Kirche und Staat in Zürich und Genf

Andreas Mühling beschreibt in Caspar Olevian die Unterschiede in der Kirchenpolitik zwischen Zürich und Genf. Während Zürich eng mit der weltichen Obrigkeit kooperierte, suchte Genf unter der Leitung von Calvin die möglichst große Unabhängigkeit von weltlichen Einflüssen.

Mühling schreibt (Caspar Olevian, 2008, S. 67-70): 

Durch die Ereignisse des Reichstages von 1566 – auf diesem Reichstag wurde nach heftigem politischen Ringen der Kurpfalz der Status eines Augsburger Konfessionsverwandten zugesprochen und damit der Makel des Ketzertums von ihr genommen – war die Kurpfalz tatsächlich politisch so weit stabilisiert, dass nun die Probleme im Inneren angegangen werden konnten. Es stand die kirchenpolitische Verhältnisbestimmung zwischen Zürich und Genf bevor. In der Zeit ihrer ersten Hinwendung zur reformierten Lehre hatten Anhänger Zwinglis wie Calvins in der Kurpfalz gleichermaßen Gehör gefunden. Nicht zuletzt auch durch die politische Orientierung der Kurpfalz nach Westeuropa, die Übernahme politischer Mitverantwortung für die Reformierten in Frankreich und den Niederlanden sowie durch die Aufnahme einiger um ihres Glaubens willen verfolgter Reformierter gelangte die Genfer Richtung dort nun zu immer stärkerem Einfluss. Die kirchenpolitische Verbindung der Kurpfalz mit Zürich drohte schwächer zu werden. Die Position der Zürcher schien gefährdet zu sein. Der Punkt, an dem der Streit zum Ausbruch kam, war die Frage nach der Einführung einer Kirchenzucht nach Genfer Vorbild. An diesem Problem wurden die bislang nur unterschwellig vorhandenen Konflikte offenbar. An der Beantwortung dieser Frage entschied sich die zukünftige Gestaltung der Pfälzer Kirche.

Worum ging es bei dieser Frage? In Zürich und Genf existierten unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie das Verhältnis von Kirche und Staat auf theologischer und politischer Ebene konkret ausgestaltet werden sollte. So existierten auch über die Einflussmöglichkeiten der Obrigkeit verschiedene Ansichten.

Die Zürcher Reformation zeichnete sich seit 1523 durch die enge Verbindung kirchlicher und obrigkeitlicher Ziele aus. Die Reformation der Kirche gestaltete sich hier von Anfang an als ein städtisches Ereignis. Zwinglis reformatorische Impulse wurden vom Zürcher Rat aufgenommen, geprüft, modifiziert und schließlich in konkrete Politik umgesetzt. Ehemals kirchliche Aufgabenfelder wie Diakonie und Bildung, aber auch die Verwaltung kirchlicher Liegenschaften wurden ebenso in die Verantwortung des Rates übernommen wie die der Liturgie und der Ausstattung der Kirchenräume. Die Kirchenzucht, meist vollzogen als zeitweiliger Ausschluss der Gläubigen vom Gottesdienst oder Abendmahl, wurde in gemeinsamer Verantwortung von Kirche und Obrigkeit umgesetzt. Seit 1527 legten die Zürcher Prediger zudem einen Eid auf ihre Obrigkeit ab und versprachen, ihr die Treue zu halten. Doch wenn die Zürcher Obrigkeit insbesondere nach der Katastrophe von Kappel 1531 glaubte, die Prediger zugunsten obrigkeitlicher Ziele willfährig machen zu können, so hatte sie sich in ihnen getäuscht. In der Zürcher Kirchenordnung von 1532 wurde zwar von Seiten der Kirche ausdrücklich auf politische Voten verzichtet, doch zugleich ein „Wächteramt“ der Kirche eingefordert. Die Kirche, so betonten die Zürcher Prediger unter der Führung des jungen Bullingers ausdrücklich, werde immer dann Missstände offen benennen, wenn die Obrigkeit in ihrem Handeln gegen die biblischen Schriften verstoße.

