Menschenrechte

Schwangerschaftsabbrüche als fester Bestandteil des Medizinstudiums

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel, Symbolfigur im Kampf für die Rechte ungewollt schwangerer Frauen, erklärt im SPIEGEL, was über die Aufhebung des Werbegebots für Abtreibung hinaus noch geschehen muss: 

Drei Punkte sind aus meiner Sicht besonders wichtig: Schwangerschaftsabbrüche müssen fester Bestandteil des Medizinstudiums werden – inzwischen kommen Studierende und auch Ärztinnen und Ärzte in meine Praxis, um es zu lernen, aber an den Unis wird das immer noch nicht offiziell gelehrt. Dabei ist es medizintechnisch kein schwieriger Eingriff, das lernt man in ein paar Wochen. Außerdem müssen Schwangerschaftsabbrüche dringend eine Kassenleistung werden. Und dann gibt es immer noch zu wenige Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, besonders fernab der großen Städte. Auch wenn ein paar Tabus gewichen sind: Es fehlt so viel rechtliche Aufklärung. Das hat gerade wieder ein Fall hier in der Praxis gezeigt.

Abtreibungsgegner sind für Frau Hänel keine Lebensrechtler, sondern Menschen, die gegen Frauen und Menschenrechte sind: 

Das sage ich sonst nicht mehr. Denn in Wahrheit sind diese Leute ja nicht gegen den Abbruch, sondern gegen die Frauen und gegen die Menschenrechte. Ich bezeichne sie schlicht als „Antis“.

Also jene, die für das Lebensrecht ungeborener Kinder aufstehen, sind „Antis“. Leute, die sich für Schwangerschaftsabbrüche einsetzen oder diese selbst durchführen, erscheinen als Kämpfer für die Menschenrechte. Finstere Logik. Ein Lob auf jede Universität, die keinen Schwangerschaftsabbruch lehrt! Ärzte sind dafür da, Leben und erhalten. 

Hier mehr, allerdings hinter eine Bezahlschranke: www.spiegel.de.

Verfolgt in Deutschland

Leider sind besonders Christen in den europäischen Asylbewerberheimen Übergriffen durch fanatische Muslime ausgesetzt, berichtet Max Klingberg in einem Beitrag für DIE WELT. Für Konvertiten ist die Lage geradezu bedrohlich.

Ich arbeite  seit über 10 Jahren mit Max Klingberg zusammen und schätze seine Expertise. Er gehört nicht zu den Krawallmachern, sondern setzt sich als Sachkundiger für Menschenrechtsfragen und Asylantenbetreuer für eine besonnene und selbstkritische Berichterstattung ein. Seine Beobachtungen sind durchaus ernst zu nehmen.

„Natürlich bringen Flüchtlinge auch ihre eigenen Konflikterfahrungen mit, zum Beispiel zwischen Schiiten und Sunniten oder Christen und Muslimen“, bestätigt der Migrationsforscher Klaus J. Bade. Er verlangt für die anstehenden Integrationsfragen gesellschaftspolitische Visionen und zukunftsorientierte Konzepte. Auch er fordert ein verstärktes Leitbild, mit dem sich die Deutschen, aber auch die Flüchtlinge identifizieren können – und müssen. „Das ist der Preis, den jeder Zuwanderer zahlen muss, der in Deutschland leben will.“ Bade fordert an den Integrationskurs angegliederte Orientierungshilfen, die zugeschnitten sind auf das jeweilige Herkunftsland.

„Häufig geht die Aggression von Afghanen oder Pakistanern aus, sie sind oft noch islamistischer als manche Syrer und Iraker“, sagt Max Klingberg von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte, seit 15 Jahren in der Flüchtlingsbetreuung aktiv. Er geht davon aus, dass die Gewalt in den Asylunterkünften weiter ansteigen wird. „Wir müssen uns von der Illusion befreien, dass alle, die hier ankommen, Menschenrechtsaktivisten sind. Unter den jetzt Ankommenden ist ein nicht kleiner Anteil in ihrer religiösen Intensität mindestens auf dem Niveau der Muslimbrüder.“

Je enger die Menschen zusammenlebten, desto eher brächen Konflikte hervor. „Ehrenamtliche berichten von Aggressionen bis hin zu Enthauptungsdrohungen von Sunniten gegen Schiiten, doch am härtesten trifft es Jesiden und Christen“, sagt Klingberg. „Bei christlichen Konvertiten, die ihren Glauben nicht verheimlichen, geht die Wahrscheinlichkeit, Opfer von Übergriffen oder Mobbing zu werden, gegen 100 Prozent.“

Hier der Beitrag der Redakteurin Freia Peters: www.welt.de.

