Medizin

„Das Autismus-Spektrum ist gescheitert“

Die in London lehrende Deutsche Uta Frith ist eine Pionierin der Autismusforschung. Sie trug maßgeblich dazu bei, den Begriff „Spektrum“ zu etablieren. Mittlerweile glaubt sie jedoch nicht mehr daran.

In einem Interview hat sie kürzlich, wie Die WELT berichtet, erklärt:

Im Interview mit dem „TES Magazine“ (früher „Times Educational Supplement“) schlägt Frith vor, künftig besser zwischen zwei Untergruppen zu unterscheiden. Die eine seien „Menschen, die in der frühen Kindheit diagnostiziert werden – in der Regel vor dem dritten oder fünften Lebensjahr, abhängig von Dingen wie ihren intellektuellen Fähigkeiten und ihrer Sprache.“ Von dieser Gruppe zu unterscheiden sei die andere, die erst viel später diagnostiziert wird: „Diese besteht aus vielen Jugendlichen, darunter viele junge Frauen. Dabei handelt es sich um Menschen ohne intellektuelle Beeinträchtigung, die vollkommen in der Lage sind, verbal und nonverbal zu kommunizieren, die sich aber in sozialen Situationen sehr ängstlich fühlen können. Sie sind vielleicht vor allem durch eine Art Überempfindlichkeit gekennzeichnet.“

Es ist laut Frith die zweite Gruppe, die mit erschreckender Geschwindigkeit wächst, während die Wachstumsrate der ersten Gruppe nur moderat ist. Und bei autistischen Kindern mit geistiger Behinderung habe es sogar überhaupt keinen Anstieg gegeben: „Diese Gruppe scheint ziemlich stabil zu sein.“

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.welt.de.

„Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen“

Der Neurobiologe Martin Korte hat in der FAZ beschrieben, warum gerade Kinder so anfällig für Social-Media-Angebote sind. Dabei geht es nicht nur um Dopamin und Sucht, sondern auch um die Vorbildfunktion der Eltern. Korte plädiert dafür, dass die Eltern viel Zeit spielerisch mit den Kindern verbringen und dabei die Smartphones ausgeschaltet bleiben.

Zitat (FAZ, 09.03.2026, Nr. 57, S. 18):

Ganz im Sinne von Augustinus’ Ausspruch „Das Leben der Eltern ist das Buch, in dem die Kinder lesen“ gilt aber, dass es nicht nur darum geht, wie viel Bildschirmzeit Kinder haben, sondern auch, was die Erziehungsberechtigten um sie herum für ein Mediennutzungsverhalten an den Tag legen. Bemerkenswert in diesem Kontext ist eine Studie von Chen Yu von der Indiana-Universität in den Vereinigten Staaten. Diese hat ergeben: Je konzentrierter die Eltern nur eine Sache anschauten (ohne Unterbrechungen!), umso konzentrierter waren auch die eigenen Kinder. Die Studie zeigte auch, dass Kinder umso schneller Spiele abbrechen, je häufiger die Eltern auf ihre Handys schauten. Kinder imitieren nicht nur das Onlineverhalten ihrer Eltern. Auch wie konzentriert sie versuchen, bei einer Tätigkeit zu bleiben, wird beeinflusst durch das, was ihre Eltern ihnen vorleben. Gerade das Spielen mit Kindern profitiert, wenn es ausschließlich stattfindet, also auch aufseiten der Eltern nicht gleichzeitig mit etwas anderem. Aber der Einfluss der digitalen Mediennutzung der Erziehungsberechtigten geht noch weiter: In einer Studie mit knapp 200 Eltern-Kind-Beziehungen über einen sechsmonatigen Beobachtungszeitraum zeigte sich eindeutig: Je mehr Zeit Eltern an Bildschirmen verbringen, umso aggressiver und unruhiger waren zweijährige Kinder, vor allem wohl, um die Aufmerksamkeit der Eltern zu erregen. Studien haben außerdem erbracht, dass die Schulleistung generell um sechs Prozent steigt, wenn Eltern die Handynutzung einschränken, unter schwächeren Schülern sogar um 14 Prozent.

