„Elternteil“, nicht „Vater“

Eine Jura-Initiative macht sich Gedanken darüber, ob man noch „Vater“ sagen darf, und die „Ausländerbehörde“ wird zum „Welcome Center“. Jochen Zenthöfer berichtet für die FAZ über einen Ratgeber der „Initiative offene Rechtswissenschaft“:

Wir lesen im Glossar: Der Begriff „Analphabeten“ sei stigmatisierend, weshalb der Begriff „gering literalisierte Menschen“ bevorzugt wird. Der Begriff „Ausländer“ sei im derzeitigen Sprachgebrauch oft negativ konnotiert. Häufig würden als „Ausländer“ abwertend Menschen bezeichnet, die, nicht wie vom Begriff angenommen, tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Auch der Begriff „Behinderter“ sei schwierig. Die Formulierung „mit Behinderung(en)“ sei eine gute Alternative, „weil sie den Menschen mit Behinderung(en) eben nicht auf diese Behinderung(en) reduziert, sondern die Behinderung(en) als nur einen Aspekt aufzeigt“. Dasselbe gelte für die Verwendung „behinderter“ als Adjektiv.

Für den Begriff „Vater“, den wir bislang für unproblematisch hielten, heißt es bei der „Initiative offene Rechtswissenschaft“, es komme für seine Verwendung auf die Kontextsensibilität an. „Für Menschen kann es wichtig sein, sich als ‚Vater‘ zu bezeichnen, bspw. für trans*Männer. Möchte eine Person deshalb als ‚Vater‘ bezeichnet werden, ist dies auch zu respektieren.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

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1 Kommentar
Stephan
3 Tage vor

Ich dachte, das Thema wäre schon durch, und man habe sich auf „nicht-gebärender Elternteil“ oder halt „gebärender Elternteil“ festgelegt, alternativ „nicht-gebärendder Elternteil 1“ und „nicht-gebärender-Elternteil 2“ in besonderen Beziehungskonstellationen.
Was bin ich froh, dass es immer noch Geldgeber gibt, die derartige Projekte unterstützen …

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