Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge

Eine aktualisierte Neuauflage der Christlichen Patientenvorsorge ist am 27. August 2018 gemeinsam von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) veröffentlicht worden. Diese berücksichtigt die jüngsten gesetzlichen Veränderungen ebenso wie Fragen aus der Anwendungspraxis. Seit 1999 geben die Kirchen gemeinsam die Christliche Patientenvorsorge heraus. 

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Patienten vorsorglich festlegen, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls sie nicht mehr selbst entscheiden können. Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann.

Die Herausgeber der überarbeiteten Christlichen Patientenvorsorge betonen, dass Formulare aus einer früheren Auflage, die bereits ausgefüllt und unterschrieben wurden, ihre Gültigkeit auch in rechtlicher Hinsicht behalten. Aus Gründen der Aktualität wird jedoch empfohlen, nach Möglichkeit ein Formular der Neuauflage auszufüllen, insbesondere dann, wenn die Unterschrift schon länger zurückliegt. Beim Ausfüllen der Patientenvorsorge ist immer das Gespräch mit den eigenen Angehörigen und Vertrauten sowie gegebenenfalls mit Fachleuten ratsam.

Die neue Ausgabe kann hier heruntergeladen oder postalisch bezogen werden: www.ekd.de.

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FrankS
5 Jahre zuvor

Danke für den Hinweis. Solche praktischen Hilfen sind wichtig. Meine Frau und ich hatten diesen Bereich bereits vor einigen Jahren notariell geregelt. Hätte ich von diesem Angebot gewusst, hätte ich sie in Erwägung gezogen.

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