DJT in Zukunft von Geburt an zwei Mütter haben können. Es sei „die Möglichkeit vorzusehen, dass die lesbische Partnerin der Geburtsmutter bereits bei der Geburt die rechtliche Elternschaft erlangt“, heißt es in einem Beschluss. Zudem sollen auch die übrigen Regeln zur künstlichen Befruchtung auf lesbische Paare anwendbar sein.

Nicht durchsetzen konnte sich der Antrag, auch die Elternschaft von mehr als zwei Personen rechtlich anzuerkennen. Relevant ist das vor allem in Fällen schwuler und lesbischer Paare, die sich zur Zeugung von Kindern zusammen tun. Verfassungsrechtlich wäre dies aber problematisch, da das Bundesverfassungsgericht bisher zu dem Grundsatz steht, dass ein Kind nicht mehr als zwei Eltern haben solle.

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