Usbekistan: Religionsfreiheit massiv bedroht

In Usbekistan werden unverändert Christen und Moslems wegen Ausübung ihrer Religionsfreiheit eingekerkert. Am 13. April wies das Landgericht für Strafsachen Syrdarya durch den vorsitzenden Richter Myrza Pardayev die Berufung des Baptisten Tohar Haydarov zurück. Er war in erster Instanz wegen Drogendelikten zu 10 Jahren Haft verurteilt wurden. Baptisten, die ihn gut kennen sind vollkommen überzeugt, dass die Anklage gegen ihn auf gefälschten Beweisen beruht und bezeichnen Haydarov als Mann mit reinem Gewissen und ehrlichen Christen.

Drei moslemische Frauen wurden für die Leitung bzw. Teilnahme an nicht registrierten religiösen Versammlungen zu zwischen sechs ein halb und sieben Jahren Arbeitslager verurteilt. Sie wurden wegen Verletzung von Artikel 159 (»Versuche zur Änderung der verfassungsmäßigen Ordnung Usbekistans«) und Artikel 244-1 (»Erstellung oder Verbreitung von Materialien, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen«) des Strafgesetzbuchs angeklagt. Die Angehörigen der Verurteilten wurden unter Einschüchterungen aufgefordert, nicht gegen das Urteil zu berufen. Die Bedingungen in usbekischen Arbeitslagern können besonders hart sein, mit mangelnder Hygiene und gefährlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen. Körperliche Züchtigung durch die Aufseher ist kein Einzelfall. Überdies herrschen in den Arbeitslagern kriminelle Banden über ihre Mitgefangenen. In Gefängnissen und Arbeitslagern ist jede Religionsausübung, z.B. sichtbares Beten oder der Besitz religiöser Literatur, verboten. Seelsorger haben keinen Zutritt zu den Gefangenen.

Die usbekischen Behörden haben auch wieder begonnen, Angehörige religiöser Minderheiten zu kurzen Gefängnisstrafen zu verurteilen. Einschüchterungsmaßnahmen dieser Art trafen unter anderem die zwei Protestanten Azamat Rajapov und Abdusattor Kurbonov, die zu je 15 Tagen Freiheitsentzug verurteilt wurden. In Almalyk, in der Nähe der Hauptstadt Taschkent, versendet der Polizeichef immer wieder Briefe mit Androhung eines Strafverfahrens an Gläubige verschiedener Religionen. Überdies erreichen Forum 18 Meldungen, dass festgenommenen Frauen (in seltenen Fällen auch Männern) von männlichen Beamten offen oder durch Andeutungen mit sexuellen Übergriffen gedroht wird. Die Opfer wagen es so gut wie nie, derartige Erfahrungen öffentlich bekannt zu geben.

Im März hat der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen seine Besorgnis über die Einschränkung der Religionsfreiheit, insbesondere für nicht registrierte Gemeinschaften, zum Ausdruck gebracht. Besonders besorgt ist man über die Anklagen vor Strafgerichten und die Verhängung von Gefängnisstrafen aus religiösen Gründen, sowie über die Kriminalisierung der Verbreitung von Glaubensüberzeugungen. Der Ausschuss empfiehlt dem Mitgliedsstaat Usbekistan, seine Gesetze, insbesondere Artikel 216-2 des Strafgesetzes, so zu ändern, dass diese den Anforderungen des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte entsprechen.

Quelle: Forum 18 News Service, Oslo

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