Erziehung: Wann der Staat einzugreifen hat

Robert Spaemann ( Gesinnungsethik und Verantwortungethik, in: Peter M. Schmidhuber (Hrsg.): Orientierungen für die Politik? Vier philosophische Vorträge von Arno Baruzzi, Nikolaus Lobkowicz, Manfred Riedel, Robert Spaemann, München 1984, S. 66–67):

Der Gedanke einer gestuften Verantwortung ist für jede konkrete Ethik unerlässlich. So haben Eltern in der Regel die positive Verantwortung für das Wohl und die Erziehung der Kinder. Die subsidiäre Verantwortung des Staates bezieht sich nicht darauf, das Wohl und die Erziehung des Kindes zu optimieren, d. h. sie den Eltern immer dann aus der Hand zu nehmen, wenn die Erziehung nach Auffassung der Behörden bei anderen Personen besser wäre als bei den Eltern. Fast allen Eltern müssten dann die Kinder weggenommen werden, denn wer erzieht schon seine Kinder so, dass jemand anderes sie nicht vielleicht noch besser erzöge? Aufgabe des Staates kann es nur sein, die Unterschreitung bestimmter Minimalforderungen, die sich aus der Menschenwürde des Kindes ergeben, zu verhindern und tätig zu werden, wenn diese gefährdet sind.

Gefunden beim iDAF: iDAF_Nachricht_Zitat_13_2014.pdf.

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