Warum ist die Zeit des freien Spielens, der Interaktion mit Kindern und deren Chance, freie Zeit für sich und Freunde zu haben, so wichtig? Ein Grund liegt darin, dass Kinder darin geschult werden, selbst zu entscheiden und Aspekte ihres Lebens mitzugestalten; all das steigert die Selbstkompetenz. Die PISA-Studie definiert Selbstkompetenz als „selbständiges Handeln, das den Einzelnen in die Lage versetzt, sein Leben durch eigenständiges Kontrollieren der Lebens- und Arbeitsbedingungen auf verantwortungsvolle und sinnvolle Weise zu gestalten“. Die neueste PISA-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt, dass gerade in Deutschland die Selbstkompetenz und Selbstwirksamkeit, der Glaube an die eigene Fähigkeit, mit Lernsituationen effektiv umgehen zu können und Schwierigkeiten zu überwinden, unter Jugendlichen sinkt. Diskutiert werden müsste, ob auch dies mit einem zunehmenden Medienkonsum in dem Sinne zusammenhängt, als dass dadurch bedingt weniger Zeit für freies kreatives Spielen vorhanden ist.

Geschlechtsangleichende Maßnahmen für Minderjährige auf dem Prüfstand

Wer vor Geschlechtsumwandlungen bei Jugendlichen warnt, gilt seit Jahren als verbohrt oder rückständig. Das Argument: Die Wissenschaft habe eindeutig belegt, dass Pubertätsblocker, Hormone oder das Entfernen von biologischen Geschlechtsmerkmalen der Goldstandard der medizinischen Versorgung seien. Auch die medizinische Leitlinie zur fachgerechten Behandlung von transgeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen, die 2025 von mehreren Fachverbänden verabschiedet wurde, überlässt den Jugendlichen die Entscheidung über eine eventuelle Behandlung: „Über eine geschlechtsangleichende Hormonbehandlung sollte eine jugendliche Person nach Angaben der Leitlinie immer selbst in der Lage sein zu entscheiden, und die Eltern sollten dem zustimmen. Fachleute sollen Betroffene dabei unterstützen, eine abgewogene Entscheidung zu treffen. Für die Begleitung der Jugendlichen ist es der Leitlinie zufolge wichtig, dass diese Expertinnen und Experten mehrere Jahre Erfahrung auf dem Gebiet habe“ (aus dem dpa-Beitrag: Wie Trans-Jugendliche richtig behandelt werden sollten).

Inzwischen kommt Bewegung in die Sache – zumindest in den USA. In der NEW YORK TIMES ist am 24. Februar ein Meinungsbeitrag von Jesse Singal erschienen. Darin stellt er fest, dass die Verantwortlichen bisher nicht der Wissenschaft, sondern eigenen Vorstellungen gefolgt sind. Da jetzt ein entsprechender Fall vor Gericht gelandet ist und einer Person, die sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte, eine Entschädigung in Höhe von 2 Millionen US-Dollar zugesprochen wurde, geraten die Verbände in Schwierigkeiten und müssen reagieren.

Hier ein Zitat. 

Amerikanische Befürworter der Gendermedizin für Jugendliche bestehen seit Jahren darauf, dass überwältigende Beweise dafür sprechen, geschlechtsdysphorischen Jugendlichen Pubertätsblocker, Hormone und, im Falle biologischer Frauen, Operationen zur Entfernung ihrer Brüste zu verabreichen.

Es spielte keine Rolle, dass die Zahl der Kinder, die in Geschlechtskliniken auftauchten, sprunghaft angestiegen war und dass sie häufiger komplexe psychische Erkrankungen hatten als diejenigen, die in den Jahren zuvor in die Kliniken gekommen waren, was die Diagnose erschwerte. Befürworter und Gesundheitsorganisationen blieben einfach hartnäckig. Wie ein Plakatwagen der LGBTQ-Interessengruppe GLAAD im Jahr 2023 verkündete: „Die Wissenschaft ist sich einig.“ Die Human Rights Campaign erklärt auf ihrer Website, dass „die Sicherheit und Wirksamkeit geschlechtsbejahender Behandlungen für transgender und nicht-binäre Jugendliche und Erwachsene eindeutig ist“. Anderswo bezeichneten diese und andere Gruppen, wie die American Civil Liberties Union, diese Behandlungen als „medizinisch notwendig“, „lebensrettend“ und „evidenzbasiert“.

