Südafrika

Südafrika: Verpflichtende Registrierung?

Aus Südafrika gibt es beunruhigende Nachrichten. Die Politik des Landes reagiert auf – zugegebenermaßen hochproblematische Entwicklungen in der religiösen Szene mit Einschränkungen der Religionsfreiheit und will die religiösen Gemeinschaften und Amtsträger stärker kontrollieren.

Am 11. Juli 2017 präsentierte die Kommission für die Förderung und den Schutz von kulturellen, Religions- und Sprachgemeinschaften („Commission for the Promotion and the Protection of the Rights of Cultural, Religious and Linguistic Communities, kurz CRL) ihren Bericht zum Thema „Kommerzialisierung der Religion und Missbrauch des Glaubens“. Anlass waren unter anderem Fälle von finanzieller Ausbeutung, Machtmissbrauch, gesundheitsgefährdende Praktiken sowie Gesetzesverstöße wie mangelnde Buchführung.

Die Vorschläge der CRL an den Gesetzgeber umfassen unter anderem eine verpflichtende Zulassung von Pastoren, „religiösen Praktikern“, traditionellen Heilern, etc. sowie die verpflichtende Registrierung von Religionsgemeinschaften als Bedingung für die Betätigung, wobei alle zugelassenen Gemeinschaften einem akkreditierten Dachverband angehören müssen. Auch eine Begutachtung durch Kollegen („Peer Review“) ist vorgesehen. Darunter versteht CRL eine Begutachtung durch einen „Ausschuss oder sonstige Körperschaft, welche die jeweilige Religion versteht bzw. wie diese funktionieren sollte“, und die feststellen kann, ob eine Lehre oder Praxis „für uns normal“ oder ungewöhnlich ist. Jede Religion soll über ein Peer Review Komitee verfügen. Das Christentum (alle Konfessionen) soll über ein einziges gemeinsames Komitee verfügen. Dies ist ein massiver Eingriff in die Religionsfreiheit und das legitime Recht der einzelnen Gemeinschaften auf Selbstregulierung. Die CRL selbst beabsichtigt, in den Peer Review Komitees vertreten zu sein und diese durch Bereitstellung von „Forschung, rechtlicher Unterstützung, des Sekretariats und sonstiger notwendiger Dienste“ de facto betreiben und auch zu finanzieren. Die Finanzierung soll unter anderem aus von den Gemeinschaften und Funktionsträgern zu entrichtenden Zulassungsgebühren kommen. Damit untersteht jedes Peer Review Committee – sollten die Vorschläge verwirklicht werden – der CRL. Die endgültige Entscheidungsgewalt soll beim Rechtsausschuss der CRL liegen. Damit würde die CRL über die Kontrolle über alle Religionsgemeinschaften verfügen.

Die Hauptaufgabe der Peer Review Committees wäre die Einrichtung und Zulassung von Dachorganisationen, deren Aufgabe es wäre, Kirchen und Gemeinden fachlich zu unterstützen, zu beraten, die Aufsicht über sie zu führen und sie bei der personellen Entwicklung zu unterstützen. Damit würde die CRL Entscheidungen treffen, ob eine Doktrin oder Praxis akzeptabel ist, was in direktem Widerspruch zum verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit steht.

Die CRL besteht darauf, dass alle Pastoren, „religiösen Praktiker“ und Gottesdienststätten einem zugelassenen Dachverband ihrer Wahl angehören müssen, womit die Macht der Zulassung oder Nichtzulassung verbunden ist. Dies ist ein Verstoß gegen die Religions- und Versammlungsfreiheit, die als Menschenrecht auch für Gemeinschaften gilt, die sich nicht registrieren lassen.

