Die Wiederkehr der „Großen Erzählung“

Die Philosophen der Postmoderne haben das Ende der „Großen Erzählungen“ als Legitimierungsversuche des Wissens proklamiert (siehe dazu hier). Doch die großen Erzählungen kehren zurück (oder waren nie verschwunden). Hauke Brunkhorst schreibt in „Die große Geschichte der Exkarnation – Charles Taylor“ (Kritik und kritische Theorie, Nomos, 2014, S. 215–244, hier S. 215):

Die Wiederkehr der großen Erzählung bestimmt den Beginn des neuen Jahrtausends. Man kann sich streiten, ob sie je verschwunden war, ob sie überhaupt verschwinden konnte, denn allzu offensichtlich ist die Geschichte des Triumphs der vielen kleinen Geschichten über die für tot und totalitär erklärte Großerzählung auch nur eine große Geschichte vom Ende der großen Geschichten. In seinem Riesenwerk über das säkulare Zeitalter macht Taylor sich genau diesen Einwand, der die postmoderne Kritik des meta-, master- oder grand narrative eines pragmatischen Selbstwiderspruchs überführt, zu eigen:

„Es gibt eine trendige ‚Postmoderne’, die behauptet, das Zeitalter der großen Erzählung sei vorbei […]. Aber die Nachricht von ihrem Hinscheiden ist offensichtlich übertrieben, denn die postmodernen Autoren selbst bedienen sich der gleichen Redefigur, wenn sie die Herrschaft des Narrativen für beendet erklären: früher liebten wir die großen Geschichten, doch jetzt haben wir ihre Gehaltlosigkeit erkannt und gehen zum nächsten Stadium über. Dieser Refrain klingt vertraut.“

Heute jedenfalls gibt es kaum noch einen Zweig der Sozial-, Geistes- und Humanwissenschaften, in dem die große Erzählung nicht erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt wäre.

Gerhard Maier (1937–2026)

Der ehemalige württembergische Landesbischof Prof. Gerhard Maier (Tübingen) ist am 4. April 2026 im Alter von 88 Jahren verstorben. Er leitete die Evangelische Landeskirche in Württemberg von 2001 bis 2005, prägte den württembergischen Pietismus maßgeblich und galt als profilierter Vertreter einer an der Bibel orientierten Theologie.  

IDEA schreibt

International bekannt wurde Maier durch seine Veröffentlichungen, besonders durch das 1974 erschienene Buch „Das Ende der historisch-kritischen Methode“. Darin stellte er eine der Grundlagen moderner Theologie infrage. Maier betonte, dass die Anerkennung der Souveränität Gottes eine wesentliche Voraussetzung angemessener Bibelauslegung sei.

Mit der Bibelkritik habe die evangelische Theologie einen „verheerenden Fehlweg“ eingeschlagen, weil sie die Bibel nicht mehr als „das wahre Wort des lebendigen Gottes“ anerkenne. Die Heilige Schrift sei zuverlässig, da sich die historischen Angaben im Alten und Neuen Testament überprüfen ließen.

Maier gehörte zum Netzwerk Bibel und Bekenntnis um Pfarrer Ulrich Parzany (Kassel) und unterzeichnete die „Salzburger Erklärung“ der Internationalen Konferenz Bekennender Gemeinschaften von 2015. Sie wendet sich unter anderem gegen die Propagierung der Abtreibung als „Menschenrecht“, gegen aktive Sterbehilfe und Genderismus.

Auch als Ruheständler wirkte Maier bei Glaubenskonferenzen, Evangelisationen und Bibelabenden mit und warb für einen missionarischen, an der Bibel orientierten Gemeindeaufbau. „Mein wichtigstes Ziel im Leben war, Menschen für Jesus zu gewinnen“, sagte Maier der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.

