Russland: Missionarische Aktivitäten massiv eingeschränkt

Die neuen Bestimmungen über Missionstätigkeit, die am 20. Juli in Russland in Kraft treten, schränken die Mission deutlich ein. Nachfolgend der bedrückende Meldung von Forum 18 (Oslo), die freundlicherweise vom Arbeitskreis Religionsfreiheit der ÖEA übersetzt wurde:

Russland: Gesetzesänderung schränkt Weitergabe von Glaubensüberzeugungen und missionarische Aktivitäten massiv ein, neue Bestimmungen über Extremismus

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(Bild: Pixabay)

Russlands Präsident Vladimir Putin hat ein Paket von Gesetzesänderungen unterschrieben, darunter auch Bestimmungen über „Missionstätigkeit“, durch die die öffentliche Ausübung der Religionsfreiheit auch in den Medien und Online weiter beschränkt wird. Die in aller Eile eingebrachten Gesetzesänderungen haben zu verbreiteten Protesten geführt, wurden aber am 6. Juli unterschrieben und am 7. Juli Mittag Moskauer Zeit auf der Website des Präsidenten bekannt gegeben. Sie werden am 20. Juli in Kraft treten.

Juristen, die sich für den Schutz der Religions- und Glaubensfreiheiten engagieren, bereiten bereits eine Berufung an den Verfassungsgerichtshof vor, die allerdings erst nach Inkrafttreten des Gesetzes eingebracht werden kann. Gleichzeitig bereiten sie Ratschläge für Einzelpersonen und Religionsgemeinschaften zur Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes vor. Ein protestantischer Leiter hat jedoch bereits gewarnt, dass „ein guter Christ einige der Bestimmungen nicht einhalten kann“.

Entgegen internationalen Menschenrechtsverpflichtungen beschränkt die Abänderung des Religionsgesetzes das Recht auf Weitergabe von Glaubensüberzeugungen auf Personen, die über eine Erlaubnis staatlich registrierter religiöser Gruppen bzw. Organisationen verfügen. Dadurch werden Mitglieder von Gemeinschaften, die sich entschlossen haben, ohne staatliche Registrierung zu wirken, wie etwa ein erheblicher Teil der Baptistengemeinden, von ihrem legitimen Recht auf Weitergabe ihrer Glaubensüberzeugungen ausgeschlossen. Die Gesetzesänderungen verbieten auch die informelle Mitteilung religiöser Überzeugungen, z.B. das Beantworten von Fragen oder Stellungnehmen durch Privatpersonen.

Die Gesetzesänderungen schränken auch die Inhalte ein, die weitergegeben werden dürfen, enthalten eine Liste von Orten, an denen dies gestattet ist, sowie ein ausdrückliches Verbot, religiöse Überzeugungen in Wohngebäuden weiterzugeben. Ein angeblich gegen „Terrorismus“ gerichteter Teil der neuen Bestimmungen verbietet die Umwidmung von Wohnraum für religiöse Zwecke.

Für die Verletzung der neuen Bestimmungen sind hohe Geldstrafen von bis zu 50.000 Rubel (700 Euro) für Einzelpersonen und bis zu 1 Million Rubel für Organisationen vorgesehen. Eine Strafe von 50.000 Rubel entspricht etwa sechs landesüblichen Wochenlöhnen. Durch einen anderen Teil des Gesetzespakets werden die Strafen nach Artikel 282.2 des Strafgesetzbuchs für Personen, die des „Extremismus“ für schuldig gesprochen werden, massiv verschärft. Die letzte Verschärfung dieser Strafen erfolgte erst im Februar 2014. Insbesondere Muslime, die die Werke des Theologen Said Mursi lesen, und Zeugen Jehovas wurden in der Vergangenheit häufig aufgrund von Artikel 282.2 zu hohen Strafen verurteilt.

Der Gesetzesentwurf wurde am 29. Juni 2016 vom Oberhaus des Parlaments gebilligt und zur Unterzeichnung an Präsident Putin übermittelt. Er unterzeichnete diesen trotz verbreiteter Proteste, dass durch die Gesetzesänderung die Verfassung und internationale Menschenrechtsstandards verletzt werden.

Mikhail Fedotov, der Vorsitzende des Präsidialrats für Entwicklung der Zivilgesellschaft und Menschenrechte, protestierte am 1. Juli direkt bei Putin, dass die Empfehlungen des Menschenrechtsrats über andere Teile des Gesetzespakets nicht berücksichtigt worden wären und betonte, dass die Änderungen ungerechtfertigte und exzessive Einschränkungen der Gewissensfreiheit von Gläubigen aller Religionen schaffen und das grundlegende Verfassungsprinzip der Nichteinmischung des Staates in die internen Regelungen von Religionsgesellschaften verletzen.

Bis jetzt enthielt das (ursprünglich 1997 verabschiedete) Religionsgesetz keine ausdrücklichen Einschränkungen der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in der Öffentlichkeit, auch wenn es solche Einschränkungen auf regionaler Ebene gab. 2012 trat ein vage formuliertes Gesetz in Kraft, durch das das „Verletzen religiöser Gefühle“ kriminalisiert wird, aufgrund dessen es jedoch kaum zu Strafverfolgungen kam.

