Wer bestimmt, was Kinder lernen?

Erziehungsrecht der Eltern und Erziehungsauftrag des Staates stehen gleichberechtigt nebeneinander. Aber was passiert, wenn die Schule etwas lehrt, das den Eltern missfällt – vor allem, wenn es um Sexualität und Religion geht? Volker Kitz, Jurist und Autor von Ratgeberbüchern, hat in der FAZ dazu Stellung bezogen und zunächst einmal sachlich festgestellt:

Die Schule darf die Kinder nicht indoktrinieren, nicht ein bestimmtes Verhalten befürworten oder ablehnen. Der Unterricht muss offen sein für unterschiedliche Wertungen. Zum anderen muss die Schule den Eltern die Möglichkeit geben, auf das zu reagieren, was ihre Kinder dort lernen. Die Eltern sollen die Sexualerziehung begleiten können, auch kritisch. Deshalb haben sie einen Anspruch darauf, dass die Schule sie rechtzeitig und umfassend informiert, über Inhalt und didaktischen Weg. Auch wenn Eltern und Schule sich gegenseitig nichts vorschreiben können, sollen sie sich abstimmen, auf Kritik und Probleme hören, Erfahrungen und Fragen in Elternversammlungen diskutieren. Das entschied das Bundesverfassungsgericht 1977 im Fall der Fünftklässlerin, und diese Grundsätze gelten bis heute.

Dann aber kommt ein Satz, der es wirklich in sich hat:

Was passiert, wenn eintritt, was das Bundesverfassungsgericht für die religiöse Betätigung als Ausnahmeerscheinung sah? Dass unterschiedliche Wertvorstellungen zu Schlägereien führen? Dass der Schulfriede an der Frage zerbricht, wie „natürlich“ Homosexualität oder Transsexualität ist? Muss die Schule dann, um des Schulfriedens willen, die Finger vom Thema lassen? Das legt das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung zum Schulgebet nahe.

Aber vielleicht ist der Gedanke nicht zu Ende gedacht. Vielleicht muss der Staat notfalls aufrüsten und mit Gewalt die Toleranz und Vielfalt verteidigen, die er vermitteln will. 

Falls ich das richtig verstehe, will der Autor damit sagen: Notfalls muss eben der Staat die „Akzeptanz der sexuellen Vielfalt“ mit Gewalt durchsetzen. Anders formuliert: Die Bürger sollen gezwungen werden, das Konzept der sexuellen Vielfalt zu bejahen.

Hier der vollständige Artikel: www.faz.net.

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6 Kommentare
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Daniel
6 Jahre zuvor

Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang, der sich da vollzieht, zumal nicht die Rede davon sein kann, dass elterlicher und staatlicher Erziehungsauftrag „nebeneinander“ stehen. Das hat die Rechtsprechung mehr oder weniger erfunden, denn im Grundgesetz findet sich lediglich ein elterlicher Erziehungsauftrag – und die staatliche Aufsicht über die Schulen. Daraus einen eigenen Erziehungsauftrag abzuleiten, ist ein Skandal.

Roderich
6 Jahre zuvor

Auch wenn Eltern und Schule sich gegenseitig nichts vorschreiben können, sollen sie sich abstimmen, auf Kritik und Probleme hören

Schon dieser Satz ist eigentlich zu schwammig. Daraus könnte man ableiten, dass Eltern zwar sich beschweren dürfen, aber den Lehrern nichts vorschreiben dürfen, d.h. die Lehrer können es sich anhören – und dann ignorieren.
Denn was nutzt es den Eltern, dass die Lehrer ihnen „nichts vorschreiben“ können, wenn andersherum dasselbe gilt und die Lehrer schließlich im Unterricht sagen können, wo es langgeht.

PeterG
6 Jahre zuvor

De facto gilt – durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts – der staatliche Bildungsauftrag als höherwertig im Vergleich zu den Eltern. Damit begründet sich auch die Schulpflicht bzw. der Schulzwang. Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern war schon immer durch den Staat eingeschränkt, ist aber noch mehr begrenzt worden. V. a. an den Punkten, wo Eltern z. T. gegensätzliche Positionen vertreten als der Staat. Dazu gehört auch die Sexualerziehung. Also geschichtlich gesehen hatte der Staat seit der Gründung der Bundesrepublik schon immer Vorrang vor den Eltern. Das ist der gesellschaftliche Vertrag, den die deutschen Bürger eingegangen sind: Der Bildungsauftrag wurde an den Staat deligiert. Da Bildung (i. e. S. als Wissensvermittlung) sich nicht von Erziehung (Werte, Einstellungen …) trennen lässt, muss es eine Güterabwägung zwischen Staat und Eltern geben. Zur Zeit ziehen die Eltern den Kürzeren. @Roderich Daher können und dürfen die Eltern den Lehrern nichts vorschreiben. Lehrer vertreten den Staat mit seinen unumstößlichen Interessen. Konkrete Beispiele: Ich darf laut… Weiterlesen »

Sebastian
6 Jahre zuvor

Ich habe ja eher verstanden, dass es um die Schule geht. Hier soll eben Vielfalt und Toleranz vermittelt werden. Was der einzelne Bürger „bejaht“ berührt das gar nicht – kann es auch nicht.

Theophil Isegrim
6 Jahre zuvor

Was soll das denn noch mit Toleranz zu tun haben? Wenn das so weitergeht haben wir Zustände wie in der DDR. Margot Honecker scheint bald aufzuerstehen.

Ernst
6 Jahre zuvor

Wie er „Staat“ sagt. Ob der damit die Abriss-Architekten meint, die sich seit Jahren mühen, die Gesellschaft zu zersetzen, jetzt, wo alles Kulturelle politisierbar ist?

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