Freiheit bei gleichzeitiger enger Bindung – dies kennzeichnete das Verhältnis von Kirche und Obrigkeit in Zürich. Möglich wurde diese Konstruktion, da die konkrete Gestalt der Kirche Jesu Christi in Zürich mit der „Res Publica“ von Zürich weitgehend deckungsgleich war. Kommunale Republik und kommunale Kirche stellten zwei unabhängige Größen dar, die dennoch eng aufeinander bezogen waren. Auf diese Weise wurde die Zürcher Kirche zu einem konstitutiven Element des städtischen Gemeinwesens.

Ein gänzlich anderes Modell als das Zürcher Staatskirchenwesen entwickelten hingegen die Genfer Theologen um Johannes Calvin. Von ihnen wurde eine Gemeindekonzeption entworfen, die auf die belastenden Anforderungen von Flüchtlings- und Minderheitengemeinden abgestimmt wurde. Nach dieser Konzeption sollte die Gemeinde unabhängig von obrigkeitlichen Einflüssen sein, sich eigenverantwortlich die notwendigen Regeln gemeindlichen Zusammenlebens geben und, legitimiert durch Gemeindewahlen, selbst leiten. Vier Ämter – Presbyter, Diakone, Pastoren und Doktoren – sollte es in der Gemeinde geben, die also die wichtigen kirchlichen Handlungsbereiche der Gemeindeleitung, Fürsorge, Gottesdienst sowie Bildungsarbeit abzudecken hatten. Absprache und gedanklicher Austausch der Gemeinden untereinander sollten auf übergemeindlichen Synoden erfolgen. Die Geister in Genf und Zürich hingegen schieden sich insbesondere bei der Frage der Kirchenzucht. Ein obrigkeitlicher Einfluss wurde von Genf strikt abgelehnt, die Anwendung der Kirchenzucht ausschließlich durch das von der Gemeinde gewählte Leitungsgremium, das Presbyterium, verantwortet.

Calvin forcierte diese Gemeindekonzeption, weil sie die Unabhängigkeit der Gemeinden, und damit auch ihre Überlebensfähigkeit in politischen Krisenzeiten, sicherstellte. Hier zeigt sich das Bemühen des französischen Flüchtlings, der Calvin ja gewesen war, seinen reformierten Landsleuten jene kirchlichen Strukturen an die Hand zu geben, die ihnen das Überleben in Aussicht stellten. Für verfolgte reformierte Gemeinden in den von Bürgerkrieg und politischer Bedrängung geprägten Krisen war die Genfer Gemeindekonzeption gegenüber dem Zürcher Staatskirchenwesen tatsächlich weitaus attraktiver.

Augustinus über Wahrheit

Augustinus schreibt in Über die wahre Religion (2006, S. 125):

Jeder, der einsieht, daß er zweifelt, sieht etwas Wahres ein und ist dessen, was er einsieht, auch gewiß. Also ist er eines Wahren gewiß. Jeder also, der daran zweifelt, ob es eine Wahrheit gibt, hat in sich selbst etwas Wahres, woran er nicht zweifelt. Da nun alles Wahre nur durch die Wahrheit wahr ist, kann niemand an der Wahrheit zweifeln, der überhaupt zweifeln kann.

C.S. Lewis über die Liebe Gottes

C.S. Lewis schreibt über die Liebe Gottes (Über den Schmerz, 1978, S. 58):

Wir nennen menschliche Liebe dann selbstsüchtig, wenn sie ihre eigenen Bedürfnisse befriedigt auf Kosten der Bedürfnisse des Geliebten wenn etwa ein Vater seine Kinder zu Hause hält, weil er nicht auf ihre Gesellschaft verzichten kann, während sie doch, um ihres eigenen Interesses willen, in die Welt hinaus müßten. In dieser Situation ist also zunächst ein Bedürfnis oder ein Verlangen auf seiten des Liebenden, ferner ein dem entgegenstehendes Bedürfnis auf seiten des Geliebten, und schließlich auf seiten des Liebenden die Nichtbeachtung oder ein schuldhaftes Nichtkennen der Bedürfnisse des Geliebten. Nichts hiervon findet sich in der Beziehung Gottes zum Menschen. Gott hat keine Bedürfnisse.

