Mildernde Umstände für Ehrenmörder?

Die »Internationale Gesellschaft für Menschenrechte« (IGFM) bezeichnete die Entschuldigungen für Ehrenmörder durch den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, als »unerträglich«.

Hassemer hatte sich in einem Interview mit Spiegel Online vom 13. Mai für mildernde Umstände für Ehrenmörder eingesetzt. Er fände, »bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.« Daher rege er an, »den Blick zu weiten« und versuche, »das entschuldigende Element zu stärken«.

Der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen, betonte dazu: »Eine solche Verharmlosung von Ehrenmorden ist unerträglich. In allen uns bekannten Fällen war ein Verbotsirrtum völlig ausgeschlossen. Mildernde Umstände für Ehrenmorde kommen einer Verhöhnung der Opfer gleich.« Hafen unterstrich, dass eine muslimische Frau das gleiche Recht auf Leben und Würde habe wie jeder andere Mensch – unabhängig von der Sozialisation ihres Ehemannes.

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