Nachdem ich Anfang der 1980er-Jahre zum Glauben an Jesus Christus gefunden hatte, war die Glaubwürdigkeit der Bibel eines meiner großen Anfechtungsthemen. Ich bin noch heute dankbar, dass mir Freunde, die in Tübingen studierten, damals die Arbeiten von Gerhard Maier empfohlen haben. Im Gedenken an den Bibellehrer, Bischof und Exegeten zitiere ich nachfolgend einige Absätze aus seinem Nachwort zu Das Ende der historisch-kritischen Methode, das anlässlich der 5. Auflage im Jahr 1984 erschien (#ad, 1984, S. 99, 100–101 u. 103–104):

Jeder Vorschlag einer neuen Hermeneutik sieht sich der Behauptung gegenüber, daß allein die historisch-kritische Methode wissenschaftlich vertretbar sei. Man kann z. B. explizit lesen, daß nur die historisch-kritische Arbeit „die wissenschaftlich verantwortete Auslegung“ darstelle. Selbst O. Betz will „Auf die augenblicklich angewandten wissenschaftlichen Methoden der Exegese . .. keineswegs verzichten“ und befürchtet, daß bei mir „die Exegese durch eine überängstliche Kritik in ein dunkles, unwissenschaftliches Ghetto abgedrängt zu werden“ droht. M. E. ist das Gegenteil der Fall. Die hypertrophe Kritik hat den wissenschaftlichen Ruf der Theologie nicht weniger gefährdet als die zugegebenermaßen ebenfalls vorhandenen Fehlleistungen des Biblizismus. Ich kann nicht sehen, daß die „grammatico-historische Methode“ Marshalls oder Packers oder die induktiv-positivistische Methode Schlatters weniger leistungsfähig wären als die hierzulande übliche(n) historisch-kritische(n) Methode(n). Es ist dringend nötig, den Alleinvertretungsanspruch, wonach nur die im Zuge der Aufklärung entwickelte und in der Zeit der Nachaufklärung beibehaltene „historisch-kritische Methode(n)“ wissenschaftlich wäre, aufzugeben.

Offen ist immer noch die Frage nach einer „Kerntradition“. Diese Frage hängt eng mit der anderen Frage zusammen, wo uns eine regierende und normierende „Mitte der Schrift“ unzweideutig erkennbar wird. Noch immer begegnen wir der Meinung, man müsse in der Schrift „das . . . entdecken, was .Christum treibt’ und was sie so zum verbindlichen Wort Gottes macht“. Folgerichtig ergibt sich dann der Satz, daß die heilige Schrift nicht mit dem „Wort Gottes“ identisch sei, sondern es bloß enthalte.64 Exegetisch versucht man, „die authentische Jesusverkündigung, das Kerygma der Urgemeinde, Paulus und Johannes“ als inhaltliche Füllung des „Was Christum treibet“ und damit als „Kerntradition“ aufzuweisen. Wird man auch zugeben müssen, daß kein Theologe ohne einen faktischen „Kanon im Kanon“ auskommt, daß er demgemäß von jeweils persönlich bestimmten „Kerntraditionen“ ausgeht, und daß uns Jesus Christus in Person als die Anakephalaiosis der Heilsgeschichte und des Wortes Gottes dargestellt wird (vgl. Eph 1,10 und Gal 4,4 f; 2 Kor 1,20), so sind doch die Denkschemata einer sachlich bestimmten Mitte der Schrift, eines „Kanons im Kanon“ oder einer „Kerntradition“ der Bibel fremd. 

Der entscheidende Punkt aber ist die Frage: Dürfen wir Sachkritik an der Bibel treiben? Sachkritik bedeutet: einer philologisch klaren Aussage der Schrift zu widersprechen. Würde die Sachkritik aufgegeben, dann wäre die historisch-kritische Methode tatsächlich am Ende. Auch diejenigen Forscher, die den Evangelikalen am weitesten entgegenkommen, sehen sich außerstande, auf die Sachkritik an der Bibel zu verzichten. Stuhlmacher hat recht, wenn er das charakteristische Merkmal der „historisch-biblischen“ Methode darin erblickt, „daß die Bibel keiner prinzipiellen oder inhaltlichen Kritik mehr unterworfen, vielmehr als Offenbarungsquelle anerkannt wird, die über alle menschliche Kritik erhaben ist“. Aber ihm ist zu widersprechen, wenn er mit großer Schärfe gleichzeitig daran festhält, daß die christliche Soteriologie „eine sachkritische Durchführung“ benötigt und für ihn eine „innerbiblische Sachkritik“ unumgänglich ist.81 Sogar Betz verteidigt die Sachkritik an der Bibel mit dem fragwürdigen Argument, Jesus selber habe z. B. in Mk 7,17 ff; 10,4 ff Sachkritik geübt.

