Urheberrecht

Upload-Filter und Leistungsschutzrecht in der EU

Während Vereine, Betriebe und Kirchengemeinden noch mit der Umsetzung der neuen Europäischen Datenschutzverordnung kämpfen (DS-GVO), deutet sich am Horizont eine Änderung des Urheberrechts an, die den Abschied von der Informationsfreiheit im Internet bedeuten könnte.

Die EU-Staaten haben im Mai eine gemeinsame Position zur Urheberrechtsreform beschlossen. Kommission, Parlament und Mitgliedsländer diskutieren derzeit hinter verschlossenen Türen über die endgültige Fassung eines neuen Urheberrechts auf europäischer Ebene. Es wird möglicherweise bald nicht mehr erlaubt sein, Zeitungsartikel und andere urheberrechtliche Veröffentlichungen kostenfrei zu verlinken. Plattformen und Blogs sollen zukünftig jeden Upload mit einer kostenpflichtigen Datenbank abgleichen, um Beiträge urheberrechtlich zu prüfen. Kritiker warnen vor „Zensurmaschinen“ und dem Ende der Informationsfreiheit.

Obwohl ich nachvollziehen kann, dass Verlage und Autoren ihre Texte besser schützen wollen, könnte das Leitungsschutzrecht die Architektur des Internet erheblich verändern.

T3n schreibt:

Jede Plattform soll zukünftig durch einen automatischen Mechanismus prüfen, ob ein Inhalt sich mit einer Datenbank voller urheberrechtlicher Beiträge beißt. Die Idee ist vergleichbar mit Youtubes Uploadfilter und alleine der Vergleich zeigt schon, wie sinnlos die Idee ist. Die Identifizierung wird schlichtweg nicht richtig funktionieren. Solche Systeme sind technisch hoch anfällig, unpräzise und in einem derart großangelegten Kontext gemeingefährliche Zensurmaschinen.

Noch wesentlich schlimmer ist die Tatsache, dass das System ganz simpel missbraucht werden kann. Jeder kann jederzeit Urheberrechte für Inhalte beanspruchen und dann sind alle Nutzer von der Gnade eines Algorithmus abhängig. Die Electronic-Frontier-Foundation beschreibt beispielsweise, was passieren würde, wenn jemand die ganze Wikipedia hochladen würde: Niemand wäre mehr in der Lage, Wikipedia-Inhalte zu zitieren oder zu verlinken, bis die Maschinerie den Unfug wieder aussortiert hätte.

Nutzer, deren Inhalte böswillig von einem anderen Nutzer als urheberrechtlich geschützt deklariert wurden, müssten erst einmal den Rechtsweg beschreiten und klagen – um ihre eigenen Inhalte wieder nutzen zu können.

Mehr: t3n.de.

Digitalisierung gemeinfreier Werke

Blogger, Redaktionen und Mitarbeiter von Bibliotheken oder Schulen müssen sich täglich mit einer Vielzahl hochkomplexer urheberrechtlicher Fragestellungen auseinandersetzen, wenn es um die Digitalisierung von Werken geht. Im privaten Alltag wird beim Umgang mit diesen Fragen oft ein Auge zugedrückt. Bibliotheken und andere Einrichtungen müssen rechtskonforme Lösung suchen.

Till Kreutzer hat freundlicherweise einen Leitfaden »Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken« erstellt, der hier heruntergeladen werden kann: Digitalisierungsleitfaden_20110112b(1).pdf.

Freie Software

Warum benötigt Freie Software eigentlich Lizenzen, was ist Copyleft und wie funktioniert es? Worin unterscheidet sich freie Software von Freeware?

Die Bundeszentrale für politische Bildung hat dazu ein Buch von Volker Grassmuck herausgegeben, das hier gratis heruntergeladen werden kann. Dradio Wissen hat außerdem mit Matthias Kirschner über das komplizierte Thema gesprochen: wissen.dradio.de.

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