Ein Mann verklagt Gott – vergeblich

In Rumänien hat ein verurteilter Straftäter Gott mit folgender Begründung verklagt: »Während meiner Taufe bin ich einen Vertrag mit dem Beschuldigten eingegangen, der mich vor dem Übel bewahren sollte«. Wie der Onlinedienst der Zeitschrift DIE WELT am 11. Juni meldete, hat die Staatsanwaltschaft der westrumänischen Stadt Timisoara die Klage abgewiesen und ihre Entscheidung damit begründete, dass Gott »keine juristische Person« sei und »keine Adresse« habe. Der 40jährige Mircea Pavel, der wegen Mordes zu 20 Jahren Haft verurteilt wurde, hatte gegen Gott verklagt, der in Rumänien durch die orthodoxe Kirche vertreten werde. Gott habe den Vertrag nicht eingehalten, obwohl dieser im Gegenzug vom Kläger »verschiedene Güter und zahlreiche Gebete« bekommen habe.

Das Gottesbild des Klägers entspricht dem vieler Menschen im heutigen Europa. Wenn ich als Mensch ab und zu an Gott denke und eine Spende in den Opferstock werfe, hat dieser gefälligst zu tun, was ich für richtig halte. Gott will aber nicht unsere Gaben sondern unser Herz. Wie schön schreibt doch Martin Luther in seinen Erklärungen zum Vaterunser (Die letzte Bitte):

Daraus siehst du aufs neue, wie Gott für alles, was uns auch leiblich anficht, gebeten sein will, daß man nirgends eine Hilfe suche und erwarte als bei ihm. Diese Bitte aber hat er an die letzte Stelle gerückt. Denn sollen wir vor allem Übel behütet und erlöst werden, so muß vorher sein Name in uns geheiligt werden, sein Reim bei uns sein und sein Wille geschehen. Darnach, am Ende, will er uns vor Sünde und Schande behüten, und daneben vor allem, was uns wehe tut und schädlich ist.

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