 

Spurgeon: Jesus allein

Charles Haddon Spurgeon schreibt in Die Tür ist offen (#ad, 2022, S. 13–14):

Es kann gar nicht oft und deutlich genug gesagt werden, dass die einzige Hoffnung auf Errettung in dem Herrn Jesus Christus liegt. Jesus genügt, um von der Schuld und der Macht der Sünde zu erretten. Sein Name wird Jesus genannt, „denn er wird sein Volk erretten von seinen Sünden“. „Der Sohn des Menschen hat Vollmacht, auf der Erde Sünden zu vergeben.« Er ist erhöht, „Buße und Vergebung der Sünden zu geben“. Es hat Gott gefallen, einen Heilsplan zu entwerfen, der sich ganz und gar in Seinem eingeborenen Sohn erfüllen sollte. Jesus wurde um unseres Heils willen Mensch, Er wurde „gehorsam bis zum Tod, ja, zum Tod am Kreuz“. Wäre eine andere Weise der Befreiung möglich gewesen, so hätte Gottes eigener Sohn nicht sterben müssen, um uns zu erretten. Die unendliche Gnade ersann das große Opfer; die unendliche Liebe unterwarf sich um unseretwillen dem Tod. Wie können wir meinen, dass es einen anderen Weg geben könne als den, den Gott mit solchen Kosten vorbereitet und uns in der Heiligen Schrift so einfach und so dringend dargestellt hat? „Es ist in keinem anderen das Heil; denn auch kein anderer Name unter dem Himmel ist den Menschen gegeben, in dem wir errettet werden müssen“ – das ist ganz gewiss wahr.

Anzunehmen, dass Jesus die Menschen nur unvollkommen errettet hätte und dass von unserer Seite noch irgendein Werk oder Gefühl nötig wäre, um Sein Werk zu vollenden, ist verwerflich. Was könnten wir denn auch Seinem Blut und Seiner Gerechtigkeit hinzufügen?

„All unsere Gerechtigkeit ist wie ein beflecktes Kleid.“ Selbst wenn wir irgendwelche Gerechtigkeiten hätten, auf die wir stolz sein könnten, wenn unsere Feigenblätter noch so groß und breit wären, so wäre es doch weiser, sie abzulegen und jene Gerechtigkeit anzunehmen, die Gott viel wohlgefälliger sein muss als unsere eigene. Ich, der ich diese Zeilen schreibe, möchte damit frei bekennen, dass kein Faden an mir gut ist. Ich könnte nicht einmal einen Lumpen daraus machen, nicht ein Lumpenstück. Ich bin vollständig entblößt. Aber wenn ich das schönste Gewand von guten Werken hätte, das ich mir im Stolz nur vorstellen kann, so würde ich es zerreißen und nichts anziehen als die »Kleider des Heils«, die mir von Jesus aufgrund Seiner eigenen Verdienste umsonst gegeben werden.

Es verherrlicht unseren Herrn Jesus am meisten, wenn wir alles Gute von Ihm allein erhoffen. Dadurch ehren wir Ihn, wie Er geachtet zu werden verdient. Denn da Er Gott ist und niemand außer Ihm, können wir nichts anderes tun, als auf Ihn zu blicken, um errettet zu werden. Er erwartet von uns, dass wir so zu Ihm kommen, denn Er lädt alle, die mühselig und beladen sind, zu sich ein, damit Er ihnen Ruhe geben kann.

Das Kind, das in Feuergefahr ist, klammert sich an den Feuerwehrmann, der es auf dem Arm trägt, und vertraut ihm allein. Es fragt nicht nach seiner körperlichen Kraft oder nach der Aufrichtigkeit seiner Absicht, zu retten, sondern es hängt sich an ihn. Die Hitze ist furchtbar, der Rauch erstickend, aber der Retter trägt es schnell in Sicherheit. Hänge dich mit demselben kindlichen Vertrauen an Jesus, der dich aus den Flammen der Sünde heraustragen kann und will!

