Lebensschutz oder kollektiver Selbstbetrug?

51S49YP90GL._SL160_.jpgDie Reform des §218 von 1995 sollte den Lebensschutz ungeborener Kinder verbessern. Nach fünfzehn Jahren zeigt sich, dass das Ziel verfehlt worden ist. Auch wenn die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche seit 2005 leicht rückläufig ist, konnte kein überzeugender neuer Trend gesetzt werden.

Richter Bernward Büchner, seit 2002 stellvertretender Vorsitzender des Bundesverbandes Lebensrecht e.V., und die Ärztin Claudia Kaminski, seit 2001 Vorsitzende des Verbandes, haben vor einigen Jahren ein Buch herausgegeben, das zur längst überfälligen Auseinandersetzung mit dem deutschen Beratungskonzept und seinen Auswirkungen anregen soll. Die Publikation, die im Wesentlichen Beiträge aus einem Symposium des Verbandes wiedergibt, behandelt wesentliche Aspekte aus verfassungs- und verwaltungsrechtlicher, ärztlicher, beratungspraktischer, sozialwissenschaftlicher und journalistischer Perspektive. Im Anhang enthält es u.a. das Abtreibungsurteil des Bundesverfassungsgerichtes von 1993 im Auszug.

Zu den Autoren gehören u. a. der Jurist Christian Hillgruber, die Ärztin und Therapeutin Angelika Pokropp- Hippen, der Sozialwissenschaftler Manfred Spieker und der Journalist und Fernsehmoderator Martin Lohmann.

In diesen Tagen spricht man nicht gern, aber notgedrungen oft, von der dramatischen demoskopischen Entwicklung in Deutschland. Während derzeit ca. drei Erwerbstätige für einen Rentner aufkommen müssen, wird sich absehbar bald das Verhältnis umkehren. Es wäre natürlich zu einfach, für diese Entwicklung allein die Abtreibungspolitik verantwortlich zu machen. Aber zweifellos ist beim Lebensschutz etwas schief gelaufen! Wer sich die Mühe macht, dieses ausgezeichnete Buch zu lesen, wird wachgerüttelt. Man kann nur hoffen, dass die Publikation oft studiert wird und die sachlich hervorragend begründeten Appelle nicht verhallen.

Das Inhaltsverzeichnis zum Buch gibt es hier: LebensrechtIHVZ.pdf.

Bestellt werden kann das Buch unter:


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