Die nunmehrige Gesetzesänderung, durch die die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen eingeschränkt wird, fügt dem Religionsgesetz ein vollständig neues Kapitel hinzu. Sie wurde Mitte Juni mit dem umstrittenen Paket von Gesetzesänderungen über die öffentliche Sicherheit und Maßnahmen gegen den Terrorismus zu einem Gesamtpaket kombiniert, in aller Eile beschlossen und unterzeichnet.

Der Inhalt der Gesetzesänderungen, wie etwa das Verbot der Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden verstößt direkt gegen die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Russlands. Eine Zusammenfassung dieser Verpflichtungen ist in den Richtlinien für die Überprüfung von Gesetzen über Religion der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa bzw. der Venedig Kommission des Europarats unter anderem in englischer und französischer Sprache verfügbar unter http://www.osce.org/odihr/13993. Russland ist Teilnehmerstaat der OSZE und Mitglied der Venedig Kommission.

„Heute ist tatsächlich ein schwarzer Tag auf dem Kalender“ schrieb Rechtsanwalt Vladimir Ryakhovsky vom Slavic Centre for Law and Justice am 7. Juli auf Facebook. „Wir hofften, dass Vladimir Putin das Gesetz am Ende nicht unterschreiben würde. Ein Gesetz, das in direktem Widerspruch zum Missionsbefehl im Evangelium ‚Geht hin und macht zu Jüngern‘ steht und darüber hinaus noch die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger verletzt. Ryakhovsky merkte an, man müsse vorerst nach dem Gesetz leben, bis es abgeändert wird bzw. eine Berufung vor dem Verfassungsgerichtshof eingebracht werden kann. „Finden wir heraus, wie man es umgehen kann und dann werden wir versuchen, eine Abänderung zu erwirken. Geratet nicht in Panik wenn sie euch mit Horrorgeschichten aller Art bedrohen“, erklärte er und kündigte für den 19. Juli ein Seminar zum Umgang mit dem neuen Gesetz an. Der stellvertretende Bischof des Bundes der Pfingstgemeinden Konstantin Bendas brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass die Abgeordneten der im September neu zu wählenden Duma das Gesetz abändern werden. Besonders wichtig ist die Abänderung der Bestimmungen über die Verwendung von Privaträumen für Gottesdienste. „Die Weigerung des Staates, protestantischen Gemeinschaften Grundstücke für den Bau von Kirchen zuzuteilen, hat uns gezwungen, als Wohnbauten gewidmete Gebäude zu kaufen oder zu errichten und darin unsere Gottesdienste und karitativen Aktivitäten abzuhalten“, erklärte Bendas. Er betonte, dass Hausgemeinden ein integrierender Bestandteil der protestantischen Gemeinschaft sind und berichtete von der Belästigung einer Gemeinde bereits vor Verabschiedung der neuen Bestimmungen: „Der Polizeibeamte kam in die Wohnung, in der sich eine Gruppe der Pfingstgemeinde jeden Sonntag versammelt. Mit zufriedener Miene sagte er zu den Versammelten: ‚Jetzt, wenn sie das Gesetz verabschieden, werde ich euch alle von hier vertreiben‘. Ich rechne mit dieser Art der vehementen Durchsetzung.“ Bendas erklärte weiters, dass der Bund der Pfingstgemeinden bereits an Empfehlungen zum Umgang mit dem neuen Gesetz arbeitet. „Ich rechne damit, dass es darin auch einen Abschnitt über Forderungen, die ein guter Christ nicht erfüllen kann, geben wird.

Eine Sprecherin des Rats der (nicht registrierten) Baptistengemeinden zeigte sich betroffen über das neue Gesetz. „Wir betrachten es als repressiv für die Gläubigen in unserem Land, denn dieses Gesetz steht im Widerspruch zur Bibel“. Sie kann derzeit die Auswirkungen auf die Aktivitäten der Baptisten noch nicht abschätzen, rechnet jedoch mit Unterdrückung und Verfolgung. Die Baptisten würden sich wie bisher zum Gottesdienst versammeln, was jedoch im Falle eines konsequenten Vollzugs des Gesetzes zu Problemen führen würde. Der Bischof der evangelisch lutherischen Kirche, Konstantin Andreyev, der auch Anwalt beim Slavic Centre for Law and Justice ist, erklärte am 7. Juli, dass sein Telefon heiß lief mit Anrufen mit Fragen zu dem neuen Gesetz. „Wir beginnen uns für den Verfassungsgerichtshof vorzubereiten und arbeiten gleichzeitig Richtlinien und Empfehlungen für die Religionsgemeinschaften aus, wie sie unter dem neuen Gesetz leben können“, erklärte Andreyev.

Einige Glaubensgemeinschaften, darunter Baptisten und verschiedene andere protestantische Gemeinschaften, Zeugen Jehovas und manche muslimische Gruppen, sowie Mitglieder der Hare Krishna Bewegung sind besonders verwundbar, was die Strafverfolgung nach den neuen Bestimmungen betrifft, da die öffentliche Weitergabe ihres Glaubens für sie eine religiöse Verpflichtung bzw. ein entscheidender Teil ihrer Lehre ist.

