Vermeintlicher Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Ein denkwürdiger Tag für Deutschland. Die Therapiefreiheit soll durch einen Kabinettsbeschluss abgeschafft werden. Noch ist das nicht rechtskräftig, da Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Aber nach menschlichem Ermessen ist nicht mit großem Widerstand im Parlament zu rechnen.

Interessant: Während viele politische Kräfte dafür werben (siehe z.B. hier), das Werbeverbot für Abtreibungen abzuschaffen, sieht der Gesetzentwurf vor, Hilfsangebote für Menschen unter 18 Jahren, die mit ihrer Homosexualität unglücklich sind, unter Strafe zu stellen. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder hohen Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

In einer Mitteilung heißt es:

In Deutschland werden nach wie vor Maßnahmen durchgeführt, die eine sexuelle Orientierung – wie Homo- oder Bisexualität – oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität – wie Trans- oder Intersexualität – verändern oder unterdrücken sollen. Diese sogenannten Konversionstherapien hinterlassen bei Betroffenen oftmals psychische Schäden. Negative und schädliche Effekte sind wissenschaftlich zuverlässig nachgewiesen. Ein Nutzen hingegen nicht.

Daher hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der Konversionsbehandlungen für Minderjährige und für nicht voll einwilligungsfähige Erwachsene verbietet. Untersagt ist auch die Werbung für solche Behandlungen. Ziel ist der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Dem Gesetz müssen noch der Bundestag und der Bunderat zustimmen.

Verstöße gegen das Verbot der Konversionstherapie werden als Straftaten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert. Wer gegen das Verbot der Werbung, des Anbietens und Vermittelns verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro rechnen.

Bemerken möchte ich in diesem Zusammenhang, dass Kristina Hänel, die für die Zulassung der Bewerbung von ärztlichen Abtreibungsangeboten kämpft, einen Preis des Vereins der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau e.V. erhalten hat. Im Rahmen eines „Gottesdienstes“ wurde der „unerschrockenen und mutigen Frau“ der Katharina-Zell-Preis verliehen. Ich bin mir ganz sicher, Katharina Zell, eine Unterstützerin der Reformation, würde sich im Grab umdrehen.

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4 Kommentare
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Florian
4 Jahre zuvor

Vielleicht müsste man die Konversionstherapie in beide Richtungen auslegen homo zu hetero und vice versa, damit sie politisch anerkannt wird. Absurd ist in meinen Augen jedoch die Konversionstherapie einerseits zu verbieten, aber andererseits für Geschlechtsumwandlungen zu werben.

lake
4 Jahre zuvor

Mir scheint, dass die möglichen Folgen dieses hochgradig ideologisch motivierten Gesetzes in der Öffentlichkeit noch gar nicht wirklich erkannt werden. Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf richtet sich gegen „Behandlungen, auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbstempfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind.“ Im westlichen Kulturkreis konnte in den vergangenen ca. 10 Jahren, insbesondere bei Mädchen, ein exorbitanter Anstieg von Behandlungen wegen Geschlechtsdysphorie festgestellt werden (für Großbritannien wird z.B. eine ca. Verdreißig- bis über Verfünfzigfachung der entsprechenden Zahlen berichtet, s. Link unten). Es ist bekannt, dass die Mehrheit der Kinder, die Anzeichen von Geschlechtsdysphorie zeigen, im Laufe der weiteren Entwicklung sich wieder mit ihrem biologischen Geschlecht versöhnen. Wie es scheint, sollen nun auch Therapieformen, die helfen sollen, geschlechtsdysphore Kinder mit ihrem biologischen Geschlecht auszusöhnen, verboten werden. Ein Passus im Referentenentwurf, der nur Behandlungen, die „nicht medizinisch anerkannt“ sind, verbieten wollte, wurde jetzt gestrichen, ich vermute mal auf Wunsch der entsprechenden Lobbyisten während der Verbändeanhörung vor einigen Wochen. Was könnte… Weiterlesen »

Jutta
4 Jahre zuvor

https://www.n-tv.de/politik/Verfassungsrichter-kippen-Sterbehilfe-Verbot-article21602225.html

Man muss an sich halten, um nicht zynisch zu werden:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article206140365/Sterbehilfe-Verfassungsgericht-sieht-Recht-auf-selbstbestimmtes-Sterben.html

“ ….Das Bundesverfassungsgericht erlaubt in einem Grundsatzurteil geschäftsmäßige Sterbehilfe. Es gebe ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, und dieses Recht schließe „die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen – in jeder Phase menschlicher Existenz“ …“

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