Die CRL ist eine staatliche Institution, deren Mitglieder vom Staatspräsidenten ernannt werden. Das heißt, dieser Vorschlag läuft auf staatliche Kontrolle der Religionsausübung hinaus. Der gesetzliche Auftrag der CRL ist, die religiösen Rechte von Gemeinschaften zu fördern und zu schützen, niemals jedoch diese zu kontrollieren. Als „Chapter 9 Institution“ (nach Kapitel 9 der südafrikanischen Verfassung eingesetzte Institution zum Schutz der Demokratie) verfügt die CRL nicht über Exekutivbefugnisse. Zahlreiche Religionsgemeinschaften in Südafrika haben sich gegen diese Vorschläge ausgesprochen und weisen darauf hin, dass Missbräuche durch bestehende Gesetze abgestellt werden können. So wurde ein sogenannter Pastor, der als „Prophet of Doom“ bekannt ist, nach bestehenden Gesetzen mit einer Gefängnisstrafe bedroht, sollte er weiterhin Anhänger mit Insektiziden besprühen („Doom“ ist sowohl das englische Wort für Untergang bzw. Verdammungsurteil als auch der Handelsname eines in Südafrika verbreiteten Insektizids). Finanzielle Unregelmäßigkeiten können leicht durch bestehende Gesetze geahndet und abgestellt werden. Eine wichtige Aufgabe der CRL ist auf jeden Fall, sicherzustellen, dass religiöse Leiter und ihre Organisationen ihre gesetzlichen Verpflichtungen verstehen und ihnen nachkommen. Viele Missstände sind auf mangelnde Erfüllung von Vorschriften aufgrund von Unkenntnis zurückzuführen. Dabei muss man bedenken, dass Schätzungen zufolge nur etwa 5 % der in Südafrika tätigen Pastoren (darunter viele in kleinen Hausgemeinden) über eine Ausbildung verfügen. Daher kann die CRL eine wertvolle Rolle bei der Verbesserung des Bildungsniveaus und der Kapazitätsbildung in den Religionsgemeinschaften spielen. Es gibt derzeit praktische und leistbare Initiativen, die breite Unterstützung in religiösen Kreisen genießen. Die CRL kann und sollte auch an einem Konsultationsprozess zur Erarbeitung eines Ethikcodes mitwirken.

Quellen: HRWF (Human Rights without Frontiers), Brüssel Council for the Protection and Promotion of Religious Rights and Freedoms, Südafrika FOR SA (Freedom of Religion South Africa). Übersetzung: AKREF Österreich.

Zunehmende Selbstjustiz in Südafrika

Südafrika ist unter allen Staaten, die Straftaten statistisch erfassen, das Land mit der höchsten Kriminalitätsrate. Zwischen Mai 2008 und 2009 wurden rund 2,1 Millionen Gewaltstraftaten registriert. Allein 2007 wurden 55.000 Vergewaltigungen gemeldet. Experten gehen davon aus, dass nur jeder 20. Fall von Vergewaltigung zur Anzeige kommt.

In manchen Stadtteilen und Townships ist die Gewalt so alltäglich, dass sich die Polizei zurückgezogen hat. So konnte sich in den vergangenen Jahren die Selbstjustiz etablieren.

Hier ein erschütternder DLF-Bericht:

[podcast]http://podcast-mp3.dradio.de/podcast/2012/04/12/dlf_20120412_0952_da811c26.mp3[/podcast]

40 von 100 Kindern in Südafrika sind Vergewaltigungsopfer

Für eine in Südafrika geborene Frau ist die Wahrscheinlichkeit, vergewaltigt zu werden, höher als die, lesen und schreiben zu lernen. Dies errechnete der britische Sender BBC aus Zahlenmaterial, das die University of South Africa (UNISA) zur Verfügung gestellt hat. Die TAZ schreibt:

In Südafrika sind nach einer Studie 40 Prozent aller Schüler unter 18 Jahren vergewaltigt worden. Das ist das Ergebnis einer Befragung an 1.200 Schulen des Landes, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Forscher Neil Andersson und Ari Ho-Foster vom CIET Trust in Johannesburg hatten die sexuelle Gewalt unter Schülern untersucht. In 20 Prozent aller Fälle gaben die Opfer an, der Täter sei ein Lehrer gewesen.

Hier der vollständige Beitrag: www.taz.de.

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