Der Rat der Baptistengemeinden hat bereits am 4. Juli ein offenes Protestschreiben an Präsident Putin veröffentlicht, in dem er darauf hingewiesen wurde, dass der Gesetzesentwurf, der seither unterzeichnet wurde, die verfassungsmäßigen Rechte der russischen Bürger, ihre religiösen oder sonstigen Überzeugungen frei zu wählen, zu haben und zu verbreiten, verletzt. Dieser Protest und auch die über change.org lancierte Petition des Rechtsanwalts und Mitglieds einer Pfingstgemeinde Igor Yanshin, die bis zum 4. Juli von 37.000 Personen unterzeichnet wurde, blieben erfolglos. „Du fährst mit dem Zug und möchtest mit einem Mitreisenden über Gott sprechen? Vergiss es! Du könntest den Rest deiner Reise auf der nächsten Polizeistation verbringen. Du hast eine E-Mail mit einer Einladung zu einem Gottesdienst an einen Freund geschickt. Warte auf den Besuch der Polizei“, hieß es unter anderem in dem Petitionstext. Eine andere, nicht mit Religionsfreiheit zusammenhängende Petition gegen die in den inzwischen beschlossenen Gesetzesänderungen vorgesehene Überwachung des elektronischen Datenverkehrs wurde bis 8. Juli von fast 370.000 Personen unterzeichnet.

Im neuen Kapitel 24 des Religionsgesetzes heißt es: „Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes wird Missionstätigkeit als Aktivität einer religiösen Vereinigung anerkannt, die es zum Ziel hat, Informationen über ihre Glaubensüberzeugungen an Personen zu verbreiten, die keine Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) dieser religiösen Vereinigung sind mit dem Ziel, dass diese Personen Teilnehmer (Mitglieder, Anhänger) werden. Sie wird direkt von den religiösen Vereinigungen oder von durch diese bevollmächtigten Staatsbürgern bzw. juristischen Personen öffentlich, mit Hilfe der Medien, des Internet oder anderer gesetzeskonformer Mittel durchgeführt.“ In seiner Petition auf change.org argumentiert Rechtsanwalt Yanshin, dass jetzt jedes Gespräch über Gott mit einem Ungläubigen Missionstätigkeit ist und der Regulierung unterliegt. Die Definition im neuen Kapitel des Religionsgesetzes scheint die Möglichkeit einer Bestrafung für die Verbreitung atheistischer Ansichten auszuschließen. Allerdings hat die Verbreitung atheistischer Ansichten und Kritik an der russisch orthodoxen Kirche in der Vergangenheit bereits zu Strafverfolgung geführt.

Unklare Rechtslage

Die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Wohngebäuden ist nicht gestattet „ausgenommen nach den Bestimmungen von Artikel 16, Teil 2“ (des Religionsgesetzes). In Artikel 16, Teil 2 heißt es, dass Gottesdienste und andere religiöse Riten und Zeremonien in Wohngebäuden frei abgehalten werden können, ebenso in Gebäuden, die Eigentum einer religiösen Organisation sind oder von dieser gemietet werden.

„Ich fürchte, dass nicht einmal die Autoren des Gesetzestexts hier durchblicken“, erklärte Rechtsanwalt Yanshin gegenüber Forum 18. Es scheint, dass die Weitergabe von Glaubensüberzeugungen in Form von Hausbesuchen Tür zu Tür aufgrund des neuen Gesetzes verboten ist, aber es ist unklar, inwieweit andere Formen der Weitergabe betroffen sind. Der protestantische Bischof Bendas meinte in diesem Zusammenhang: „Wir folgen der biblischen Praxis der Hausgemeinden. Die Gläubigen kommen nicht nur am Sonntag zum Gottesdienst, sondern versammeln sich während der Woche zu Hauskreisen in den Wohnungen. Dabei werden manchmal auch Außenstehende eingeladen. Ich glaube, dass sich allein in Moskau über Tausend solcher Hausgruppen jede Woche treffen“. Während Gottesdienste in Wohngebäuden erlaubt sind, könnte die Teilnahme von nicht religiösen Personen oder Angehörigen anderer Religionen als „Missionstätigkeit“ ausgelegt werden.

Quelle: Forum 18, Oslo

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2 Kommentare
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Heike
7 Jahre zuvor

Woanders las ich gerade folgenden Kommentar dazu:

„Das ist ein heikles Thema. Mission wird nicht nur bei Heiden, sondern von den Missionaren auch unter russisch-orthodoxen Christen betrieben, bisweilen kräftigst finanziell unterstützt aus Amerika. In der momentan politisch aufgeheizten Stimmung zwischen den Supermächten betrachte ich jeden Beitrag über Russland mit äußerster Vorsicht. Und wenn deutsche Kirchenvertreter auf einmal dann doch wieder vollmundig Jesus Christus in den Mund nehmen, hier uns aber etwas ganz anderes verkaufen, dann werde ich noch vorsichtiger in der Bewertung, um was es hier wirklich geht.“

7 Jahre zuvor

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