<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	
	>
<channel>
	<title>
	Kommentare zu: Wenn Filme weh tun	</title>
	<atom:link href="https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/</link>
	<description>Die Welt sehen – aus einer reformatorischen Perspektive</description>
	<lastBuildDate>Tue, 25 Oct 2011 14:49:46 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1</generator>
	<item>
		<title>
		Von: Geier		</title>
		<link>https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/comment-page-1/#comment-14418</link>

		<dc:creator><![CDATA[Geier]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Oct 2011 14:49:46 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://theoblog.de/?p=15587#comment-14418</guid>

					<description><![CDATA[Vor ca. einem Jahr hatte ich das Thema auch mal aufgegriffen: http://www.geiernotizen.de/fsk12]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor ca. einem Jahr hatte ich das Thema auch mal aufgegriffen: <a href="http://www.geiernotizen.de/fsk12" rel="nofollow ugc">http://www.geiernotizen.de/fsk12</a></p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: lutz		</title>
		<link>https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/comment-page-1/#comment-14416</link>

		<dc:creator><![CDATA[lutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 16:54:23 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://theoblog.de/?p=15587#comment-14416</guid>

					<description><![CDATA[Kürzlich gab es hier einen Artikel über „Zurückstufungen“:

http://www.pro-medienmagazin.de/film.html?&#038;news%5Baction%5D=detail&#038;news%5Bid%5D=4522

Vielleicht nutzt die &quot;Filmindustrie&quot; ihre Spielräume besser als die Landesjugendbehörde und besser als so mancher &quot;Otto-normal-verbraucher&quot;. Eine Konsumgrenze ist FSK aber nicht und ich denke auch das muss uns bewusst sein.   

Zitat: „Seim betonte außerdem, dass es zu einseitig wäre, nur von einer freier gehandhabten Filmbewertung zu sprechen. Es gebe auch Beispiele von Einstufungen, die als zu streng empfunden werden. So habe die FSK die Altersbeschränkung für den Film &quot;Keinohrhasen&quot; (2007) von sechs auf zwölf Jahre erhöht, da der Film Szenen mit obszöner Sprache enthalte. Daraufhin habe es zahlreiche Proteste gegeben, unter anderem vom Filmverleih selbst, der durch diese Entscheidung potentielle Kundschaft verloren gehen sah.

Wie Seim dem Radiosender sagte, gebe es bei der Filmbewertung nur grobe Kriterien für eine Bewertung. Letztlich werde jeder Film für sich begutachtet. Man achte etwa auf die künstlerische Umsetzung oder die Gesamttendenz des Films. Vermittle ein Film positive Werte, könne dies einzelne Gewaltszenen aufwiegen, der Film freigegeben werden.

Seim zufolge stehen zurzeit etwa 2.600 Filme auf dem Index der BPjM, 450 davon unterliegen einem gerichtlichen Totalverbot. Die Indizierung aufgrund von Gewaltverherrlichung sei jedoch zunehmend ein &quot;symbolischer Akt der Grenzziehung&quot;. Denn in Ländern wie Österreich oder in den Benelux-Staaten gebe es zwar auch Freigabe-Regelungen im Sinne des Jugendschutzes. Ein Verbot aufgrund von Gewaltverherrlichung kennten diese Länder allerdings nicht. Durch das Internet und die Öffnung der Grenzen seien in Deutschland verbotene Filme aus diesen Ländern immer leichter zu beziehen. (pro)“]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Kürzlich gab es hier einen Artikel über „Zurückstufungen“:</p>
<p><a href="http://www.pro-medienmagazin.de/film.html?&#038;news%5Baction%5D=detail&#038;news%5Bid%5D=4522" rel="nofollow ugc">http://www.pro-medienmagazin.de/film.html?&#038;news%5Baction%5D=detail&#038;news%5Bid%5D=4522</a></p>
<p>Vielleicht nutzt die &#8222;Filmindustrie&#8220; ihre Spielräume besser als die Landesjugendbehörde und besser als so mancher &#8222;Otto-normal-verbraucher&#8220;. Eine Konsumgrenze ist FSK aber nicht und ich denke auch das muss uns bewusst sein.   </p>
<p>Zitat: „Seim betonte außerdem, dass es zu einseitig wäre, nur von einer freier gehandhabten Filmbewertung zu sprechen. Es gebe auch Beispiele von Einstufungen, die als zu streng empfunden werden. So habe die FSK die Altersbeschränkung für den Film &#8222;Keinohrhasen&#8220; (2007) von sechs auf zwölf Jahre erhöht, da der Film Szenen mit obszöner Sprache enthalte. Daraufhin habe es zahlreiche Proteste gegeben, unter anderem vom Filmverleih selbst, der durch diese Entscheidung potentielle Kundschaft verloren gehen sah.</p>
<p>Wie Seim dem Radiosender sagte, gebe es bei der Filmbewertung nur grobe Kriterien für eine Bewertung. Letztlich werde jeder Film für sich begutachtet. Man achte etwa auf die künstlerische Umsetzung oder die Gesamttendenz des Films. Vermittle ein Film positive Werte, könne dies einzelne Gewaltszenen aufwiegen, der Film freigegeben werden.</p>
<p>Seim zufolge stehen zurzeit etwa 2.600 Filme auf dem Index der BPjM, 450 davon unterliegen einem gerichtlichen Totalverbot. Die Indizierung aufgrund von Gewaltverherrlichung sei jedoch zunehmend ein &#8222;symbolischer Akt der Grenzziehung&#8220;. Denn in Ländern wie Österreich oder in den Benelux-Staaten gebe es zwar auch Freigabe-Regelungen im Sinne des Jugendschutzes. Ein Verbot aufgrund von Gewaltverherrlichung kennten diese Länder allerdings nicht. Durch das Internet und die Öffnung der Grenzen seien in Deutschland verbotene Filme aus diesen Ländern immer leichter zu beziehen. (pro)“</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Joel213		</title>
		<link>https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/comment-page-1/#comment-14415</link>

