Neue Antidiskriminierungsrichtlinie des EU-Parlaments

Eine neue Antidiskriminierungsrichtlinie, die im April vom Europäischen Parlament angenommen wurde, könnte demnächst christliche Kirchen, Schulen und Sozialdienste in Europa verpflichten, Mitarbeiter zuzulassen, die die für die jeweiligen Werke geltenden Glaubensgrundlagen nicht teilen. Die neue Richtlinie ergänzt bereits bestehende Diskriminierungsverbote und wurde vom Parlament mit 360 zu 277 Stimmen angenommen. Wird sie von den Mitgliedsstaaten einmütig ratifiziert, erhält sie Gesetzesstatus.

Die umfassende Richtlinie über Gleichbehandlung verbietet Diskriminierung auch in Bereichen außerhalb des Arbeitsmarktes, unter anderem in den Bereichen Sozialschutz, Bildung sowie Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, wie z. B. Wohnraum, Transport sowie Gesundheit.

Mats Tunehag, Präsident der Schwedischen Evangelischen Allianz, sagt dazu treffend:

Alle – nicht nur Christen – sollten über diese Einschränkung der Rede- und Gewissensfreiheit besorgt sein. Einige Mitgliedstaaten verstehen diese Probleme.

Der letzte Satz lässt hoffen.

Hier der Bericht der Zeitschrift CT: www.christianitytoday.com.

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