Der Grund, warum diese Befürworter so starke Aussagen machen konnten, ist, dass die wichtigsten medizinischen und psychologischen Fachorganisationen des Landes seit Jahren eine ähnliche Melodie gesungen haben: „Die Wissenschaft“ sei angeblich in Dokumenten festgeschrieben, die von diesen Organisationen veröffentlicht wurden. Wie GLAAD auf seiner Website schreibt: „Alle großen medizinischen Vereinigungen unterstützen die Gesundheitsversorgung für Transgender-Personen und -Jugendliche als sicher und lebensrettend.“

In den letzten Wochen ist jedoch etwas Verwirrendes passiert: In der vermeintlichen Mauer des Konsenses sind Risse aufgetreten.

Nachdem sie 2024 Bedenken hinsichtlich der Evidenzbasis geäußert hatte, war die American Society of Plastic Surgeons am 3. Februar die erste große amerikanische Ärztevereinigung, die die Jugendgeschlechtsmedizin seit ihrer breiten Einführung öffentlich in Frage stellte. Die Organisation veröffentlichte eine neunseitige „Stellungnahme“, in der sie ihren Mitgliedern von geschlechtsbezogenen Operationen vor dem 19. Lebensjahr abriet und darauf hinwies, dass es derzeit keine validierten Methoden gebe, um festzustellen, ob sich die Geschlechtsdysphorie bei Jugendlichen ohne medizinische Behandlung auflösen werde. (Das Dokument räumte auch ein, dass ähnliche Unsicherheiten in Bezug auf Blocker und Hormone bestehen, obwohl dies für die Praxis von plastischen Chirurgen weniger direkt relevant ist.

Am nächsten Tag gab die American Medical Association, die solche Eingriffe seit langem befürwortet, bekannt, dass „in Ermangelung klarer Beweise die A.M.A. mit der A.S.P.S. übereinstimmt, dass chirurgische Eingriffe bei Minderjährigen generell bis zum Erwachsenenalter aufgeschoben werden sollten”.

Diese Erklärungen wurden wenige Tage nach dem Urteil veröffentlicht, mit dem eine Frau namens Fox Varian als erste Person einen Prozess wegen Behandlungsfehlern gewann, nachdem sie sich einer Geschlechtsumwandlung unterzogen hatte und diese später bereute. Frau Varian und ihr Anwalt argumentierten, dass ihr Psychologe und ihr plastischer Chirurg in einem Vorort von New York trotz ihrer ernsthaften psychischen Probleme und ihrer offensichtlichen Ambivalenz gegenüber ihrer Transgenderidentität versäumt hätten, sie zu schützen, indem sie mit 16 Jahren eine doppelte Mastektomie durchführten. (Viele Ärzte und Befürworter der Gendermedizin sind der Ansicht, dass die sorgfältige Prüfung oder sogar Erforschung von Behauptungen einer Transgender-Identität de facto einer Konversionstherapie gleichkommt. Die vom Gericht zugesprochene Entschädigung in Höhe von 2 Millionen Dollar wird Krankenhäusern und Kliniken, die diese Behandlungen weiterhin ohne wesentliche Sicherheitsvorkehrungen anbieten, höchstwahrscheinlich zu denken geben.

Die Wissenschaft scheint doch nicht so eindeutig zu sein, und es ist wichtig zu verstehen, was hier passiert ist. Die Haltung der linksgerichteten Amerikaner und unserer Institutionen – anzunehmen, dass eine wissenschaftliche Organisation, wenn sie eine Grundsatzerklärung zu einem brisanten Thema veröffentlicht, diese Grundsatzerklärung auch korrekt sein muss – zeugt von einem zutiefst naiven Verständnis von Wissenschaft, menschlicher Natur und Politik und deren Wechselwirkungen.

Mehr: www.nytimes.com.