Der Gerechte wird verfolgt

Es mag seltsam erscheinen, über Mordabsichten gegen Jesus nachzudenken, aber es lohnt sich. Unser Herr sagte, dass seine Knechte nicht größer sein werden als er und bezog sich dabei ausdrücklich auf die Verfolgung, die er und entsprechend auch seine Nachfolger erdulden mussten (vgl. Joh 15,20). Nun müssen wir zwischen Verfolgung unterscheiden, die ein Knecht Jesu „um der Gerechtigkeit willen“ (Mt 5,10) erleidet, und anderen Gründen, die zu Bedrängnis führen. Um jedoch besser zu verstehen, was es bedeutet, um der Gerechtigkeit willen verfolgt zu werden, können wir auf Jesus als unseren Herrn und unser Vorbild schauen.

Heindrikje Kuhs hat sich die Mühe gemacht, die einschlägigen Texte genauer zu untersuchen, und kommt zu dem Schluss, dass sich Jesus aus Liebe zu uns und im Gehorsam gegen seinen Vater in die Hände seiner Feinde begeben hat.

Wie viel Feindschaft Jesus erlitt, zeigen schon die ersten Kapitel des Neuen Testaments. Als die Weisen aus dem Morgenland nach Jerusalem kamen, um den neugeborenen König der Juden anzubeten, sorgte dies für Beunruhigung in der Stadt und besonders im Palast des Herodes. Dieser schmiedete einen teuflischen Plan, doch der allwissende Gott deckte ihn auf, sodass die Weisen den Aufenthaltsort der jungen Familie nicht verrieten. Josef erhielt die Anweisung, nach Ägypten zu fliehen, „denn Herodes will das Kind suchen, um es umzubringen“ (Mt 2,13). Hier finden wir das erste Mal die Absicht eines Feindes, Jesus umzubringen – und das, bevor er irgendetwas gemacht hat als geboren zu sein. Als Herodes das Kind nicht fand, ließ er alle männlichen Babys in der Umgegend von Bethlehem töten. Diese schreckliche Geschichte zeigt, wie gefallen die Welt ist, in die der Sohn Gottes geboren wurde. „Er kam in sein Eigentum, und die Seinen nahmen ihn nicht auf“ (Joh 1,11).

Die nächste Mordabsicht findet sich zu Beginn des öffentlichen Wirkens Jesu. In seiner Heimatstadt Nazareth las er in der Synagoge einen Abschnitt aus Jesaja: „Der Geist des Herrn ist auf mir…“ (Lk 4,18). In die gespannte Stille sprach er: „Heute ist diese Schrift erfüllt vor euren Ohren!“ (Lk 4,21). Das war scheinbar nicht das, was die Synagogenbesucher hören wollten. Sie wollten und konnten nicht glauben, dass dieser junge Mann, den sie so gut zu kennen meinten, der Gesalbte und Gesandte Gottes sein sollte. Statt die Leute zu beschwichtigen, legte Jesus nach. Er erinnerte daran, dass Israels Propheten ihre Wunder nicht in ihrer Heimat taten, sondern von Gott an entlegene Orte und zu unerwarteten Personen geschickt wurden. Die Leute wollten Wunder und Spektakel sehen, doch Jesus machte klar, dass es diese hier nicht geben wird. Seine Mission war es, die Verlorenen zu suchen und zu retten. Über Jesu Worte waren die Synagogenbesucher so zornig, dass sie ihn zur Stadt hinausstießen und vom Berg hinabstürzen wollten (vgl. Lk 4,28–29).

Wir sind nicht Jesus, also werden wir nicht in die Situation kommen, unserem Heimatdorf zu erklären, dass wir nicht einfach der nette junge Mann aus der Nachbarschaft sind, sondern der Messias. Aber auch wir sollen in unserer Heimat, bei unseren Freunden und Verwandten offen über die göttlichen Dinge reden. Das mag Schwierigkeiten mit sich bringen (auch Jeremia erlebte Verfolgung von Leuten aus seiner Heimat, vgl. Jer 11,21), doch ist dies Leid „um der Gerechtigkeit willen“, worauf die Verheißung der Seligpreisung liegt.