Menschliche Liebe ist, wie Platon uns lehrt, das Kind der Armut, eines Bedürfens also oder eines Mangels; sie wird hervorgerufen durch ein, wirkliches oder vermeintliches, Gut im Geliebten, dessen der Liebende bedarf und wonach er verlangt. Gottes Liebe: aber wird nicht nur nicht hervorgerufen durch die Gutheit des Geliebten; sondern sie selbst ruft jegliche Gutheit im Geliebten hervor: Er liebt den Geliebten zuerst ins Dasein und dann in eine zwar abgeleitete, aber dennoch wirkliche Liebenswürdigkeit hinein. Gott ist Gutheit. Er vermag das Gute zu geben; aber es ist undenkbar, daß Er seiner bedürfte oder es erst erlangte. In solchem Sinn ist, kraft Definition, all Seine Liebe sozusagen bodenlos uneigennützig; sie hat alles zu geben und nichts zu empfangen.

Niemand muss gendern

Niemand muss gendern, wird gesagt. Aber in Universitäten, Institutionen, Sendern und vielen Medien drängt eine einflussreiche Minderheit längst allen ihren Politjargon auf. Wer nicht mitspielt, zerstört seine Karriere. Der renommierte Wissenschaftsjournalist Tim Schröder berichtet für DIE WELT aus einer Parallelwelt:

Obwohl der Großteil der Bevölkerung dem Gendern nichts abgewinnen kann, gendert die akademische Elite. Zu einem Teil liegt es daran, dass das Gendern ein genuin akademisches Pflänzlein ist, das in den vergangenen Jahren vor allem in den Geisteswissenschaften kultiviert worden ist. Dass es sich in der gesamten akademischen Landschaft aber derart durchsetzen konnte, hat vor allem einen Grund: Weil Druck gemacht wird. Als Wissenschaftsjournalist schreibe ich für viele verschiedene Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Inzwischen ist es mir nicht mehr möglich, Texte mit generischem Maskulinum, also der korrekten Schreibweise, durchzukriegen. Die Beidnennung wie „Expertinnen und Experten“ ist das Mindeste; wobei das grober Unfug ist, denn mit der Beidnennung spricht man explizit nur von „Frau“ und Mann“. Diverse Menschen, um die es den Befürwortern der Gendersprache ja in erster Linie geht, sind damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Interessanterweise wird der Genderzwang meist nicht direkt ausgeübt. Er spielt sich subtiler ab. In den Verträgen, die ich unterschreiben muss, wird auf „Genderleitfäden“ oder „Richtlinien“ verwiesen. So etwa in dem Vertrag eines Forschungsinstituts, den ich kürzlich erhielt. Darin stand: „Wir empfehlen, bei der Nennung von Geschlechtern beide zu nennen oder geschlechterneutrale Formulierungen zu verwenden, vor allem in personalpolitischen Bereichen.“

Da hier „empfohlen“ wurde, wählte ich für meinen Text das generische Maskulinum als korrekte geschlechtsneutrale Form. Die E-Mail, die mir die Kollegin aus dem Institut schickte, las sich dann wie folgt: „Zum Thema Gendern haben wir sehr klare Richtlinien, die wir auch umsetzen müssen. Ich habe diese nun bereits auf den Text angewendet (siehe anbei). Wenn Sie sich damit nicht identifizieren können, würde ich auf Ihre Nennung als Autor verzichten.“ Die Empfehlung entpuppte sich als Zwang.

Mehr: www.welt.de.

Antiqua et nova

Die Katholische Kirche hat sich zum Verhältnis von von künstlicher und menschlicher Intelligenz geäußert. In Antiqua et nova heißt es: 

Wir sind aufgerufen, uns unter Einsatz von alter und neuer Weisheit (vgl. Mt 13,52) mit den heutigen Herausforderungen und Möglichkeiten auseinanderzusetzen, die sich aus dem wissenschaftlichen und technologischen Wissen ergeben, insbesondere aus der jüngsten Entwicklung der künstlichen Intelligenz (KI). Die christliche Tradition betrachtet nun die Gabe der Intelligenz als einen wesentlichen Aspekt der Schöpfung des Menschen „als Abbild Gottes“ (Gen 1,27). Ausgehend von einer ganzheitlichen Sicht der Person und unter Beachtung der Aufforderung, die Erde zu „bebauen“ und zu „hüten“ (vgl. Gen 2,15), betont die Kirche, dass diese Gabe durch einen verantwortungsvollen Einsatz von Rationalität und technischen Fähigkeiten im Dienst an der geschaffenen Welt zum Ausdruck kommen sollte.