VD: WH

US-Unternehmen „Orchid“ will die menschliche Fortpflanzung revolutionieren

Laut TAGESPOST bietet das Start-up „Orchid“ ein Ganzgenom-Screening von Embryonen an. Das Verfahren setzt künstliche Befruchtung zwingend voraus. Auf seiner Internetseite gibt das Unternehmen an, es konzentriere sich darauf, „die Risiken der häufigsten Krankheiten sinnvoll zu messen und zu mindern“. Zur Begründung heißt es dort: „Wir möchten werdenden Eltern helfen, ihre zukünftigen Kinder besser vor häufigen chronischen, schwächenden Erkrankungen wie Krebs, Herzerkrankungen, Diabetes und Alzheimer zu schützen.“ Gründerin und Geschäftsführerin von Orchid Health ist Noor Siddiqui. Gefördert wurde sie von dem Transhumanisten Peter Thiel (Mitgründer des Online-Bezahldienstes PayPal). 

Wir erleben hier einen weiteren Schritt hin zur Akzeptanz von Eugenik. Und: Klar, dass mit einem Ganzgenom-Screening von Embryonen die Produktion von Designer-Babies vorbereitet werden könnte. 

Hier geht es zun Artikel: www.die-tagespost.de.

Die Folgen von Geschlechtsumwandlungen erfassen

Das amerikanische Gesundheitssystem kennt bislang keine Diagnose für Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung bereuen oder unter Spätfolgen leiden. Der Psychiater Kurt Miceli will das jetzt ändern. DIE TAGESPOST berichtet:

Miceli schlägt … neue Codes vor: für „Geschlechtsidentitätsstörung in Remission“ (Desistenz), für die persönliche Vorgeschichte einer Detransition sowie für „posttransitionale Belastungen“. Außerdem soll die bisherige Sammelkategorie „persönliche Vorgeschichte der Geschlechtsangleichung“ aufgespalten werden – getrennt nach chirurgischen und hormonellen Eingriffen. Ergänzt werden soll ein eigener Code für rein soziale Schritte, etwa Namensänderung oder Brustbinden, die ebenfalls gesundheitliche Folgen haben können. Ziel sei nicht, bestimmte Therapien zu bewerten, sondern die Realität sichtbar zu machen: „Wer nicht kodiert werden kann, existiert für das Gesundheitssystem nicht – und bekommt schlechtere Versorgung“, so Miceli.

In einem Interview mit dem „Washington Examiner“ erklärt der Psychiater, dies sei das erste Mal, dass die CDC die Aufnahme von Codes speziell für Detransitioner in Betracht gezogen habe. „Wir können uns glücklich schätzen, dass wir es sozusagen durch die Bürokratie gebracht haben, und wir freuen uns sehr über die Gelegenheit, dies präsentieren zu dürfen“, so Miceli. Der Psychiater betont, dass eine Remission von Geschlechtsdysphorie nicht automatisch alle Folgen einer Transition aufhebt. Viele Betroffene hätten weiterhin mit medizinischen oder psychischen Belastungen zu kämpfen. Die neuen Klassifikationscodes könnten es ermöglichen, solche Spätfolgen systematisch zu erfassen, Forschung zu verbessern und Patienten eine passgenauere Nachsorge zu bieten. 

„Do No Harm“ kritisiert seit Jahren medizinische Eingriffe bei Minderjährigen und verweist auf internationale Neubewertungen: Großbritannien, Schweden und Finnland haben ihre Leitlinien inzwischen verschärft. Miceli warnte jüngst auf Instagram: „Kinder mit Geschlechtsdysphorie verdienen eine evidenzbasierte, hochwertige Versorgung und keine irreversiblen, experimentellen Eingriffe, die auf Ideologie beruhen.“ Darüber hinaus kritisiert Miceli, dass US-Fachgesellschaften die Standards des Weltverbandes für Transgender-Gesundheit (WPATH) übernommen haben, der aus seiner Sicht Schutzmechanismen geschwächt habe. Stattdessen fordert er sorgfältige psychiatrische Abklärungen, solide Daten und eine offene Debatte. Parallel engagiert er sich gegen Programme nach der Logik von „Diversity, Equity, Inclusion“ (DEI), die seiner Ansicht nach Leistungsprinzipien und fachliche Diskussionen verdrängen.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Das Fundament der westlichen Zivilisation bröckelt

Ich gehöre wahrscheinlich zu den wenigen Leuten, die noch der Meinung sind, dass Gott sich in seiner Schöpfung so deutlich vor Augen gestellt hat, dass man ihn erkennen kann, und dass wir Menschen keine Entschuldigung dafür haben, ihm nicht zu danken. Insofern kann ich dem Schweizer Schriftsteller Giuseppe Gracia nicht darin folgen, Gott von dem Verdacht freizusprechen, dass es ihn nicht gibt.

