Kruzifix im Klassenzimmer

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat mit Urteil vom 3. November 2009 im Anbringen eines Kruzifixes im Klassenzimmer einer staatlichen italienischen Schule einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gesehen.

Dr. Martin Lampert hat für die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages eine Erklärung veröffentlicht. Zur Begründung des Urteils heißt es dort:

In den tragenden Entscheidungsgründen führte der EGMR zunächst aus, dass das Vorhandensein des Kruzifixes in den Klassenräumen nicht zu übersehen sei und von Schülern jeden Alters unschwer als religiöses Symbol wahrgenommen werden könne. Dadurch entstehe bei ihnen der Eindruck, in ihrer schulischen Umgebung im Geist einer bestimmten Religion erzogen zu werden. Dies könne für katholische Schüler zwar unterstützend wirken, für Schüler anderer Glaubensrichtungen, besonders religiöser Minderheiten, oder atheistische Schüler störend sein. Die Freiheit, an keine Religion zu glauben, werde von der Religionsfreiheit der EMRK umfasst und beschränke sich nicht auf das Fehlen von Gottesdienst und Religionsunterricht. Sie beziehe sich auch auf Handlungsweisen und Symbole, die einen Glauben, eine Religion oder Gottlosigkeit ausdrückten. Diese Freiheit verdiene besonderen Schutz, wenn der Staat dadurch einen bestimmten Glauben zum Ausdruck bringe und der Einzelne in eine Situation gebracht werde, der er nicht oder nur durch unverhältnismäßige Opfer oder Anstrengungen ausweichen könne. Der Staat habe von Glaubensbekundungen in Räumlichkeiten abzusehen, die Personen zwangsläufig betreten müssten. Besonders im Bereich der öffentlichen Erziehung habe der Staat religiöse Neutralität zu wahren, weil der Schulbesuch ungeachtet einer Religionszugehörigkeit zwingend sei und bei den Schülern kritisches Denken gefördert werden solle. Der EGMR betonte ausdrücklich, dass das Zeigen eines Symbols, das »vernünftigerweise« nur mit dem katholischen Glauben in Verbindung gebracht werden könne, in Klassenräumen staatlicher Schulen nicht einer pluralistischen Erziehung diene, wie sie zur Erhaltung einer demokratischen Gesellschaft wesentlich sei.

Der der Augsburger Bischof Walter Mixa hat übrigens kürzlich zu dem Urteil gesagt:

Über 85 Prozent der Europäer sind Christen. Das Kreuz enthält keine Drohbotschaft, sondern ist ein Zeichen der Liebe und des Friedens, wichtig für eine positive Lebensgestaltung. Das dürfen wir uns nicht nehmen lassen! Denken wir auch daran: Fünf der sieben Richter, die dieses Skandalurteil gefällt haben, haben einen kommunistischen Hintergrund!

Hier die Information aus dem Deutschen Bundestag: kruzifix_im_klassenzimmer.pdf.

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