Bundestag verabschiedet Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat das »Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls« einstimmig beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.

Bislang musste Eltern ein konkretes Erziehungsversagen nachgewiesen werden. Da dies aber in der Praxis schwierig gewesen sei, seien die Jugendämter oft davor zurückgeschreckt, die Justiz einzuschalten. Künftig muss dieser Nachweis nicht mehr geführt werden. Das Familiengericht kann tätig werden, wenn das Wohl des Kindes aus der Sicht der Behörden gefährdet ist und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden wollen oder können.

Mit einem Katalog konkreter Maßnahmen stellt das Gesetz klar, dass das Gericht eine Reihe von Schritten anordnen darf, ohne gleich das Sorgerecht zu entziehen. So kann es Eltern verpflichten, an einer Erziehungsberatung oder einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen, ihr Kind in den Kindergarten zu geben oder für einen regelmäßigen Besuch der Schule zu sorgen. Mit der Auflistung solcher Handlungsmöglichkeiten sollen Jugendämter ermutigt werden, die Familiengerichte frühzeitiger einzuschalten.

Kritikern der Gesetzesänderung wird mitgeteilt, die Debatte über eine Entmachtung der Eltern sei »virtuell; denn diejenigen, die ihre Sorge dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie den Teufel an die Wand malen, haben sich die Gesetzesänderungen, … nicht angeschaut« (Leutheusser-Schnarrenberger).

Kinderschutzpräsident Heinz Hilgers ist sich sicher, dass das neue Gesetz weder das Leben von Lea-Sophie, Kevin, Jessica oder anderen verhungerten oder zu Tode misshandelten Kinder hätte retten können, berichtet die sozialistische Tageszeitung Neues Deutschland: www.neues-deutschland.de.

Das vollständige Protokoll der Beratung über das »Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls« kann hier herunter geladen werden: Gefährdung des Kindeswohls. Außerdem gibt es den Link zur dazugehörigen Drucksache 1606815.pdf.

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