Aber ich weiß, was er mit seinem Plädoyer „Die absolute Menschenwürde war einst garantiert. Heute ist sie verhandelbar“ zeigen möchte und wunderbar zeigt. Er will Europa daran erinnern, was wir verlieren, wenn wir uns gänzlich vom christlichen Erbe verabschieden. Wir verlieren zum Beispiel viel im Raum des Rechts und der ethischen Entscheidung. Die Würde des Menschen pulverisiert. Ein Präferenz-Utilitarismus, wie ihn Peter Singer vertritt, zieht dafür in das westliche Denken und Entscheiden ein:

Singer lehnt die moralisch höhere Gewichtung menschlichen Lebens gegenüber dem tierischen Leben ab. Er postuliert ein Drei-Stufen-Modell des moralischen Status. Auf der tiefsten Stufe stehen Wesen ohne Bewusstsein, auf der zweiten Stufe bewusst empfindende Lebewesen (Tiere oder Neugeborene) und auf der dritten Stufe entwickelte Personen: Damit gemeint sind Lebewesen mit Selbstbewusstsein und Zukunftsbezug, aber nicht nur Menschen, sondern auch Affen oder Delfine.

Solche Lebewesen geniessen nach Singer den höchsten moralischen Schutz, während die Tötung von Wesen ohne Bewusstsein oder Zukunftsbezug ist für den Ethiker weniger problematisch. Gemäss Singer dürfen auch schwerbehinderte Neugeborene unter Umständen getötet werden. Eine Position, die 2015 breite Kritik auslöste, nicht nur von Behindertenverbänden, sondern auch von Politikern, Ethikern und Theologen.

Der Präferenz-Utilitarismus läuft auf eine ethische Kosten-Nutzen-Rechnung hinaus, mit welcher der Wert eines Lebens bestimmt wird, gemessen am Interesse aller. Das Ziel ist eine ausgewogene Gesamtbilanz. Das steht im Gegensatz zur klassischen Idee einer Würde des Menschen, die voraussetzungslos und in jeder Lebensphase gilt.

Und so stehen wir vor der Wahl: 

Deswegen hat Guardini vor 75 Jahren prophezeit: Statt der absoluten Menschenwürdegarantie wird es in Zukunft „Wertedebatten“ geben, bis man schliesslich alle Werte zu Sentimentalitäten erklären wird, um sie ganz aufzugeben.

Das führt zur Frage, wie eine rechnende Hightech-Zivilisation menschlich bleiben kann. Entweder wird der Wert des Lebens von Experten einer nutzenorientierten Ethik oder Rechtsprechung festgelegt. Oder aber der Mensch glaubt auch in Zukunft an eine absolute Würde, die von Gott kommt, so dass niemand das Recht hat, sie zum Gegenstand einer Güterabwägung zu machen.

Politiker, Medienschaffende und Bischöfe, die sich gegen die Berufung von Brosius-Gersdorf ans Bundesverfassungsgericht ausgesprochen haben, sind gut beraten, sich der ganzen Dimension des Falles zu stellen und einen möglichst breiten Diskurs zu fördern. Einen Diskurs, der klarmacht: Es geht nicht um linke oder rechte Richter, um ideologische oder verfassungsrechtliche Differenzen, sondern um den vorpolitischen Raum der Grundüberzeugungen, um das Fundament der westlichen Zivilisation. Dieses steht auf dem Spiel, wenn in Europa Millionen von Menschen glauben, eine Zukunft ohne Christentum werde mehr Freiheit und Toleranz bringen – ohne sich darüber im Klaren zu sein, wohin die Abwesenheit einer göttlichen Menschenwürdegarantie führt.

Bürgerlich-konservative Kreise mögen so tun, als sei es möglich, ohne Rekurs auf Gott an säkularisierten Christlichkeiten festzuhalten, durch das mediale Beschwören entsprechender „Werte“ oder die Berufung auf ein C im Parteiprogramm, das seine religiöse Substanz verloren hat. In Wahrheit besitzt Gott für die Mehrheitsgesellschaft keine lebenspraktische Relevanz mehr. Man lebt, als würde sich der Mensch selber machen und als müsse man es nicht länger hinnehmen, über das subjektive Empfinden und Wollen hinaus eine ewige Wahrheit zu akzeptieren. Relativismus und Utilitarismus sind dann die passenden Philosophien.

