Internetsperre für das Patriarchat

„Wer widerspricht“, hat Norbert Bolz kürzlich gesagt, „wird nicht widerlegt, sondern zum Schweigen gebracht. Abweichende Meinungen werden heute schärfer sanktioniert als abweichendes Verhalten. Diese Sanktionen laufen zumeist nicht über Diskussionen, sondern über Ausschluss.“

Ich habe heute ein passendes Beispiel dafür gefunden. Auf einer Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung haben Feministinnen gefordert, Verbandsklagen bei sogenannter „digitale Gewalt“ zuzulassen. Da „Geschlecht, Körper, Rasse  … – fast alle Formen, entlang derer in unserer Gesellschaft offline diskriminiert“ werde, auch Angriffsziele digitaler Kommentare seien, wird eine strenge Ächtung gefordert. Eine Verbandsklage könne da ein probates Mittel sein, Leute gerichtlich verurteilen zu lassen. Da nicht leicht zu klären sei, wer anzuklagen ist – der Autor, der Betreiber, …? – stehe im Raum, das „rassistische Patriarchat“ anzuklagen.

Gefordert wird:

Im besten Fall könnte eine erfolgreiche Verbandsklage zu einer Erlassung, Entschädigungszahlungen oder Bußgeldern mit abschreckender Wirkung führen. Auch eine Internetsperre für verurteilte Täter wird unter den Teilnehmer*innen diskutiert — ob das rechtlich umsetzbar wäre, bleibt allerdings offen.

Einer der Fallstricke einer Verbandsklage zeigt sich in der Diskussion um das schillernde Thema Meinungsfreiheit — und das in einer Zeit, in der das Wettern gegen „political correctness“ Konjunktur hat. Tatsächlich ist es nicht neu, dass das Recht auf Meinungsfreiheit gegen den Schutz vor Diskriminierung ausgespielt wird. Viel zu oft werden dabei Straftaten verharmlost und Täter kommen unbehelligt davon … Digitale Gewalt ist ein Verbrechen, kein Kavaliersdelikt. Eine Verbandsklage könnte ein Instrument sein, der Straflosigkeit dieses Verbrechens ein Ende zu bereiten.

Leute, Leute!

Hier: www.gwi-boell.de.

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