		<dc:creator><![CDATA[Joel213]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 16:21:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://theoblog.de/?p=15587#comment-14415</guid>

					<description><![CDATA[Das viele FSK 12 Filme eher FSK 16 sein sollten, ist mir auch schon aufgefallen. Was ich ich auch sehr bemerkenswert finde ist, dass viele ältere indizierte Filme, also Filme die nur an Erwachsene unter erschwerten Bedingungen verkauft werden dürfen, neu geprüft wurden und jetzt ab FSK 16 frei verkauft werden können. Als Begründung werden die veränderten Sehgewohnheiten der Zuschauer angegeben. Im Klartext heisst das: Die jungen Menschen sind verrohter als noch vor 20 Jahren, deswegen können die jetzt auch mehr Gewalt und Sex vertragen. Deswegen wundert es mich nicht, dass die FSK den 12 jährigen mehr zumutet als die FAZ Redakteure. Von den finanziellen Gesichtspunkten der Filmindustrie mal abgesehen, die auch bestimmt Druck auf die Filmbegutachter ausüben. Nichtsdestotrotz zensieren TV Sender oftmals auch noch FSK 12 Filme im Abendprogramm noch. Anscheinend sichern die sich lieber nochmal weiter ab, um keine Zuschauerbeschwerden etc. zu erhalten.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das viele FSK 12 Filme eher FSK 16 sein sollten, ist mir auch schon aufgefallen. Was ich ich auch sehr bemerkenswert finde ist, dass viele ältere indizierte Filme, also Filme die nur an Erwachsene unter erschwerten Bedingungen verkauft werden dürfen, neu geprüft wurden und jetzt ab FSK 16 frei verkauft werden können. Als Begründung werden die veränderten Sehgewohnheiten der Zuschauer angegeben. Im Klartext heisst das: Die jungen Menschen sind verrohter als noch vor 20 Jahren, deswegen können die jetzt auch mehr Gewalt und Sex vertragen. Deswegen wundert es mich nicht, dass die FSK den 12 jährigen mehr zumutet als die FAZ Redakteure. Von den finanziellen Gesichtspunkten der Filmindustrie mal abgesehen, die auch bestimmt Druck auf die Filmbegutachter ausüben. Nichtsdestotrotz zensieren TV Sender oftmals auch noch FSK 12 Filme im Abendprogramm noch. Anscheinend sichern die sich lieber nochmal weiter ab, um keine Zuschauerbeschwerden etc. zu erhalten.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Lutz		</title>
		<link>https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/comment-page-1/#comment-14414</link>

		<dc:creator><![CDATA[Lutz]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 15:19:10 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://theoblog.de/?p=15587#comment-14414</guid>

					<description><![CDATA[Ganz interessant dazu finde ich dieses alte Interview: (&quot;Es gibt einen Ermessensspielraum&quot;, FSK verteidigt &quot;Keinohrhasen&quot;-Entscheidung, Moderation: Jochen Spengler)
Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), verteidigt das Verfahren zur Altersfreigabe von Kinofilmen. Die Prüfer würden frei und unabhängig diskutieren, um dann anhand des Jugendschutzgesetzes mehrheitlich zu entscheiden, erläuterte die FSK-Chefin angesichts der Kritik, dass die Selbstkontrolle den Film &quot;Keinohrhasen&quot; ab sechs Jahren freigegeben hat.
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/732696/