Hier: www.nzz.ch.

Kathryn Butler: Zwischen Leben und Tod

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Christoph Jung hat das Buch einer Ärztin gelesen, das sich fundiert mit den oft unklaren Grenzen zwischen Leben und Tod in der Intensivmedizin auseinandersetzt. Fazit:

Kathryn Butler gelingt mit dem Buch das, was sie sich vorgenommen hat. Sie stellt sich der Herausforderung, ein unangenehmes, aber zweifellos dringendes Thema klar und allgemeinverständlich zu erläutern. Inmitten eines medizinisch-technisch-ethischen Dickichts sorgt sie mit klaren, biblisch orientierten Prinzipien und ihrer intensivmedizinischen Erfahrung für notwendige Orientierung. Manche Situationen bleiben auch nach Lektüre des Buches ethisch schwierig und Betroffene werden in konkreten Fällen zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen. Das ändert jedoch nichts daran, dass das Buch nicht nur für Seelsorger oder Pastoren, sondern letztlich für alle interessierten Christen eine wertvolle Entscheidungshilfe bietet.

Mehr: www.evangelium21.net.

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Das „Hirntod“-Konzept auf dem Prüfstand

In den USA wächst die Kritik am Konzept des Hirntodes und seiner praktischen Umsetzung. Dies wurde Ende Februar auf einem Symposium an der Catholic University of America in Washington deutlich, an der über hundert Ärzte, Theologen, Bioethiker, und Vertreter weiterer akademischer Disziplinen teilnahmen. DIE TAGESPOST berichtet:

Auch wenn sich die rechtlichen Regeln zum „Hirntod“ in den Vereinigten Staaten von denen in Deutschland unterscheiden, betreffen die auf der Tagung in Washington diskutierten Probleme auch das deutsche Todesfeststellungsverfahren. Vor einer Organentnahme wird nach den Regelungen der Bundesärztekammer angeblich der „irreversible Hirnfunktionsausfall“ festgestellt. Tatsächlich werden aber nicht alle, sondern nur wesentliche Teile des Gehirns auf ihre Funktionsfähigkeit hin überprüft. Nicht getestet wird das Kleinhirn, obwohl es zum gesetzlich geforderten Umfang des Funktionsausfalls gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 Transplantationsgesetz gehört. Ferner soll nach den deutschen Richtlinien die Produktion bzw. Abgabe von Hormonen durch den Hypothalamus dem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ nicht widersprechen. Das Gleiche gilt für noch messbare elektrische Aktivität in der Großhirnrinde oder eine gewisse geringfügige Hirndurchblutung. Es stellt sich daher die Frage, wie man unter diesen Umständen überhaupt von einem „irreversiblen Hirnfunktionsausfall“ sprechen kann.

Auf der Tagung in Washington wurde auch das „Hirntod“-Konzept als solches kritisiert. So fragte der Arzt und Philosoph Michael Accad, wie ein Teil des menschlichen Organismus (das Gehirn) für die Integration des gesamten Organismus verantwortlich sein könne. Der Mensch sei bereits in seinen vorgeburtlichen Entwicklungsstadien, in denen noch kein Gehirn existiert, ein integrierter Organismus. Deshalb könne das Gehirn nicht das „Integrationsorgan“ des Menschen sein. Nach christlicher Auffassung sei die Seele das Lebensprinzip des Menschen. Die Trennung von Leib und Seele könne nicht direkt naturwissenschaftlich festgestellt werden. Solange ein integrierter Organismus existiere, müsse davon ausgegangen werden, dass auch das Lebensprinzip noch wirke. Erst wenn es zu erkennbarer Desintegration komme (nachweisbar zum Beispiel durch das Auftreten der traditionellen sicheren Todeszeichen „Leichenflecke“ und „Leichenstarre“), könne auch sicher vom Eintritt des Todes ausgegangen werden.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Habeas Corpus gilt auch für die Organspende

Wilfried Härle äußerte sich am 6. Februar kritisch zur angestrebten Widerspruchslösung bei der Organspende (FAZ vom 06.02.25, Nr. 31, S. 6):

