Merkwürdige Online-Filtersysteme zum Jugendschutz

Nicht nur die Nachrichtenportale von idea, factum oder dem Islaminstitut wurden durch die Filtersoftware JusProg gefiltert oder als jugendgefährend eingestuft, auch die Seiten der taz oder des Chaos Computer Clubs landeteten auf der Negativliste.

Die Bundesregierung selbst leistet zwar keine Unterstützung für den Verein JusProg, der ein neues Verfahren zur Gewährleistung des Jugendschutzes in Telemedien anbietet. Der Verein verwende allerdings in seiner Software ein Modul der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften, das die Filterung von Onlineangeboten, die von der Bundesprüfstelle indiziert wurden, ermöglicht, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/13744) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (16/13342).

2005 habe die Kommission für Jugendmedienschutz einen Modellversuch für das System von JusProg zugelassen, »um in einer Kombination aus Filtersoftware mit redaktionell gepflegten Black- and Whitelists‘ ein neues Verfahren zur Gewährleistung des Jugendschutzes zu erproben«, schreibt die Bundesregierung. In einem Prüflabor der Kommission für Jugendmedienschutz würden verschiedene Systeme auf ihre Fehlerquoten getestet. Bisher habe keines der getesteten Systeme eine akzeptable Wirksamkeit gehabt. Zu viele zulässige Inhalte würden blockiert und zu viele ungeeignete Angebote würden durchgelassen, heißt es in der Antwort.

Nun denn.

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