Bullinger: Die Stellung der Armenfürsorge
Heinrich Bullinger über die Armenfürsorge (Schriften VI, 2006, S. 349–350):
Die seligen Apostel unseres Heilands haben sich gleich nach der Himmelfahrt Christi, nachdem sie den Heiligen Geist empfangen hatten, verpflichtet, den Armen zu dienen, und sie sind einige Zeit deren Verwalter gewesen. Als aber ihre Pflichten Zunahmen, sorgten sie dafür, dass sieben gottesfürchtige, zuverlässige, redliche Männer zu Verwaltern für die Armen bestimmt wurden; sie selbst aber kümmerten sich vor allem um die Lehre [vgl. Apg 6,2—4]. Nicht dass sie sich der Armen nicht weiterhin annahmen und Acht auf sie gaben. Denn im Konzil von Jerusalem haben insbesondere Petrus, Jakobus und Johannes dem Paulus die Armen anbefohlen, fiir die sie auch umsichtig sorgten. Ja, Paulus ist selbst aus Mazedonien mit dem Schiff nach Syrien gefahren, um die Spenden fiir die Armen zu überbringen, wie er selbst bezeugt im Römerbrief, Kapitel 15 [vgl. Röm 15,25—27]. Da nahm er sich der Sache der Armen sehr gewissenhaft an, wie es im zweiten Brief an die Korinther, Kapitel 8 und 9, heißt [vgl. 2 Kor 8,16-24; 9,1-5]. Im ersten Brief, Kapitel 16, bietet er sich selbst zum Dienst an den Armen an [vgl. 1 Kor 16,1—4]. Deshalb kümmerten sich die Bischöfe und Pfarrer der frühen Kirche, die noch nicht durch Habsucht, Prachtliebe und Ehrgeiz verdorben war, sorgfältig um die Armen und um die Spenden zugunsten der Armen, damit sie gut und gerecht verwendet würden. Aus allen diesen Gründen haben eure Vorgänger und habt auch ihr Vorjahren beschlossen und verordnet, dass die Pfarrer in der Stadt bei der Abrechnung des Almosenguts und die Pfarrer auf dem Land bei der Abrechnung ihrer Kirchgemeinde anwesend sein sollten, um dafür zu sorgen, dass den Armen zukommt, was ihnen zusteht. Dies alles erwähnen wir nur deshalb, damit niemand denkt, wenn wir uns hier der Armen annehmen, so nähmen wir uns einer Sache an, die uns eigentlich nichts angehe.