Kauder: Religionsfreiheit weltweit durchsetzen

Die Durchsetzung des Rechts auf weltweite Religionsfreiheit wurde in Deutschland lange Zeit vernachlässigt. Es dürfe nicht nur auf dem Papier stehen, forderte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Volker Kaudre, am 19. September in Berlin während der Konferenz »Religionsfreiheit verteidigen, Christen beistehen«.

Die Nachrichtenagenur ideaSpektrum meldet:

Er sprach vor 300 Teilnehmern bei der Veranstaltung seiner Fraktion „Religionsfreiheit verteidigen, Christen beistehen“. Kaudre zufolge ist es ein existenzielles Menschenrecht, die eigene Glaubensüberzeugung öffentlich zu leben. Nichts mache die Identität eines Menschen mehr aus als der Glaube. Er setze sich für die freie Ausübung aller Religionen ein. Bedrängt würden vor allem Christen in islamisch geprägten Ländern. Kaudre kündigte an, bei Reisen nach Nigeria und Eritrea die Lage der dortigen Christen anzusprechen. Der Präsident des Päpstlichen Rates für Gerechtigkeit und Frieden, Peter Kardinal Turkson (Rom), berichtete, dass weltweit zwei Drittel aller Christen bedrängt oder verfolgt würden. Die Schwere reiche von Beeinträchtigungen bei der Berufsausübung bis zu physischer Gewalt. Er bat die Bundesregierung, im Einsatz für weltweite Religionsfreiheit nicht nachzulassen.
 Der EKD-Ratsvorsitzende, Präses Nikolaus Schneider (Düsseldorf), betonte, dass sich die evangelische und die römisch-katholische Kirche bei der Forderung nach Religionsfreiheit einig seien. Es gelte die biblische Aussage »Wenn ein Glied leidet, leiden alle Glieder mit« (1. Korinther 12,26). In manchen Regionen erlebten Christen Anschläge gegen Wohn- und Gemeindehäuser, Schikanen beim Erwerb von Grundbesitz oder persönlichen Terror. Im Nahen Osten sei es dadurch zu einem »beachtlichen Exodus« gekommen. So sei in der Türkei durch eine »gezielte Vertreibungspolitik« der Anteil der Christen binnen 100 Jahren von 25 auf 0,2 Prozent geschrumpft. Schneider forderte dazu auf, bedrängten Christen Briefe zu schreiben, für sie zu beten und sie zu besuchen.

Mehr: www.idea.de.

Doğan Akhanlı dankt

Im 10. August 2010 wurde der Kölner Schriftsteller und Menschenrechtler Doğan Akhanlı bei der Einreise in die Türkei auf einem Istanbuler Flughafen festgenommen; die Reise galt dem kranken Vater D. Akhanlıs, der während der Haftzeit verstarb (vgl. hier).

Inzwischen ist Doğan wieder frei und in Deutschland und bedankt sich für die Unterstützung während der zurückliegenden Monate:

Liebe Freundinnen und Freunde,

an dieser Stelle möchte ich Euch endlich persönlich meinen Dank aussprechen. Obwohl ich Schriftsteller bin, ist das für mich schwierig – einige von Euch wissen ja. Vielleicht liegt daran, dass für Euer unglaubliches Engagement Dankesworte zu einfach, zu wenig erscheinen.
Dass Solidarität für Menschen, die in so ernsthaften Schwierigkeiten wie ich steckten überlebensnotwendig sein kann, wusste ich ja theoretisch. Während meiner Haftzeit durfte ich praktisch erfahren, wie wichtig sie für das Leben dort, für das seelische Überleben tatsächlich ist. Eure Solidarität hat mich gelehrt, dass das Gefängnis, in welches ich gesteckt wurde, als „Ort“ verschwinden kann – in meinen Gedanken und in meinem Herzen konnte ich ja immer bei Euch sein. Manche von Euch habe ich sogar öfter gesehen als früher.
Meine für türkische Verhältnisse „frühzeitige“ Freilassung habe ich Eurem großartigen Einsatz zu verdanken. Ohne Euch hätte ich sicher anderthalb Jahre warten müssen. Wie ich überlebt hätte, weis ich nicht.
Habt Dank, liebe Freundinnen und Freunde! Ich weis das, was Ihr für mich getan habt, sehr zu schätzen. All die kleinen und großen Taten, ob Grußbotschaften oder Solidaritätsaktionen, jede einzelne war für mich wichtig.
Ich bin froh und erleichtert, dass ich mich nach meiner Freilassung doch dazu entschlossen habe mit meiner Tochter und meiner jüngeren Schwester zum Dorf meiner Kindheit zu fahren. Der Besuch des Friedhofs auf dem meine Mutter, mein „Lieblingsbruder Erdal abi“ und nun, während meiner Haft auch mein Vater begraben wurde, das Einatmen der Luft in dem Haus meiner Geburt und die Begegnung mit den liebenswürdigen Dorfbewohnern, die mich stolz wie einen verlorenen Sohn empfangen haben waren für mich heilsam und haben dazu beigetragen, dass es der türkischen Justiz nicht gelungen ist, mich in ein erneutes seelisches Exil zu schicken. Dass ich nun gesünder zurückkehre als ich fortgefahren bin, habe ich Euch zu verdanken.