Eine Zusammenfassung gibt es ber der TAGESPOST:

Menschliche Intelligenz ist ein Geschenk Gottes, der den Menschen nach seinem Ebenbild erschaffen hat. Dieser Glaubenssatz fundiert die Untersuchung der anthropologischen Herausforderungen von KI. Die Technologie der KI zielt darauf ab, menschliche Intelligenz zu imitieren. KI wird von Menschen programmiert und vermag es, mit großer Geschwindigkeit Texte und Bilder zu erschaffen, die von menschlichen Kompositionen kaum zu unterscheiden sind. KI entwickelt sich autonom weiter und generiert Lösungen, die menschliche Programmierer nicht vorhersehen.

Diese technologische Potenz von KI transformiert wesentliche Bereiche unserer Gesellschaft, darunter Ausbildung, Erwerbsarbeit, Gesundheitswesen, Kriegsführung und Kunst; damit verändert sich das Miteinander der Menschen ebenso wie die internationalen Beziehungen von Staaten. Kompetent schildert das Dokument die Geschichte der KI und erläutert deren technologische Treiber, wie maschinelles Lernen und Mustererkennung.

Unterschieden wird zwischen dem derzeitigen Entwicklungsstand von Artificial Narrow Intelligence (ANI) und einer angestrebten Artificial General Intelligence (AGI), die zukünftig für alle Anwendungsfelder auf dem Niveau menschlicher Intelligenz verfügbar sein soll, während ANI nur eng begrenzt eingesetzt werden kann. Auch werden Möglichkeiten einer Artificial Super Intelligence (ASI) erwogen, die unsere menschlichen Fähigkeiten unerreichbar übersteigen und die Zukunft der Menschheit infrage stellen würde. Die Verlautbarung betont, dass die funktionale Intelligenz einer KI nicht mit der Intelligenz des Menschen gleichgesetzt werden könne. KI vermag zwar spezifische Aufgaben effizient zu lösen, habe jedoch keine Emotionen und kenne keine ästhetischen, moralischen und religiösen Empfindungen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Christliche Organisationen im Spannungsfeld

Letzte Woche habe ich ein paar Tage in der Schweiz verbracht. Ein Kollege drückte mir das Programmheft des ERF Schweiz in die Hand. In dem Artikel „Gott … ist eine überquellende Möglichmacherin“, ist nachzulesen:

In diesem Moment hat sich mein Bild von Gott erweitert. Sie ist wie eine Quelle, die nie versiegt. Eine Quelle, aus der wir immer wieder schöpfen dürfen, egal ob wir resignieren, aktionistisch handeln oder gelassen vertrauen. Ihr Wasser fliesst unaufhörlich, erfrischt und ermöglicht Leben.

Aus Gott dem Vater ist mal eben eine Mutter geworden: „Ich mache mir meinen Gott, so wie ich es will“ (vgl. dazu „Das Mutterherz Gottes“).

Dass es um die evangelikale Szene in der Schweiz ähnlich schlecht bestellt ist wie in Deutschland und große Werke „mitspielen“, beschreibt der Artikel „Christliche Organisationen im Spannungsfeld von progressiv und evangelikal“ von Peter Bruderer. Er schreibt:

Im Austausch mit Teilnehmenden der Tageskonferenz Bunt Glauben habe ich wahrgenommen, dass die Sexualethik ein wichtiger inhaltlicher Faktor war. Doch es ging auch in einem viel weiteren Sinn darum, was die Beteiligten unter Glaubensweite verstehen. Es ging auch um negative Erfahrungen, welche Menschen in unseren freikirchlichen Gemeinden gemacht haben oder um Glaubenslehren, wie der Lehre des doppelten Ausgangs in der Ewigkeit, welche auf die Menschen einen Druck ausüben würden, ‘richtig’ glauben zu müssen.

