Gewissensvorbehalt gestrichen

Was soll man von einer Kirche halten, die ihren Pastoren verbietet, gleichgeschlechtliche Paare nicht zu segnen oder zu trauen? Kann ein Segen erzwungen werden? Haben nicht gerade die Protestanten die Freiheit des Gewissens einmal lautstark verteidigt?

Die Nachrichtenagentur idea schreibt:

Die Synode der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) hat eine Änderung im Partnerschaftsgleichstellungsgesetz beschlossen. Danach wird Paragraf 5 des Gesetzes gestrichen. Dieser ermöglichte es Pfarrern, die eine Trauung oder Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht mit ihrem theologischen Gewissen vereinbaren konnten, eine solche Handlung abzulehnen.

„Mit der Streichung von Paragraf 5 entscheiden wir uns für eine Kirche der Vielfalt“, erklärte das Mitglied der Kirchenleitung, Ingrid Höfner-Leipner (Cottbus). Mit diesem Schritt wolle die Landeskirche Diskriminierung entgegenwirken.

Dass derzeit keine dienstrechtlichen Sanktionen bei Verstoß vorgesehen sind, kann da auch nicht trösten.

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2 Kommentare
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anonym
2 Jahre zuvor

(…) Später stieß ich natürlich auch auf jene Stellen in der Bibel, die homosexuellen Geschlechtsverkehr verurteilen. Dort las ich im Alten Testament, daß damals vor vielen Jahrtausenden die Todesstrafe auf Homosexualität stand. Es warf mich erst mal aus der Bahn, in vielerlei Hinsicht ein Sünder zu sein und zudem eine Neigung zu haben, die – wenn man sie auslebt – nicht gottgefällig ist. (…) Da ich viele Fragen in dieser Sache hatte, holte ich mir Rat bei Pfarrern, von denen ich naiv dachte, sie hätten absolut gültige Antworten für mich. Ich suchte mir christliche Gemeinden, um zu sehen, wo ich ein Zuhause finden könnte. Aber sowohl katholische als auch evangelische Christen, denen ich damals begegnete, ermunterten mich sogar ganz offen, schwul zu leben. Freikirchen kannte ich damals ja noch nicht. Vor allem Pfarrer und Mitglieder der Evangelischen Kirche Deutschlands verwirrten mich, denn dort hörte ich, was Gottes Wort angeht, fast ausschließlich, daß man nicht alles, was in der Bibel steht,… Weiterlesen »

FrankS
2 Jahre zuvor

Die Streichung des Gewissenvorbehalts wird früher oder später Schule machen. Derzeit können sich fromme Pastoren anderer Teile der EKD noch darauf berufen. Wer weiß wie lange noch. Ich wünsche ihnen allen viel Mut, Gnade und Kraft.

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