Doğan Akhanlı

20 Jahre Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam

Am 5. August 1990 bekräftigten 45 Außenminister im Namen der Mitglieder der Konferenz Islamischer Staaten mit der Kairoer Erklärung ihre eingeschränkte Sicht der Menschenrechte unter der Vorbedingung der Gültigkeit der Scharia. Obwohl fast alle islamische Staaten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 unterschrieben haben, vertritt die Konferenz Islamischer Staaten die Auffassung, dass Muslime alleine göttlichem Gebot, also der Scharia Folge zu leisten hätten, die Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen hingegen menschliches Werk und damit für Muslime nicht bindend seien. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) kritisiert, dass damit Nicht-Muslime in islamischen Ländern vor dem Gesetz zu Bürgern zweiter Klasse würden, die Gleichberechtigung von Mann und Frau abgeschafft sei und die freiwillige Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, mit Hinweis auf die Menschenrechte im Islam verhindert werde, ja sogar mit langjährigen Haft und sogar mit der Todesstrafe geahndet werden könnte. Laut IGFM leiden in nahezu allen Mitgliedsländern der Konferenz Islamischer Staaten, zu den heute 57 Staaten gehören, Nichtmuslime unter Benachteiligung, Diskriminierung bis hin zur offenen Verfolgung. Gemessen an der Zahl der Opfer stellen die Christen die größte Opfergruppe. Die IGFM kritisiert, dass die Weltöffentlichkeit zu wenig Notiz von der fortschreitenden Festigung des Willens der Kairoer Erklärung nimmt: So sei der Menschenrechtsrat selbst als Steigbügelhalter für die Einschränkung der Menschenrechte aufgetreten, indem er eine Abstimmung zugelassen habe, in dessen Folge jegliche Kritik an menschenrechtswidrigem Handeln aus religiösen Gründen unzulässig sei. Gerade im Hinblick auf den Schutz vor den Folgen aus ungerechtfertigter Beschuldigung wegen Blasphemie oder für Konvertiten und den Vollzug barbarischer Strafen wie Steinigung, Amputation und Prügelstrafen habe der Menschenrechtsrat unselige Fakten geschaffen. Versagt hätten aber auch die westlichen und abendländisch orientierten Staaten, die es nicht vermocht hatten, sich auf eine gemeinsame Linie zum Schutz der Menschenrechte zu einigen, so die IGFM.

Nach der »Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam« vom 19.9.1981 durch den »Islamrat für Europa« ist die Kairoer Erklärung das zweite große multinationale Menschenrechtsdokument der islamischen Welt. Trotz weitreichender Garantien für die persönliche Freiheit des Menschen und die Unterstreichung, dass die grundlegenden Rechte und Freiheiten «verbindliche Gebote Gottes« seien und deshalb jeder Mensch individuell für ihre Einhaltung verantwortlich und deren Missachtung und Verletzung eine schreckliche Sünde sei, ist laut Abschlussartikel 25 die Scharia «die einzig zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.« So bietet die Kairoer Erklärung Schlupflöcher für Steinigung und Amputation, indem sie gewährten Schutz des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit durch Hinweis auf die Gebote nach Schariarecht wieder aufhebt.

Weil der Islam – wie es dort heißt – die Religion der reinen Wesensart ist, ist es verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren. Es ist daher eine logische Folge, dass jeder Mensch das Recht hat, im Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen. Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Die freie Entscheidung, seinen Glauben zu wechseln, wie sie von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und dem Pakt für Bürgerliche und politische Rechte garantiert wird, ist durch diese Erklärung für Muslime aufgehoben: Konversion zum Islam ja, Islam verlassen unter Androhung schwerster Strafen, nein.