Ich gehe mit den Exponenten von Bunt Glauben einig, dass Menschen in unseren freikirchlichen Gemeinden manchmal negative Erfahrungen machen. Unsere Gemeinden sollten Orte sein, in denen Menschen ihre Fragen stellen können, ohne komisch angeschaut zu werden. Hört man sich einzelne Geschichten an, ist es manchmal nachvollziehbar, warum manche ihren Gemeinden oder gar dem Glauben den Rücken kehren, was mir ausgesprochen leidtut.

Was die Lehre des doppelten Ausgangs betrifft, so besagt diese, dass der Mensch beim Endgericht Gottes entweder an einen Ort ewiger Strafe oder in das ewige Leben gelangt (vgl. z.B. Mt 25:46). Diese Lehre kann natürlich missbräuchlich dazu verwendet werden, die “Herde” unter Kontrolle zu halten und Menschen mit Hilfe von Angst zu führen. Aber es gibt auch Arten die Lehre zu besprechen, die nicht dazu führt, dass die Gläubigen sich einen Gedanken-Stopp auferlegen, sondern frei bleiben für offene inhaltliche Diskurse. Bei Vertretern der Bunt Glauben Konferenz konnte die gewünschte ‘Weite’ und ‘Offenheit’ aber scheinbar nur gedacht werden, indem man die durchaus biblisch und kirchenhistorisch verankerte Lehre des doppelten Ausgangs von vornherein defacto ausschliesst und auf der Basis einer Allversöhnung argumentiert.

Mein Punkt ist dieser: Die Art von Glaubensweite, welche an der Konferenz Bunt Glauben verkündet wurde, wurde eben gerade nicht erreicht durch eine Offenheit, alle theologische Optionen zu denken, sondern durch Ausgrenzung einer wichtigen theologischen Option, nämlich der Lehre vom doppelten Ausgang. Anstatt von Weite zu reden, müsste man deshalb besser von einer einzigen bestimmten theologischen Richtung reden, in die man unterwegs ist.

Mehr: danieloption.ch.

Das andere Weltbild

Das andere Weltbild, ein Buch von Peter Jones, ist endlich auch in deutscher Sprache erschienen. In der Besprechung für Evangelium21 heißt es:

Als Schuljunge besuchte er gemeinsam mit einem Schulfreund immer mal wieder einen Kiosk in der Penny Lane. Die Penny Lane ist eine Straße in Liverpool (England). Berühmt wurde sie, als die Beatles 1967 eine Single mit zwei A-Seiten herausbrachten und einen der beiden Songs nach der Straße benannten. Das Lied „Penny Lane“ erinnert an die Sehenswürdigkeiten und Charaktere, die die Kindheit von Lennon und Paul McCartney geprägt haben. Tatsächlich war der Schulfreund, mit dem Peter Jones gern den Straßenkiosk besuchte, John Lennon.

Warum erzählt Jones diese Geschichte? Er gibt die Kindheitserinnerung preis, weil er und sein Schulfreund jeweils für genau die beiden Weltbilder stehen, um die sich sein Buch dreht. Lennon entwickelte sich zu einem prominenten Apostel des Oneism-Weltbildes, während Jones, der lange als außerordentlicher Professor am Westminster Seminar in Kalifornien (USA) unterrichtete, vehement für das Twoism-Weltbild eintritt. Schauen wir uns den Unterschied genauer an.

Mehr: www.evangelium21.net.

Sexparty bei der ARD

Sich schamlos sexuell auszuprobieren, wie eine neue ARD-Serie für Kinder ab zwölf Jahren propagiert, verhindert nicht nur Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit, sondern ist auch rechtlich bedenklich. Dorothea Schmidt stellt uns für DIE TAGESPOST vor, was die ARD mit der Serie „Lust“ vorhat: 

Die Zahlen der Kinder und Jugendlichen, die pornografische Inhalte konsumieren, steigen unaufhörlich. Allen Warnungen zum Trotz kommen immer wieder Angebote um die Ecke, die junge Menschen geradezu ermutigen, sich entsprechenden Inhalten auszusetzen. Neuerdings bietet die ARD in Deutschland die Serie „Lust“ an, in der Kinder ab zwölf Jahren angespornt werden, ihre innere Bremse zu übergehen und sich lustvoll und schamlos sexuell auszuprobieren. Ein Date jagt das andere, dreckige Klamottenberge und nackte Leiber stapeln sich — im Theater auf der Bühne, beim Dreier auf der Couch, bei homosexuellen Spielchen und so weiter. Auch Sexspielzeuge werden präsentiert.

