Genderjustiz

1. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte 2011, nachdem 3 Jahre zuvor schon das Arbeitsgericht Karlsruhe mit der Sache befaßt gewesen, danach auch noch das Landgericht Karlsruhe, in höherer Instanz zu entscheiden, ob Stellenanzeige einer Firma, nämlich

“Geschäftsführer […] gesucht”,

Frauen diskriminiere. Nach Vortrag des Klägers, einer Dame, insinuiere das Inserat, Bewerbung wäre Männern vorbehalten, was dem Gebot der Gleichstellung von Mann und Frau zuwiderliefe und deshalb nicht statthaft.

“Die Klägerin ist der Auffassung, die mit „Geschäftsführer“ überschriebene Stellen- anzeige sei nicht geschlechtsneutral. Schon deshalb sei zu vermuten, dass die Klägerin wegen ihres Geschlechts benachteiligt worden sei.”

Entsprechend fällt das Urteil aus:

“Die Klägerin kann von der Beklagten gem. § 15 Abs. 2 AGG eine Entschädigung beanspruchen, weil die Beklagte sie wegen ihres Geschlechts benachteiligt hat. Der Senat hält eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts von 13.257,36 EUR für angemessen.”

Dr. Christoph Zimmer hat wieder „zugeschlagen“:

Die buchstäbliche Pornographie des “m/w”, “/in”, des Innenis, des nichts unter- streichenden Unterstrichs, Femogender entdeckt die Bedeutung des Strichs, und weitere Beiträge graduierter Idiotie, die mit gleichen Rechten von Menschen nichts, aber auch gar nichts zu tun haben, entspringen sprachlogischem Unvermö- gen und dem Unverständnis von Sprache als Label, Etikette, Klebezettel, Schild und Aufschrift, wovon leider auch die Richter reichlich Proben abgegeben haben.

Wäre unsere Gesellschaft kulturell nicht nach unten orientiert, verfügten hohe Richter über gesunden Menschenverstand, einem SALOMO verwandt, statt daß sie billig dem Betrug des Gender-Mainstreams Schützenhilfe leisten, hätten sie zumin- dest sagen können:

“Geschäftsführer” benachteilige Frauen?

Nun gut, dann soll das Wort auch für den Nachteil geradestehen.

Hier: Genderjustiz.pdf.

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