Weitere Kirchenprivilegien sollen fallen

Der Staat mischt sich immer stärker in das kirchliche Leben ein. Bisher erlaubt das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kirchlichen Arbeitgebern, Vorgaben zur privaten Lebensführung zu machen, wozu zum Beispiel die sexuelle Orientierung gehört. Der Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, passt das nicht. Sie fordert: „Solche weiter gehenden Rechte gehören abgeschafft.“ 

Die FAZ meldet:

Ataman spricht sich auch dafür aus, die sogenannte Kirchenklausel aus dem AGG zu streichen. Konfessionelle Arbeitgeber dürfen bisher die Religionszugehörigkeit als entscheidendes Kriterium für die Einstellung eines Bewerbers geltend machen. Die von Ataman vorgeschlagene europarechtskonforme Ausgestaltung würde dazu führen, dass Ausnahmeregelungen für Kirchen nur bei Pfarrern zum Tragen kämen, nicht aber bei Erziehern in konfessionellen Kindergärten oder Lehrern in entsprechenden Schulen.

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