„Die Reduktion auf sexuelle Lust geht an der Wirklichkeit des Menschen vorbei und unterstützt ihn nicht bei seinen eigentlichen Entwicklungsaufgaben“, kommentiert Elisabeth Luge auf Anfrage. Sie ist Vorsitzende von „TeenStar Deutschland e. V.“, einem Verein, der eine dem jeweiligen Alter und Entwicklungsstand der jungen Menschen gemäße, auf der Biologie und dem christlichen Menschenbild basierende Sexualerziehung anbietet. Pornografie zerstöre „den Schutzmechanismus einer für die sensible Phase der Pubertät typischen Körperscham und bewirkt den Verlust der Selbstannahme und Beziehungsfähigkeit“, denn sie zeige wenig „über die Bedeutung der sexuellen Vereinigung“ und fokussiere „einseitig auf den körperlichen Lusteffekt“, erklärt sie.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Teuer erkaufte Ruhe

Immer öfter bekommen schon Kleinkinder ein Smartphone in die Hand. Doch Experten warnen vor der Ruhigstellung durch Bildschirme.

Wo früher noch Kinderbücher, Kuscheltiere und Kartenspiele zum Einsatz kamen, greifen viele Eltern heute zu einem Trick, den die moderne Technologie ihnen seit ein paar Jahren ermöglicht: zur Smartphone-Hypnose.

Die Situationen sind beliebig austauschbar. Ein Besuch im Restaurant, das Warten an einer Bushaltestelle, eine längere Reise mit dem Auto oder ähnliches – immer häufiger haben schon die Allerkleinsten ein Handy in der Hand. Margarete Bolten von der Uniklinik in Basel ist Psychologin und leitet eine Sprechstunde für Säuglinge und Kleinkinder. Sie beobachtet den Hypnose-Trick auch bei sich im Wartezimmer. „Ich sehe das auch hier bei uns in der Klinik, dass Eltern teilweise eintreten mit ihrem Kind und nichts dabei haben. Kein Spiel, keine Spielsachen, kein Buch, gar nichts, einfach nur das Gerät. Damit werden dann teilweise sechs Monate alte Kinder beim Warten bespaßt.“

„Wenn ich vergleiche, was ich früher als Kind konsumiert habe und was die Kinder heute konsumieren, dann ist das diametral beschleunigt“ – so beschreibt Prof. Dr. Christian Montag die Situation. Er ist Professor für Molekulare Psychologie an der TU Darmstadt und forscht seit Jahren zu Medienkonsum und Pädagogik bei Kindern und Jugendlichen.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Gavin Ortlund in München

In den kommenden Tagen wird Gavin Ortlund mehrere Vorträge in München halten. Am kommenden Samstag ist er Hauptreferent der E21-Regionalkonferenz in München zum Thema „Einig …, aber wie“, die freilich bereits ausgebucht ist. Ein Streaming der Vorträge ist geplant.

Am Sonntag referiert er über die Thesen seines Buches Wofür es sich zu kämpfen lohnt – und wofür nicht und stellt sich anschließend Rückfragen.

Und am 28. Januar hält er im Herkulessaal einen Vortrag über die Schönheit des christlichen Theismus.

Verdachts- und Akkusationskultur

Nicht nur klassisch linke Parteien machen sich stark für Einschränkungen der Meindungsfreiheit, auch Vertreter bürgerlicher Parteien wünschen Beschränkungen der Wissenschaftsfreiheit herbei oder schlagen sogar entsprechende Gesetzesänderungen vor. Die der nordrhein-westfälischen Wissenschaftsministerin Ina Brandes (CDU) hat mit ihrem Entwurf für ein „Hochschulstärkungsgesetz“ bei vielen Juristen und Hochschullehrern Entsetzen ausgelöst.

