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	Kommentare zu: Sexualaufklärung auch für Kindergärtler	</title>
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	<description>Die Welt sehen – aus einer reformatorischen Perspektive</description>
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		Von: Alexander		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Alexander]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Jun 2014 18:19:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Danke für den Hinweis auf das BVerwG-Urteil. Schön darin auch der Folgesatz: &quot;Für die Ausfüllung seiner Rolle ist der Staat darauf angewiesen, das Bildungs- und Erziehungsprogramm für die Schule grundsätzlich unabhängig von den Wünschen der beteiligten Schüler und ihrer Eltern anhand eigener inhaltlicher Vorstellungen bestimmen zu können.&quot; Da bleibt einem wirklich die Spucke weg.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Danke für den Hinweis auf das BVerwG-Urteil. Schön darin auch der Folgesatz: &#8222;Für die Ausfüllung seiner Rolle ist der Staat darauf angewiesen, das Bildungs- und Erziehungsprogramm für die Schule grundsätzlich unabhängig von den Wünschen der beteiligten Schüler und ihrer Eltern anhand eigener inhaltlicher Vorstellungen bestimmen zu können.&#8220; Da bleibt einem wirklich die Spucke weg.</p>
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		Von: Peter		</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Peter]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 03 Jun 2014 15:40:26 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Das ist ein nicht-disktutiertes bzw. nicht-diskutierbares Grundproblem aller Pädagogik und Lehrpläne: Die Verfrühung. Als Argument gerne für alles mögliche gebraucht oder missbraucht, aber wenig Substanz dahinter. Die Aufklärung wurde in Deutschland bewusst an die Schulen verlagert, weil die Elternhäuser nicht in ausreichendem Maße dem nachkamen. Jetzt steht der Staat vor der Frage: Wann und wie sage ich es meinem Kinde?- und dabei für mehrere Millionen Kinder das gleiche an Inhalten festzulegen. 
Ein Dilemma? Ja, vor allem ein selbstgemachtes. Der Staat hätte genau so gut seine Resourcen in die Stärkung der Eltern investieren können. 
Außerdem gilt jetzt der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (11. Sept. 2013 BVerwGE 6 C 12.12, S. 11), dass der Einfluss der Eltern auf den außerschulischen Bereicht beschränkt (!) ist. Gepaart wird das noch mit der Ignoranz des Staates gegenüber den Forschungsergebnissen aus pädagogischer Psychologie und Pädagogik. Da kann man nur sagen: Deutschland bewegt sich auf eine Diktatur hin, in der Grundrechte bestimmter Menschengruppen (Eltern, religiöse Gruppierungen ...) wenig oder nichts gelten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist ein nicht-disktutiertes bzw. nicht-diskutierbares Grundproblem aller Pädagogik und Lehrpläne: Die Verfrühung. Als Argument gerne für alles mögliche gebraucht oder missbraucht, aber wenig Substanz dahinter. Die Aufklärung wurde in Deutschland bewusst an die Schulen verlagert, weil die Elternhäuser nicht in ausreichendem Maße dem nachkamen. Jetzt steht der Staat vor der Frage: Wann und wie sage ich es meinem Kinde?- und dabei für mehrere Millionen Kinder das gleiche an Inhalten festzulegen.<br />
Ein Dilemma? Ja, vor allem ein selbstgemachtes. Der Staat hätte genau so gut seine Resourcen in die Stärkung der Eltern investieren können.<br />
Außerdem gilt jetzt der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (11. Sept. 2013 BVerwGE 6 C 12.12, S. 11), dass der Einfluss der Eltern auf den außerschulischen Bereicht beschränkt (!) ist. Gepaart wird das noch mit der Ignoranz des Staates gegenüber den Forschungsergebnissen aus pädagogischer Psychologie und Pädagogik. Da kann man nur sagen: Deutschland bewegt sich auf eine Diktatur hin, in der Grundrechte bestimmter Menschengruppen (Eltern, religiöse Gruppierungen &#8230;) wenig oder nichts gelten.</p>
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