Doch wie tragisch ist die Geschichte der Bewohner von Nazareth! Das Licht der Welt scheint in ihrer Stadt, doch sie verschließen ihre Augen und verwerfen es. Sie „nahmen Anstoß an ihm“ (Mt 13,57), obwohl doch derjenige „glückselig ist, wer nicht Anstoß nimmt an mir“ (Lk 7,23).

Hier mehr: www.evangelium21.net.

Aus der Predigt am Sarge von Jürgen Habermas

Der liberale Theologe Friedrich Wilhelm Graf hielt die Predigt auf der Beerdigung des Philosophen Jürgen Habermas. Dabei stellte er heraus, dass es vernünftige Religion nur insoweit gibt, als sich in den Vorstellungswelten der Religionen rationale Gehalte finden lassen, die die Humanisierung der Menschen befördern. In Schleiermacherscher Tradition ist auch die Idee vom göttlichen Gericht ein solcher Gehalt.

Ich zitiere aus der Predigt (FAZ, 01.04.2026, Nr. 77, S. N3):

Auch mit Blick auf das Ende der Zeiten erfanden die Frommen ganz unterschiedliche Szenarien. Die einen entwickelten Vorstellungen wie die sogenannte Apokatastasis toon pantoon, die Wiederbringung, Wiederherstellung aller Dinge am Ende der Zeiten, wo alle geschaffenen Wesen, auch die Sünder, mit Gott versöhnt werden – Gottes Liebe könne jeden Widerstand überwinden. Solche Allversöhnungsszenarien standen in harter Konkurrenz zu Vorstellungen vom definitiven Ende aller kosmischen Wirklichkeit in einem universellen Weltenbrand. Auch konkurrierten sie mit dem sogenannten Infernalismus, Erzählungen von der ewigen Verdammnis der Bösen, Gottwidrigen. Dass gerade die Schreckensvisionen vom großen, alles vernichtenden Weltenbrand und die mythische Grundunterscheidung von Himmel und Hölle dazu einluden, immer neue Bilder des dereinst Kommenden zu zeichnen, muss ich nicht erläutern.

Diesen Wildwuchs an fiktionalen Bildern und Phantasmen begrifflich zu ordnen, bereitete den gelehrten Theologen erhebliche Schwierigkeiten. Nirgends wurde so viel gestritten wie im Themenfeld der Eschatologie. Aber die Theologen konnten zumindest relative Ordnung stiften: Dazu dienten ihnen insbesondere die bombastischen Totalitätsbegriffe der alteuropäischen, entscheidend von Aristoteles inspirierten Metaphysik, also Begriffe wie das Ganze, Gottes Vorsehung, Gottes Weltregierung, die Welt überhaupt und sofort.

Daraus resultiert für uns Heutige ein Problem: Immer wieder und mit größter gedanklicher Konsequenz hat Jürgen Habermas darauf insistiert, dass uns seit der Kantischen Revolution der Denkungsart solche metaphysischen Ganzheitsbegriffe nicht mehr (oder nur um den Preis eines epistemologischen Selbstbetrugs) zur Verfügung stehen. Wir können also die alten Mythen der Endzeit nur mit nachmetaphysischen Denkmitteln zu übersetzen versuchen. Das ist nicht leicht, aber man muss es versuchen.

Hier wird das Problem, mit dem die liberale Theologie kämpft, sehr gut herausgestellt. Nach der „Kantischen Revolution“ ist alles anders. Was aber, wenn Kant und die sich ihm anschließende liberale Theologie sich geirrt haben?

Siehe dazu: Die Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft.

Colorado: „Konversionstherapien“ für LGBTQ-Minderjährige erlaubt

In Colorado und mehr als 20 weiteren Bundesstaaten der USA ist es Therapeuten untersagt, zu versuchen, die Geschlechtsidentität oder sexuelle Orientierung von LGBTQ-Klienten unter 18 Jahren zu ändern. Jetzt hat der Oberste Gerichtshof das Gesetz zurückgewiesen.

