R. Slenczka kritisiert Grundlagentext „Rechtfertigung und Freiheit“

Das hier kürzlich vorgestellte EKD-Grundlagendokument „Rechtfertigung und Freiheit“ ist von Professor Reinhard Slenczka scharf kritisiert worden. „Zu wiederholten Malen ist in Kirchen der Reformation der Versuch gescheitert, Erklärungen zu dem reformatorischen Zentralthema Rechtfertigung zu verfassen und in kirchlichen Gremien zu verabschieden“, schreibt der emeritierte Systematiker in seinem Gutachten „Das Unverständnis von Rechtfertigung in der Kirche der Reformation“.

Hier einige Auszüge:

Dass diese noch nicht so lange zurückliegenden und mit einer umfangreichen Diskussion verbundenen Vorgänge offenbar überhaupt nicht zur Kenntnis genommen wurden, führt dazu, dass in dem vorgelegten Text des Rates sämtliche Grundfehler wiederholt werden, die davon ausgehen, dass man Rechtfertigung für eine zeitbedingte Erfindung von Theologen hält, die den veränderten Gesellschaftsverhältnissen anzupassen ist. So lautet die Leitfrage in diesem neuen Versuch, Rechtfertigung verständlich zu machen: „Wie kann Kirche so gestaltet werden, dass in ihr tatsächlich von Jesus Christus geredet wird, also als dem, in dessen Person, Wort und Werk Gott wie sonst nirgends gegenwärtig ist?“ (57). In diesem Satz ist schon der Grundfehler erkennbar: Jesus Christus ist nicht Subjekt und Herr der Kirche, die sein Leib ist, sondern er ist Gegenstand der Vermittlung durch Theologie und Kirchenleitung. Man muss ihn also „annehmbar“, attraktiv, machen. Das geschieht mit den Mitteln von Anpassung und Werbung, nicht aber durch das Handeln Gottes in Erwählung und Verwerfung.

Die Aufgabe von Theologie und Kirche besteht nicht darin, dass Antworten auf die Fragen der Zeit gegeben werden, indem man sich Vorstellungen der Zeit und Forderungen der Gesellschaft anpasst. Aufgabe rechter Theologie ist vielmehr die immer von neuem notwendige Unterscheidung von wahrer und falscher Lehre, von Gehorsam und Ungehorsam gegen Gottes Gebote mit dem Ziel, dass die Kirche in der Wahrheit bleibt und dass in der Sünde gefangene Menschen zum Heil, zur Rettung aus dem Endgericht, durch die Gnadenmittel von Wort und Sakrament durch Umkehr und Erneuerung geführt werden. Das ist Wesen und Auftrag der Kirche von ihrem Herrn; auf diese Weise wird das vor der Erschaffung der Welt (Eph 1, 4) erwählte Volk Gottes aus der Welt herausgerufen. Wenn das nicht gesehen und beachtet wird, verfallen Theologie und Kirche in gesellschaftspolitische Ideologiebildung. Sie wird zur Zivilreligion und zur Staatskirche mit gesellschaftspolitischen Aufgaben und Interessen. Sie mag den Namen und Anschein haben, dass sie lebt, aber sie ist tot (Offb 3, 1).

Was in dem Dokument vom Glauben „sola fide“ als „theologischer Grundgedanke – kein Marionettentheater“ gesagt wird (87 f), kann man nur als albern bezeichnen. Faktisch wird der Glaube hier nicht als Gabe, sondern als Werk verstanden: „Glauben ist eine neue existentielle Haltung Gott und sich selbst gegenüber. Im Glauben lässt der Mensch seine Rechtfertigung durch Gott zu und versteht sich von ihr her. Glauben heißt Ja sagen dazu, dass man selbst nichts dazu beitragen kann, dass Gott gnädig ist. Im Glauben nimmt der Mensch seinerseits an, dass Gott ihn trotz allem angenommen hat. Allein durch Glauben heißt eben ‚nicht durch Werke‘. Der Mensch muss sich Gottes Gnade gefallen lassen, er muss aushalten, dass er selbst nichts zu seiner Rechtfertigung beitragen kann.“ Damit wird eine menschliche Einstellung und Verhaltensweise beschrieben, ja sogar befohlen, wo eigentlich von Gabe und Empfang durch den Heiligen Geist zu reden wäre.

Das Gutachten kann freundlicherweise bei der „Kirchlichen Sammlung um Bibel und Bekenntnis in Bayern“ (KSBB) heruntergeladen werden: ksbb-bayern.de.

Holger hat ebenfalls einen ausführlichen Kommentar verfasst: lahayne.lt.

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