Nooke: Mission ist Menschenrecht

Der frühere Menschenrechts- und jetzige Afrikabeauftragte der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU), hat auf dem Ökumenischen Kirchentag in München religiöse Mission als ein Menschenrecht bezeichnet. »Der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 zufolge beinhaltet die Religionsfreiheit auch das Recht, über seinen Glauben zu reden und ihn zu lehren. Religion ist keine Privatangelegenheit, wie manche meinen«, sagte er am Samstag bei einem Podiumsgespräch zum Thema Mission.

Nachrichtenagentur Zenit berichtet:

Anlass der Veranstaltung war die Mediendebatte im Sommer 2009 um entführte Deutsche im Jemen, die mutmaßlich auch von evangelikalen Missionsgedanken zu ihrer Arbeit in dem Land inspiriert wurden. Evangelikale Medien hatten die Entführten als Märtyrer in der Nachfolge Christi gepriesen, das ZDF-Magazin »Frontal 21« hatte ihre Motivation jedoch in engen Zusammenhang mit der Motivation islamistischer Selbstmordattentäter gestellt. Der Beauftragte der Bundesregierung sagte dazu heute in München: »Wir dürfen nicht irgendwelchen Moderatoren, die nichts von Religion verstehen, das Feld überlassen. Es ist eine völlige Verkehrung der Realität, wenn die Entführer und Mörder plötzlich dastehen, als seien sie im Recht.«

Hier mehr: www.zenit.org.

UNO-Resolution stützt islamisches Menschenrechtsverständnis

Islamische Kräfte im UN-Menschenrechtsrat setzen sich nachdrücklich für eine Definition der Menschenrechte nach islamischem Verständnis ein. Darauf macht die Islamwissenschaftlerin Prof. Christine Schirrmacher vom Institut für Islamfragen anlässlich der jüngst erneuerten UNO-Resolution gegen Diffamierung von Religionen aufmerksam.

Mithilfe der Resolution solle offensichtlich der Islam allein unter den Schutz der UNO-Verlautbarung gestellt und so vor jeglicher kritischer Auseinandersetzung insbesondere mit dem politischen Islam bewahrt werden. Das jetzt vom UNO-Menschenrechtsrat verabschiedete Dokument spricht im Titel zwar allgemein von Religionen, die nicht diffamiert werden sollen, aber im Text werde ausschließlich mehrfach der Islam namentlich genannt, erklärte Schirrmacher. Von der zunehmenden Diskriminierung und Verfolgung christlicher und anderer Minderheiten in islamischen Ländern ist dagegen an keiner Stelle die Rede. Stattdessen enthält die Resolution eine scharfe Verurteilung des Minarettverbots, ohne die Schweiz namentlich zu erwähnen. Als »Manifestationen von Islamophobie« könnten solche Diskriminierungen, so das Papier in drohendem Unterton, zu einer »Polarisierung […] mit gefährlichen unbeabsichtigten und unvorhergesehenen Konsequenzen« führen. Die EU, die USA und mehrere lateinamerikanische Staaten hatten gegen den Entwurf der Organisation islamischer Staaten (OIC) gestimmt, der mit 20 Ja-Stimmen bei 17 Gegenstimmen und acht Enthaltungen angenommen wurde.

Pakistan hatte den Entwurf im Namen der OIC eingebracht. Das pakistanische Blasphemiegesetz bedroht jegliche Islamkritik mit dem Tod und, so Schirrmacher, werde immer wieder zur Unterdrückung religiöser Minderheiten und missliebiger Personen missbraucht. Die 57 Mitgliedstaaten der OIC hatten die Bekämpfung der Islamophobie bereits im Dezember 2005 während des Karikaturenstreits in ihr Zehnjahres-Aktionsprogramm aufgenommen. So sollten über die UN alle Staaten dazu aufgerufen werden, Gesetze gegen Islamophobie – also eine krankhafte und vermeintlich unbegründete Angst vor dem Islam – zu beschließen – und zwar einschließlich abschreckender Strafen. Dahinter steht laut Schirrmacher der Wunsch, die Überzeugung politisch umzusetzen, dass der Islam die allen anderen überlegene und vollkommene Religion ist, die das gesamte persönliche und gesellschaftliche Leben regelt. Aus offizieller OIC-Sicht kann es daher keine vernünftigen Einwände und begründeten Ängste gegenüber dem Anspruch des Islam geben.