Mit der Widerspruchsregelung wird eines der frühesten anerkannten Menschenrechte – nach dem Recht der Religionsfreiheit – in subtiler Weise aufgeweicht, ja ausgehebelt: das Menschenrecht, das in der Habeas-Corpus-Akte von 1679 allen Bürgern Englands vom König verbrieft wurde und das seitdem als ein Grundpfeiler jedes Rechtsstaates gilt. Dieses Menschenrecht besagt, dass die Regierung eines Landes keinen Rechtsanspruch auf die leibliche Existenz ihrer Bürger hat, es sei denn, sie hätten dieses Recht durch einen schweren, richterlich festgestellten Verstoß gegen die gesetzliche Ordnung verwirkt. Aber unter der Bedingung der Widerspruchsregelung gehört mein Körper zunächst nicht mir, sondern meinem Staat oder meiner Gesellschaft, und wenn ich mich dem verweigern will, muss ich das ausdrücklich dokumentieren. Die Besitzverhältnisse im Blick auf den menschlichen Leib werden damit umgekehrt.

Sollte die Widerspruchsregelung im Blick auf die Organentnahme auch bei uns in einem erneuten Anlauf doch Rechtskraft erhalten, so würde ich am selben Tag meinen Spenderausweis vernichten und meinen Widerspruch gegen die Organ„spende“ erklären, weil sie dann keine Spende mehr wäre. Das glaube ich meinen Kindern und Enkeln, ja meinem Land schuldig zu sein.

Mehr: zeitung.faz.net.

Ein Körper, zwei Personen

Wer Mensch ist, ist es von Anfang an. Das Grundgesetz spricht ausnahmslos jedem Menschen die Menschenwürde zu. Trotzdem gibt es es eine starke Reformbewegung, die Schwangerschaftsabbrüche vollständig entkriminalisieren möchte. Politker der SPD und der Grünen gehen in die Offensive und wollen sogar, dass die Krankenkassen die Kosten für die Abtreibungen übernehmen. 

Einige Intellektuelle haben heute in der FAZ ihren Unmut über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht, denn die Pränatalmedizin erkennt immer deutlicher: „Schwangerschaft bedeutet das weitgehend autonome Heranreifen eines genetisch wie strukturell neuen Menschen im Körper einer Frau“. 

In „Ein Körper, zwei Personen“, schreiben sie (28.11.2024, Nr. 278, S. 8):

Die wissenschaftlichen und praktischen Erkenntnisfortschritte, welche die Pränatalmedizin in den vergangenen dreißig Jahren (seit der Neufassung der §§ 218 ff. StGB) gemacht hat, lassen sich dahingehend zusammenfassen, dass der Fetus als eigenständiges Wesen immer früher und immer präziser in seiner individuellen genetischen und strukturellen Verfasstheit erkenn- und darstellbar ist. Damit ist eine ganzheitliche (genetisch-körperliche) Analyse des Gesund heitszustands des Feten bei Abschluss der Embryonalperiode (zwölfte Schwangerschaftswoche – SSW) mit einer hohen diagnostischen Genauigkeit möglich.

Der ungeborene Mensch tritt damit für den diagnostizierenden Arzt wie für die Schwangere zunehmend aus dem unscharf ausgeleuchteten Bezirk einer eher abstrakten, allgemein gehaltenen Vagheit heraus in den Fokus einer hellen, klaren Begrifflichkeit und damit Individuation. Aus den Möglichkeiten der Diagnostik haben sich inzwischen auch Möglichkeiten der Therapie entwickelt. Der Fetus kann selbst Patient sein.

Für den behandelnden Arzt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, in einem Schwangerschaftskonflikt sowohl die individuelle Lage der Schwangeren zu erfassen und ihr gerecht zu werden als auch die fetale Individuation zu adressieren. Wenn Ärzte zögern, einen Schwangerschaftsabbruch auf Wunsch der Schwangeren vorzunehmen, dann nicht, weil der Schwangerschaftsabbruch mit Strafe bedroht ist, sondern weil sie sich ihrem Selbstverständnis nach auch für das Wohl des von ihnen in seiner Individualität erfassten Ungeborenen als eines zweiten Patienten verantwortlich fühlen und wissen.

Mehr: zeitung.faz.net.

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