Sex in der Familie – fällt der letzte Schutzraum?
Die Forderung des Deutschen Ethikrates, das Verbot des Beischlafs zwischen Geschwistern aufzuheben, irritiert die gesunde Seele. Dominik Klenk kommentiert die jüngste Empfehlung:
Vordergründig geht es in dieser Debatte, wie so oft in den letzten Jahren, um die Entkriminalisierung intimer Beziehungen. Hintergründig wird damit das Gefüge von Ehe und Familie für beliebig erklärt und grundsätzlich in Frage gestellt. Die Familie als Schutzraum und sexuell jagdfreie Zone für Kinder und Jugendliche steht zur Disposition. Nein, wird der Ethikrat hier einwerfen, es gehe lediglich um den „einvernehmlichen Beischlaf“ unter volljährigen Geschwistern. Aber wie will man, wenn das Tabu erstmal fällt, zwischen sexuellem Übergriff in der Familie, Unzucht mit Abhängigen und einvernehmlicher Geschwisterliebe unterscheiden?
Der Einvernehmlichkeit wird entscheidendes Gewicht zugemessen. Warum nicht mit der eigenen Schwester in die Kiste springen, wenn beide ausdrücklich nüchtern, in der Sache einig und scharf aufeinander sind? Werden aber Einvernehmlichkeit und Freiwilligkeit zum gültigen Maßstab, dann wären nicht nur all jene jetzt schon auf der sicheren Seite, die eine rechtliche Anerkennung von polygamen Beziehungen fordern, sondern auch der Kannibale von Rotenburg, der im Einvernehmen mit seinem Opfer dieses erst tötete und dann verspeiste.
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