Wer sich mal die Grundsätze der FSK anschauen möchte:
http://www.spio.de/media_content/422.pdf

S. 10/11 – Paragraph 18: Prüfung auf Freigabe für Kinder und Jugendliche
„ …(2) In Auslegung dieser Gesetzesvorschriften wird Folgendes festgestellt:
1. Unter Beeinträchtigungen sind Hemmungen, Störungen oder Schädigungen zu verstehen.
2. Zu berücksichtigen sind alle Beeinträchtigungen, die vom Film oder Trägermedium im Ganzen oder ihren Einzelheiten ausgehen können, wobei die Gesamtwirkung nicht außer Acht zu lassen ist.
3. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit können insbesondere Filme oder Trägermedien beeinträchtigen, welche die Nerven überreizen, übermäßige Belastungen hervorrufen, die Phantasie über Gebühr erregen, die charakterliche, sittliche (einschl. religiöse) oder geistige Erziehung hemmen, stören oder schädigen oder zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen. 
4. Ein Film oder Trägermedium darf für eine Altersgruppe nur freigegeben werden, wenn er die Entwicklung oder Erziehung keines Jahrganges dieser Altersgruppe beeinträchtigen kann. Dabei ist nicht nur auf den durchschnittlichen, sondern auch auf den gefährdungsgeneigten Minderjährigen abzustellen. Lediglich Extremfälle sind auszunehmen.“

Und wenn ich mir das so durchlese, dann ist es unverantwortlich, welche Freigaberegelung da mitunter beschlossen wird. Wahrscheinlich definiert man auch hier Begriffe nach jeweiligem Ermessen. 

Aber und darauf möchte ich auch hinweisen, es gibt Spielraum, wenn eine Freigabe bereits erfolgte und vielleicht wird er zu wenig genutzt. Im Falle von „Keinohrhasen“ dürfte es aber nach diesem Grundsatz keine weitere Erhöhung der Freigabe mehr geben.   

S. 9 – Paragraph 15: Appellation
„  (1) Jede oberste Landesjugendbehörde kann nach abgeschlossener Prüfung eines Films oder
eines anderen Trägermediums die erneute Prüfung durch die FSK verlangen
(Appellationsverfahren). Die Appellation ist schriftlich zu begründen unter genauer Angabe,
welche Altersgrenze - höher oder niedriger - gefordert wird. Das gleiche Recht haben die
Spitzenverbände der Film- und Videowirtschaft über ihre Geschäftsstellen im Einvernehmen mit
dem Antragsteller. Das Recht zur Appellation ist nicht befristet. Nach Entscheidung ist eine
weitere Appellation nicht mehr möglich.“

