Sexualaufklärung auch für Kindergärtler

Sexualerziehung in der Schule, erst recht im Kindergarten, sorgt in der Schweiz für Konfliktstoff und rote Köpfe. Vor unverantwortlicher Sexualisierung der Kleinkinder warnen die einen, für dringend notwendige Aufklärung plädieren die andern. Der Streit um die Sexualerziehung wird von unterschiedlichen Werthaltungen diktiert.

Die Volksinitiative „Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule“ will den obligatorischen Sexualkundeunterricht erst ab dem 12. Altersjahr zulassen. Über die biologischen Fragen der Fortpflanzung dürfe zwar gesprochen werden, nicht aber über die emotionalen Dimensionen der Sexualität, die gerade Pubertierende besonders beschäftigen. Das sei Sache der Eltern. Nur sie können wissen, was und zu welchem Zeitpunkt richtig für ihre Kinder sei. Befürchtet wird zudem, dass die Kinder unnötig früh sexualisiert würden.

Heute Abend gibt es um 22.00 Uhr dazu eine Diskussionsrunde im SRF 1. Helene Koch, die auf teilnehmen wird, verdient Zustimmung, wenn sie sagt:

Die obligatorische Sexualerziehung im Kindergarten nimmt keine Rücksicht auf den Entwicklungsstand der Kinder. Der Staat greift in ein Privatterritorium ein. Die Erziehungsverantwortung liegt jedoch bei den Eltern. Ich will keinen systematischen Unterricht für alle ab Kindergarten, sondern mehr Zeit für die Aufklärung in der Familie, die auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder und ihren Entwicklungsstand eingeht. Diese haben ein Anrecht darauf.

Mehr Informationen unter: www.srf.ch.

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2 Kommentare
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Peter
9 Jahre zuvor

Das ist ein nicht-disktutiertes bzw. nicht-diskutierbares Grundproblem aller Pädagogik und Lehrpläne: Die Verfrühung. Als Argument gerne für alles mögliche gebraucht oder missbraucht, aber wenig Substanz dahinter. Die Aufklärung wurde in Deutschland bewusst an die Schulen verlagert, weil die Elternhäuser nicht in ausreichendem Maße dem nachkamen. Jetzt steht der Staat vor der Frage: Wann und wie sage ich es meinem Kinde?- und dabei für mehrere Millionen Kinder das gleiche an Inhalten festzulegen. Ein Dilemma? Ja, vor allem ein selbstgemachtes. Der Staat hätte genau so gut seine Resourcen in die Stärkung der Eltern investieren können. Außerdem gilt jetzt der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (11. Sept. 2013 BVerwGE 6 C 12.12, S. 11), dass der Einfluss der Eltern auf den außerschulischen Bereicht beschränkt (!) ist. Gepaart wird das noch mit der Ignoranz des Staates gegenüber den Forschungsergebnissen aus pädagogischer Psychologie und Pädagogik. Da kann man nur sagen: Deutschland bewegt sich auf eine Diktatur hin, in der Grundrechte bestimmter Menschengruppen (Eltern, religiöse Gruppierungen …) wenig… Weiterlesen »

Alexander
9 Jahre zuvor

Danke für den Hinweis auf das BVerwG-Urteil. Schön darin auch der Folgesatz: „Für die Ausfüllung seiner Rolle ist der Staat darauf angewiesen, das Bildungs- und Erziehungsprogramm für die Schule grundsätzlich unabhängig von den Wünschen der beteiligten Schüler und ihrer Eltern anhand eigener inhaltlicher Vorstellungen bestimmen zu können.“ Da bleibt einem wirklich die Spucke weg.

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