Ursula von der Leyen will Rechte der LGBTIQ+-Community europaweit stärken

Einige Mitgliedstaaten der EU könnten sich bald gezwungen sehen, die Rechtsfolgen aus Leihmutterschaft und der Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare auch dann zu akzeptieren, wenn beides in ihrer eigenen Rechtsordnung nicht verankert ist. Darauf zielt eine Initiative der EU-Kommission, mit der die Vorschriften des internationalen Privatrechts in Bezug auf die Elternschaft auf EU-Ebene harmonisiert werden sollen. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der EU-Kommission kürzlich angenommen.

Die Initiative begründet die Regelung mit dem Rechtsschutz der Kinder. Eigentlich geht es darum, die Rechte von Schwulen, Lesben, Trans-, Bi- und Intersexuellen zu supporten. Der Hauptanwendungsbereich der angestrebten Verordnung wird die Anerkennung der Elternschaft durch Leihmutterschaft und „Ehe für alle“ sein.

Stephan Baier kommentiert für DIE TAGESPOST (15.12.2022, S. 8):

Leihmutterschaft ist in der Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten aus gutem Grund verboten. Sie beruht auf der Instrumentalisierung und Ausbeutung armer Frauen durch reiche Paare sowie auf der Missachtung der Würde des Kindes. Auch die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare ist längst nicht in allen EU-Mitgliedstaaten legalisiert. Ebenfalls aus guten Gründen, denn die These, dass Kinder sowohl Mutter als auch Vater – also weibliches und männliches Gegenüber – brauchen, ist erfahrungsgesättigtes Wissen und keineswegs durch irgendwelche Wissenschaften widerlegt.

Über solche Erwägungen setzt sich die EU-Kommission nun ebenso hinweg wie über das Recht der EU-Mitgliedstaaten, das Personenstandsrecht zu regeln. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gab bereits 2020 die Parole aus: „Wenn Sie in einem Land Eltern sind, sind Sie in jedem Land Eltern.“ Ausdrücklich bekannte sie sich in diesem Zusammenhang zur „Stärkung der LGBTIQ-Rechte“. Es geht ihr also gar nicht um das Kindeswohl, wie die EU-Kommission jetzt behauptet, sondern um die Interessen der LGBTIQ-Community. Wenn die EU-Kommission mit ihrem Plan durchkommt, kann jeder EU-Bürger das Verbot der Leihmutterschaft in seinem Heimatstaat unterlaufen, indem er befristet in einem „liberaleren“ EU-Staat Wohnsitz nimmt. Jedes homosexuelle Paar kann dann Kinder adoptieren, indem es sich befristet andernorts wohnhaft meldet.