Eine Islamisierung des Menschenrechtsverständnisses hätte laut Schirrmacher schwerwiegende Folgen. Im Vorwort der Kairoer Menschenrechtserklärung der OIC von 1990 wird mit Verweis auf den Koran die islamische Umma als die beste Gemeinschaft beschrieben. Die Gesetze der Scharia werden als verbindliche Gebote Gottes definiert. Wer sie einhalte, verehre Gott. Wer sie missachte oder verletze, begehe eine schreckliche Sünde. Menschen sind daher laut Artikel 1 durch die Unterwerfung unter Gott vereint. Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit steht unter Schariavorbehalt (Art. 2). Meinungsfreiheit und Information darf »nicht dazu eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen [oder] die moralischen oder ethischen Werte auszuhöhlen« (Art. 22). Wenn daher Papst Benedikt XVI. in seiner Regensburger Rede vom September 2006 Muhammads Feldzüge kritisch beleuchte, überschreite er die Grenzen islamisch legitimierter Meinungsfreiheit. Auch der dänische Zeichner der Muhammad-Karikaturen kann sich aus dieser Perspektive nicht auf die Kunstfreiheit berufen. Eine solche Definition von Menschenrechten und Enthebung des Islam von jeglicher kritischer Betrachtung würde die universellen Menschenrechte erheblich einschränken, meint Schirrmacher.

Die Konversion vom Islam zum Christentum kann etwas kosten

Der SWR hat in einem kurzen aber guten Beitrag dokumentiert, wie schwer das Leben für Muslime (auch in Deutschland) werden kann, wenn sie ihren Glauben wechseln.

Der Mittschnitt des Beitrags »Abendmahl statt Ramadan – Muslime, die zum Christentum konvertieren, leben gefährlich« wird derzeit in der ARD-Mediathek angeboten, kann aber auch bei Youtube eingesehen werden: www.youtube.com.

Unterscheidung zwischen Islamkritik und Fremdenfeindlichkeit

Das Institut für Islamfragen der Deutschen Evangelischen Allianz hat eine Unterscheidung zwischen Kritik am Islam und Fremdenfeindlichkeit angemahnt. Eine »berechtigte Sorge um den politischen Anspruch des Islam« dürfe nicht zum gesellschaftlichen Tabu erklärt werden, so die Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher.

Es sei notwendig, zwischen »legitimer Kritik an der Ideologie eines politischen Islam« und an »Integrationsdefiziten« einerseits und pauschaler Ablehnung aller Muslime andererseits zu unterscheiden, sagte die Islamwissenschaftlerin anlässlich des am Montag eröffneten Prozesses um den entsetzlichen Mord an Marwa el-Scharbini.

Nach Schirrmachers Einschätzung fördert der inflationäre und unscharfe Gebrauch des Begriffs der Islamophobie und die Delegitimierung jeglicher islamkritischer Äußerungen als Rassismus und Hass auf den Islam nicht den Abbau tatsächlich vorhandener Sorgen und Ängste vor dem politischen Anspruch des Islam, sondern sei vielmehr geeignet, die notwendige offene gesellschaftliche Diskussion im Keim zu ersticken.

In einer Pressemitteilung heißt es weiter:

Die Befürworter einer gesellschaftlichen wie gesetzlichen Ächtung der Islamophobie verstricken sich nach Einschätzung von Schirrmacher zudem in einen inneren Widerspruch, wenn sie vermeintlich pauschalisierende und undifferenzierte Betrachtungsweisen des Islam verhindern wollten, indem sie bestimmte Aussagen pauschal und ohne Prüfung ihrer jeweiligen Begründung als islamophob abstempelten und damit ignorierten, dass die Sorge vor einem zunehmenden Einfluss von islamistischen wie jihadistischen Bewegungen von einer großen Anzahl säkular bzw. liberal eingestellter Muslime geteilt würde. Als mahnendes Beispiel für eine derart falsch verstandene religiöse und kulturelle Toleranz nannte Schirrmacher die Rücknahme einer Studie des Berliner Zentrums für Antisemitismusforschung von 2003, die belegt hatte, dass antijüdische Gewaltakte in Europa nicht mehr nur von »angestammten« Rechtsradikalen, sondern zunehmend auch von meist jugendlichen radikalen Islamisten begangen werden. Die »Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit« hielt die eigens in Auftrag gegebene Studie mit der Begründung zurück, dass sie Islamophobie fördern könne. Eine derart ängstliche Selbstzensur, die davon ausginge, dass Muslime stets nur als Opfer wahrgenommen werden dürften, stellt nach Einschätzung von Schirrmacher Menschenrechte wie die Meinungs- und Presse- sowie die Wissenschaftsfreiheit infrage.

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