„Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“

Das in Österreich geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ zeigt die Konturen eines staatlich-totalitärer Eingriffs in Elternrechte sowie in Therapie- und Gewissensfreiheit. DIE TAGESPOST schreibt: 

Ein brisantes Gesetzesvorhaben der österreichischen Regierung ist an die Öffentlichkeit gelangt: Das geplante „Konversionsmaßnahmen-Schutz-Gesetz“ präsentiert sich als Schutzmaßnahme, entpuppt sich jedoch als staatlich-totalitärer Eingriff in Elternrechte, Therapie- und Gewissensfreiheit. Das Gesetz erfasst Minderjährige, die sich als „transgender“ empfinden. Es untersagt jede kritische Hinterfragung des Geschlechtsumwandlungswunsches bei Jugendlichen, sei es durch Ärzte oder Eltern. Solche Gespräche würden bereits als strafbare „Konversionsmaßnahme“ gelten. Medizinern, Therapeuten, Seelsorgern und Eltern drohen bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafen bis 30 000 Euro. Erziehungsberechtigte riskieren den Verlust des Sorgerechts. So ein Gesetz ist unnötig und gefährlich.

Die Statistiken aus Österreich sind alarmierend: Zwischen 2004 und 2013 wurden 77 Mastektomien durchgeführt, von 2014 bis 2023 über 1 100 Brustamputationen bei jungen Frauen im Zuge „affirmativer Therapien“. Das Paradox: Eine 15-Jährige kann einfordern, sich die Brüste entfernen zu lassen, weil sie sich als Junge fühlt. Aber weder Eltern noch Ärzte dürften den Gründen nachgehen.

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