Einzelheiten hat Prof. Julian Krüper hier zusammengetragen. Reiner Burger von der FAZ hat das Wichtigste in dem Artikel „Warnung vor ‚Paralleljustiz‘“ aufgelistet: 

Im Zentrum der Empörung steht das mit den Paragraphen 84 bis 97 der Novelle geplante „Hochschulsicherheitsrecht“. Im Brandbrief wird es als „in besonders dramatischer Weise misslungen“ und grundgesetzwidrig beschrieben. Das „Sicherheitsrecht“ sieht vor, dass Hochschulen schon bei frühen „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten“ für einen möglichen „Redlichkeitsverstoß“ oder „Sicherheitsverstoß“ Eingriffs- und Sanktionsrechte haben: Campus- und Kontaktverbote, Besoldungskürzungen, Laufbahnrückstufungen, Entzug der Lehr- und Prüfungsbefugnis, Exmatrikulation. Was Brandes mit ihrer im Oktober vom schwarz-grünen Kabinett beschlossenen Novelle vorgelegt habe, suche bisher in Deutschland seinesgleichen, urteilt der Bochumer Verfassungsrechtslehrer Julian Krüper. Brandes, in deren besondere politische Obhut die Freiheit von Forschung, Lehre und Studium gegeben sei, gebe Vollgas. „Leider in die falsche Richtung“.

Krüper wirft der Ministerin vor, unter dem trügerischen Label eines Sicherheitsrechts eine „Verdachts- und Akkusationskultur“ nach dem zentralen Ansatz des Antidiskriminierungsdiskurses („Diskriminiert ist, wer sich diskriminiert fühlt“) an den nordrhein-westfälischen Hochschulen etablieren zu wollen. Das werde weitreichende Folgen haben, warnt der Verfassungsrechtler anhand eines konkreten Beispiels aus seiner Fakultät: In einer Lehrveranstaltung zum Antidiskriminierungsrecht wurde die Frage aufgeworfen, ob Adipositas als Behinderung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beziehungsweise der korrespondierenden EU-Richtlinie zu verstehen sei. Allein die bloße Thematisierung der Sache veranlasste einen Teilnehmer, wegen angeblicher Diskriminierung („Fat shaming“) Beschwerde zu erheben. „Soll das künftig ernstlich sanktioniert werden?“, fragt Krüper. „Das Gesetz lässt es als Möglichkeit jedenfalls zu und wird, das ist zu befürchten, in der ein oder anderen ambitionierten Hochschulverwaltung vielleicht auch genau so verstanden.“

Mehr: zeitung.faz.net.

R.C. Sproul: „Eigentlich bin ich okay“

R.C. Sproul schreibt (Die Heiligkeit Gottes, 2018, S. 144–145):

In den zwanzig Jahren, in denen ich als Dozent am Theologischen Seminar eine Vielzahl von Studenten unterrichtet habe, sind fast alle mit der Frage zu mir gekommen, warum Gott nicht alle Menschen rettet. Nur ein einziges Mal kam einer, der sagte: „Eines verstehe ich nicht: Warum hat Gott ausgerechnet mich errettet?“

Wir sind nicht wirklich verwundert darüber, dass Gott uns errettet hat. Irgendwo tief in unserem Inneren, im verborgensten Winkel unseres Herzens hegen wir den leisen Gedanken, dass Gott uns seine Gnade schulden würde. ‚Was wäre der Himmel ohne uns?‘, fragen wir insgeheim. Wir wissen, dass wir Sünder sind, aber so schlecht, wie Menschen sein können, seien wir nun doch nicht. Wenn es um unsere Persönlichkeit gehe, gebe es genügend Charakterzüge, aufgrund derer Gott uns schon irgendwie in seine Erlösung einbeziehen werde, wenn er gerecht sei. Die Gerechtigkeit bringt uns aus der Fassung, nicht die Gnade. Erst meine Studenten haben mich gelehrt, wie sehr der Mensch dazu tendiert, Gnade als etwas Selbstverständliches hinzunehmen.

Johann Georg Hamann: Von der Selbsterkenntnis

Johann Georg Hamann (1730–1788):

Hieraus sieht man, wie notwendig unser Selbst in dem Schöpfer desselben gegründet ist, so daß wir die Erkenntnis unserer selbst nicht in unserer Macht haben, daß um den Umfang desselben auszumessen, wir bis in den Schoß der Gottheit dringen müssen, die allein das ganze Geheimnis unseres Wesens bestimmen und auflösen kann. 

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