Rechtssprechung

Die gleichgeschlechtliche Ehe und die Aushöhlung des europäischen Rechts

Der polnische Philosoph Ryszard Legutko hat sich mit der Rechtsprechung zur gleichgeschlechtlichen Ehe befasst und ein hartes Urteil gefällt: Seiner Meinung nach orientieren sich die europäischen Gerichte an einer ideologisch aufgeladenen Agenda. Ich befürchte, er hat recht.

Zitat:

Im Jahr 2023 gelangte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem anderen Fall zu einer ähnlichen Schlussfolgerung hinsichtlich der Notwendigkeit, gleichgeschlechtliche Ehen in Polen anzuerkennen, wobei er sich diesmal auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention stützte: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihres Briefwechsels.“ Mit dieser Entscheidung erkannte das Gericht implizit an, dass die Definition von Familie in diesem Artikel auch gleichgeschlechtliche Ehen umfasst, was den Kernpunkt des Verfahrens bildete. Dies kommt einem Zirkelschluss gleich; das Gericht behandelte seine Schlussfolgerung als Prämisse.

Sich auf Antidiskriminierungsbestimmungen zu berufen, um die Exklusivität der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau anzufechten, begeht denselben logischen Fehler. Ein generelles Diskriminierungsverbot kann nicht bedeuten, dass die Exklusivität der Ehe als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau eine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Ehen darstellt, es sei denn, man geht davon aus, dass es so etwas wie ein universelles Recht auf Ehe gibt und dass die Ehe ein offenes Konzept ist.

Wir erleben eine fortschreitende Aushöhlung des Rechts, und juristische Argumente werden immer sophistischer. Der Eifer der EU hat die europäischen Gerichte in Tyrannen verwandelt, die den EU-Mitgliedstaaten eine linke Agenda aufzwingen. Nationale Verfassungen – einst als heilig angesehen – werden nun nach Belieben europäischer Richter beiseitegeschoben.

Mehr: firstthings.com.

Grundrechte oft nicht mehr als Abwehrrechte gegen den Staat verstanden

Diese Aussage von Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, sollte nachdenklich stimmen:

Dass man sich mit den potenziellen Richtern und Richterinnen auch öffentlich befasst, liegt sicher auch daran, dass man sich zusehends bewusst wird, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht für Politik und Gesellschaft hat. Das liegt auch daran, dass das Gericht von Anfang an und gerade auch in jüngster Zeit über seine Kompetenzen seine Gestaltungsmacht kontinuierlich erweitert hat.

Beispielsweise über seine Rechtsprechung zu den Grundrechten. Im Bestreben um perfektionierten Grundrechtsschutz lässt sich eine immer stärkere Tendenz beobachten, die Grundrechte zusehends nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu begreifen, sondern umgekehrt als Grundlage für staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger.

Mehr: www.nzz.ch.

Wir brauchen Bürgermut

Hier ein bemerkenswertes Interview mit dem Rechtsphilosophen Johann Braun über die Aushöhlung der Verfassung durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Quintessenz:

Was wir brauchen, ist Bürgermut, mehr Offenheit und Ehrlichkeit bei der Diskussion heikler Themen und außerdem Medien, die ihre Aufgabe in der Information, nicht aber in der Indoktrination der Bürger sehen.

Hier: www.freiewelt.net.

VD: JH

Digitalisierung gemeinfreier Werke

Blogger, Redaktionen und Mitarbeiter von Bibliotheken oder Schulen müssen sich täglich mit einer Vielzahl hochkomplexer urheberrechtlicher Fragestellungen auseinandersetzen, wenn es um die Digitalisierung von Werken geht. Im privaten Alltag wird beim Umgang mit diesen Fragen oft ein Auge zugedrückt. Bibliotheken und andere Einrichtungen müssen rechtskonforme Lösung suchen.

Till Kreutzer hat freundlicherweise einen Leitfaden »Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken« erstellt, der hier heruntergeladen werden kann: Digitalisierungsleitfaden_20110112b(1).pdf.

Mildernde Umstände für Ehrenmörder?

Die »Internationale Gesellschaft für Menschenrechte« (IGFM) bezeichnete die Entschuldigungen für Ehrenmörder durch den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, als »unerträglich«.

Hassemer hatte sich in einem Interview mit Spiegel Online vom 13. Mai für mildernde Umstände für Ehrenmörder eingesetzt. Er fände, »bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.« Daher rege er an, »den Blick zu weiten« und versuche, »das entschuldigende Element zu stärken«.

Der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen, betonte dazu: »Eine solche Verharmlosung von Ehrenmorden ist unerträglich. In allen uns bekannten Fällen war ein Verbotsirrtum völlig ausgeschlossen. Mildernde Umstände für Ehrenmorde kommen einer Verhöhnung der Opfer gleich.« Hafen unterstrich, dass eine muslimische Frau das gleiche Recht auf Leben und Würde habe wie jeder andere Mensch – unabhängig von der Sozialisation ihres Ehemannes.

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