Die NYT meldet: 

Der Oberste Gerichtshof gab am Dienstag einem christlichen Therapeuten Recht und wies ein Gesetz des Bundesstaates Colorado zurück, das Fachkräften im Bereich der psychischen Gesundheit untersagte, zu versuchen, die sexuelle Orientierung oder Geschlechtsidentität von LGBTQ-Minderjährigen zu ändern.

Die Entscheidung des Gerichts hat Auswirkungen auf mehr als 20 weitere Bundesstaaten, die über ähnliche Gesetze verfügen, welche sogenannte Konversionstherapien verbieten, die laut Kritikern unwirksam und für junge Menschen potenziell gefährlich sind.
In seiner Entscheidung erklärte das Gericht, das Gesetz greife, soweit es auf Gesprächstherapien angewendet werde, unzulässig in die Meinungsfreiheit ein.

„Colorado mag seine Politik als wesentlich für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit betrachten“, schrieb Richter Neil M. Gorsuch im Namen seiner selbst und sieben weiterer Richter aus dem gesamten ideologischen Spektrum. „Aber der Erste Verfassungszusatz dient als Schutzschild gegen jeden Versuch, in diesem Land eine Orthodoxie in Denken oder Reden durchzusetzen.“

In den letzten Jahren hat der Oberste Gerichtshof eine Reihe von Urteilen zugunsten religiöser Menschen, insbesondere konservativer Christen, gefällt. Im Jahr 2023 gab das Gericht einer Webdesignerin aus Colorado Recht, die geltend machte, dass es ihr aufgrund des Ersten Verfassungszusatzes gestattet sei, die Gestaltung von Hochzeitswebsites für gleichgeschlechtliche Paare zu verweigern. Im Jahr 2022 entschied das Gericht, dass ein Highschool-Footballtrainer das verfassungsmäßige Recht habe, nach den Spielen seiner Mannschaft an der 50-Yard-Linie zu beten.

Mehr: www.nytimes.com.

Spurgeon: Warum im Dunkeln bleiben?

Charles Haddon Spurgeon schreibt in Die Tür ist offen (#ad, 2022, S. 10–11):

Unsere Erweckung kann dem Werk Christi nichts hinzufügen, sondern sie soll uns zu unserem Retter treiben. Wie abwegig ist es doch, mir einzubilden, dass mein Gefühl der Sünde dazu beitragen kann, sie hinwegzunehmen! Es ist, als wenn ich sagen würde, Wasser könne mein Gesicht nicht reinigen, wenn ich nicht noch länger in den Spiegel sehen und die Schmutzflecken in meinem Gesicht zählen würde. Das Gefühl, dass man die Errettung nötig hat, ist sehr gesund; aber man hat Weisheit nötig, um mit diesem Gefühl richtig umzugehen und nicht einen Götzen daraus zu machen.

Manche Leute scheinen förmlich verliebt in ihre Zweifel, Befürchtungen und Nöte zu sein. Man kann sie nicht davon abbringen. Wenn ein Pferdestall brennt, dann besteht, wie man sagt, die größte Schwierigkeit darin, die Pferde aus ihren Ständen herauszubekommen. Wenn sie nur dem Befehl ihres Besitzers folgten, könnten sie den Flammen entfliehen; aber sie scheinen vor Furcht gelähmt. So hindert die Angst vor dem Feuer ihre Flucht vor dem Feuer. Sollte auch uns die Furcht vor dem zukünftigen Zorn daran hindern, ihm zu entrinnen?

Einer, der lange im Gefängnis gesessen hatte, war nicht bereit, herauszukommen. Die Tür stand offen; aber er bat unter Tränen um die Erlaubnis, an dem Ort bleiben zu dürfen, wo er so lange gewesen war. Das Gefängnis zu lieben! An den eisernen Schlössern und der Gefangenenkost zu hängen! Dieser Gefangene kann ganz gewiss nicht richtig im Kopfe gewesen sein. Doch du, du willst ein Erweckter bleiben und nichts weiter, statt sofort Vergebung zu erlangen? Wenn du in Angst und Furcht verharren willst, dann musst auch du gewiss etwas von Sinnen sein. Wenn Friede zu haben ist, suche ihn ohne Umwege! Warum in der Dunkelheit der Grube bleiben, wenn deine Füße im Schlamm versinken?