Gruß Lutz

PS: Das Beste wird nach wie vor sein: erst selber sehen, dann entscheiden und das Ganze besonders für einen Kinobesuch. Die Wahrnehmung ist hier erheblich drastischer als vor einem kleinen Bildschirm zu Hause. Auch die neue 3 D-Technik lässt die Distanz zwischen Wirklichkeit und Film verschwinden und das kann gerade für Kinder erhebliche Gefahren mit sich bringen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ganz interessant dazu finde ich dieses alte Interview: (&#8222;Es gibt einen Ermessensspielraum&#8220;, FSK verteidigt &#8222;Keinohrhasen&#8220;-Entscheidung, Moderation: Jochen Spengler)<br />
Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), verteidigt das Verfahren zur Altersfreigabe von Kinofilmen. Die Prüfer würden frei und unabhängig diskutieren, um dann anhand des Jugendschutzgesetzes mehrheitlich zu entscheiden, erläuterte die FSK-Chefin angesichts der Kritik, dass die Selbstkontrolle den Film &#8222;Keinohrhasen&#8220; ab sechs Jahren freigegeben hat.<br />
<a href="http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/732696/" rel="nofollow ugc">http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/732696/</a></p>
<p>Wer sich mal die Grundsätze der FSK anschauen möchte:<br />
<a href="http://www.spio.de/media_content/422.pdf" rel="nofollow ugc">http://www.spio.de/media_content/422.pdf</a></p>
<p>S. 10/11 – Paragraph 18: Prüfung auf Freigabe für Kinder und Jugendliche<br />
„ …(2) In Auslegung dieser Gesetzesvorschriften wird Folgendes festgestellt:<br />
1. Unter Beeinträchtigungen sind Hemmungen, Störungen oder Schädigungen zu verstehen.<br />
2. Zu berücksichtigen sind alle Beeinträchtigungen, die vom Film oder Trägermedium im Ganzen oder ihren Einzelheiten ausgehen können, wobei die Gesamtwirkung nicht außer Acht zu lassen ist.<br />
3. Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit können insbesondere Filme oder Trägermedien beeinträchtigen, welche die Nerven überreizen, übermäßige Belastungen hervorrufen, die Phantasie über Gebühr erregen, die charakterliche, sittliche (einschl. religiöse) oder geistige Erziehung hemmen, stören oder schädigen oder zu falschen und abträglichen Lebenserwartungen verführen.<br />
4. Ein Film oder Trägermedium darf für eine Altersgruppe nur freigegeben werden, wenn er die Entwicklung oder Erziehung keines Jahrganges dieser Altersgruppe beeinträchtigen kann. Dabei ist nicht nur auf den durchschnittlichen, sondern auch auf den gefährdungsgeneigten Minderjährigen abzustellen. Lediglich Extremfälle sind auszunehmen.“</p>
<p>Und wenn ich mir das so durchlese, dann ist es unverantwortlich, welche Freigaberegelung da mitunter beschlossen wird. Wahrscheinlich definiert man auch hier Begriffe nach jeweiligem Ermessen. </p>
<p>Aber und darauf möchte ich auch hinweisen, es gibt Spielraum, wenn eine Freigabe bereits erfolgte und vielleicht wird er zu wenig genutzt. Im Falle von „Keinohrhasen“ dürfte es aber nach diesem Grundsatz keine weitere Erhöhung der Freigabe mehr geben.   </p>
<p>S. 9 – Paragraph 15: Appellation<br />
„  (1) Jede oberste Landesjugendbehörde kann nach abgeschlossener Prüfung eines Films oder<br />
eines anderen Trägermediums die erneute Prüfung durch die FSK verlangen<br />
(Appellationsverfahren). Die Appellation ist schriftlich zu begründen unter genauer Angabe,<br />
welche Altersgrenze &#8211; höher oder niedriger &#8211; gefordert wird. Das gleiche Recht haben die<br />
Spitzenverbände der Film- und Videowirtschaft über ihre Geschäftsstellen im Einvernehmen mit<br />
dem Antragsteller. Das Recht zur Appellation ist nicht befristet. Nach Entscheidung ist eine<br />
weitere Appellation nicht mehr möglich.“</p>
<p>Gruß Lutz</p>
<p>PS: Das Beste wird nach wie vor sein: erst selber sehen, dann entscheiden und das Ganze besonders für einen Kinobesuch. Die Wahrnehmung ist hier erheblich drastischer als vor einem kleinen Bildschirm zu Hause. Auch die neue 3 D-Technik lässt die Distanz zwischen Wirklichkeit und Film verschwinden und das kann gerade für Kinder erhebliche Gefahren mit sich bringen.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Daniel		</title>
		<link>https://theoblog.de/wenn-filme-weh-tun/15587/comment-page-1/#comment-14412</link>

		<dc:creator><![CDATA[Daniel]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Oct 2011 14:46:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://theoblog.de/?p=15587#comment-14412</guid>

					<description><![CDATA[Keine wiedergeborene Eltern lassen ihre eigenen Kinder solche Sachen schauen

Solche Filme sind von der Welt für die Welt, das sagt alles

Am besten ist wenn man gar kein Fernseher hat oder maximal  für christl. Filme benützt.


Vor Jahren bevor ich wiedergeboren war habe ich am Abend um ca. 19.00 im ZDF eine Serie geschaut. Dort waren 2 Schwule zusammen im Bett !!!!!

Darauf habe ich dem ZDF geschrieben dass solche Sachen erst ab 22.00 gesendet werden soll und nicht am Vorabend um 19.00
Als Antwort habe ich bekommen: Solche Szenen sind normal und „Homo-Ehen“ seien gleichberechtigt

Daher muss man seine Kinder selber schützen und sich nur auf JESUS Christus verlassen und nicht auf FSK etc.

GOTTES SEGEN]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Keine wiedergeborene Eltern lassen ihre eigenen Kinder solche Sachen schauen</p>
<p>Solche Filme sind von der Welt für die Welt, das sagt alles</p>
<p>Am besten ist wenn man gar kein Fernseher hat oder maximal  für christl. Filme benützt.</p>
<p>Vor Jahren bevor ich wiedergeboren war habe ich am Abend um ca. 19.00 im ZDF eine Serie geschaut. Dort waren 2 Schwule zusammen im Bett !!!!!</p>
<p>Darauf habe ich dem ZDF geschrieben dass solche Sachen erst ab 22.00 gesendet werden soll und nicht am Vorabend um 19.00<br />
Als Antwort habe ich bekommen: Solche Szenen sind normal und „Homo-Ehen“ seien gleichberechtigt</p>
<p>Daher muss man seine Kinder selber schützen und sich nur auf JESUS Christus verlassen und nicht auf FSK etc.</p>
<p>GOTTES SEGEN</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
	</channel>
</rss>