Es gibt Licht, wunderbares und himmlisches Licht; warum im Dunkel liegen und in der Angst sterben? Du weißt nicht, wie nah dir das Heil ist. Wenn du es wüsstest, so würdest du sicher die Hand ausstrecken und es nehmen, denn es ist da, und es ist zu haben; du brauchst es nur zu nehmen.

Päivi Räsänen und das Scheitern der Gesetze gegen Hassreden

Weltweit sind Beobachter entsetzt, was das Urteil gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola anbetrifft. Verteilt wurden die beiden für Formulierungen in einer Broschüre, die im Jahr 2004 erschienen ist. Das Gesetz, auf dessen Grundlage das Urteil gesprochen wurde, stammt allerdings aus dem Jahr 2011. Da das Gesetz nicht rückwirkend angewandt werden kann, wurde vom Gericht hervorgehoben, dass die Verbreitung der Broschüre als Straftatbestand angesehen wird, nicht das Verfassen des Textes im Jahr 2004.

Robert Clarke holt in seinem Kommentar weiter aus und zeigt, dass an dem Fall deutlich wird, wie problematisch die Gesetze gegen Hassrede allgemein sind. 

Zitat: 

Am 26. März fällte der Oberste Gerichtshof Finnlands sein Urteil im Fall von Päivi Räsänen, einer Ärztin, Großmutter und langjährigen Abgeordneten des finnischen Parlaments. Das Gericht befand sie wegen einer von ihr im Jahr 2004 verfassten kirchlichen Broschüre, in der sie ihre Ansichten zur Sexualmoral darlegte, der „Beleidigung“ für schuldig. Aufgrund dieser jahrzehntealten Broschüre wurde sie strafrechtlich verurteilt, weil sie „einen Text der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat, der eine Gruppe beleidigt“.

Finnlands oberstes Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 1.800 Euro – wodurch sie vorbestraft wurde – und ordnete an, die beanstandeten Passagen zu vernichten und aus dem Internet zu entfernen. Glücklicherweise sprach das Gericht Räsänen einstimmig von einem Vorwurf aus, der sich auf einen Tweet aus dem Jahr 2019 bezog, in dem sie die Unterstützung einer Pride-Veranstaltung durch ihre Kirche kritisiert und aus dem Römerbrief zitiert hatte – der Auslöser für ihre gesamte Tortur. Der Fall hat sich fast sieben Jahre lang durch die finnischen Gerichte gezogen, seit die Polizei nach ihrem Tweet erstmals Ermittlungen gegen Räsänen aufgenommen hatte.

Die christliche Abgeordnete war Gegenstand polizeilicher Ermittlungen, drei Strafanzeigen, drei Gerichtsverfahren und nun einer Verurteilung wegen „Hassrede“ gemäß dem Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des finnischen Strafgesetzbuchs. All dies, weil sie ihre Überzeugungen friedlich in der Öffentlichkeit zum Ausdruck gebracht hatte.

Das zentrale, implizite Versprechen von Gesetzen gegen „Hassrede“ ist, dass es eine klar definierbare Grenze zwischen zulässiger und strafbarer Äußerung gibt. Der Fall Räsänen macht dieses Versprechen zunichte. Elf Richter auf drei Ebenen der finnischen Justiz versuchten über sechs Jahre lang, die Grenze zu ziehen. Sie konnten sich nicht einigen. Das Bezirksgericht Helsinki sprach Räsänen 2022 einstimmig von allen Anklagepunkten frei. Dasselbe tat das Berufungsgericht im Jahr 2023. Dann war das Oberste Gericht mit 3:2 Stimmen gespalten. Sein eigener Berichterstatter, der leitende Anwalt, der den Richtern eine formelle Empfehlung unterbreitet, kam zu dem Schluss, dass alle Anklagepunkte abgewiesen werden sollten. Zwei der fünf Richter stimmten zu; drei taten dies nicht.

Mehr: firstthings.com. Siehe auch den Kommentar „Finland’s Top Court Split on Christian Politician’s Hate Speech Charges“ von Ken Chitwood.

Die Axt an der Religionsfreiheit

Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere: 

Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.

Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.

Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.

Mehr: www.idea.de.

Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

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