Walter Künneth meint, dass die Anfälligkeit für Ideologien wächst, wo der Glaube schwindet (Fundamente des Glaubens, 1977, S. 32–33):
Ohne Frage stehen wir heute vor einem rapiden Anschwellen, vor einer erstaunlichen Eskalation der Ideologien. Diese Aufblähung ideologischer Tendenzen erscheint charakteristisch für die gegenwärtige Weltlage. Das Zeitphänomen einer zunehmenden und universalen Ideologisierung ist zutiefst eine Frucht der ungelösten Existenzkrise des Menschen. Das Unbefriedigtsein des Menschen von einem bloßen ökonomischen Pragmatismus reiner Zweckmäßigkeit treibt ihn zur Öffnung für immer eine ideologische Verbrämung und Rechtfertigung, ist aber unsachlich einseitig in der Beurteilung der Verhältnisse und Vorgänge und polarisiert die Standpunkte immer mehr. Das spezifische Daseinsverständnis der Ideologie drückt sich in der Behauptung aus, sie besitze die Antwort auf die Frage nach der Sinngebung der menschlichen Gesellschaft und damit auch des individuellen Schicksals, das von diesem Kollektiv abhängig ist. Dabei geht es um die Setzung einer Sinnmitte des Lebens, eines Weltmittelpunktes, und damit um die Ausrufung einer Zielvorstellung, deren Verwirklichung einen totalen Lebenseinsatz lohnt! In einer Ideologie vollzieht ich die Ausprägung eines bestimmten menschlichen „Wertbewußseins“. Es kennzeichnet und konkretisiert sich anschaulich und bei spielhaft in einem System von Vorstellungen, wie die Probleme der Gesellschaft am besten zu lösen seien. So entsteht ein gedanklich geordneter Komplex von geistigen, deutenden, regelnden Leitlinien, die das Denken, die irrationalen Vorstellungen und Phantasieprodukte, das Sichverhalten und die Entscheidungen der einzelnen Menschen wie der Gesellschaft in bestimmte Bahnen lenken sollen. Ideologie stellt sich als ein geistiges Koordinatensystem dar, in dem die Fragen der Zeit eingeordnet werden sollen. Wir haben es also mit einem „Antriebs- und Steuerungssystem der menschlichen Gesellschaft und ihrer Gruppen“ zu tun). Eine Ideologie versteht sich als ein wesentliches Angebot einer Lebenshilfe, einer Sinndeutung der Menschheitsgeschichte und ihrer Entwicklung und damit als Motor zur praktischen Bewältigung der Daseins- und Zukunftsaufgaben der menschlichen Gesellschaft.
Der kanadische Religionsphilosoph Charles Taylor hat in seinem Buch Das säkulare Zeitalter den Begriff „Soziales Vorstellungsschema“ entwickelt. Er beschreibt damit Überzeugungen, Verhaltensweisen, normativen Erwartungen und unbewussten Annahmen, die Angehörige einer Gesellschaft teilen und die ihren Alltag prägen. Zusammengefasst ist das soziale Vorstellungsschema die Art und Weise, wie Menschen sich die Welt vorstellen und intuitiv in ihr handeln.
Wie deutlich sich das Soziale Vorstellungsschema in den letzten Jahren auch in kirchlichen Kreisen gewandelt hat, offenbart ein frischer Text aus der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW). Martin Fritz geht dort der Frage nach, was „rechte Christen“ sind und wie man mit ihnen umgehen soll. Kurz: Wer die Sexuelle Revolution für eine Fehlentwicklung hält, wer für das Lebensrecht eintritt, wer gelebte Homosexualität nicht bejaht, wer die Verflüssigung von Geschlechtszuschreibungen und Geschlechterrollen (vgl. Judith Butler) ablehnt, ist laut Fritz im Netz einer rechtschristlichen Anti-Haltung gefangen. Wörtlich schreibt er:
Die Basis rechtschristlicher Anti-Haltung ist ein umfassendes Krisenbewusstsein. Die Protagonisten leiden an den kulturellen Wandlungen, die sie oftmals mit dem Symboljahr „1968“ verbinden und als allgemeinen „Linksruck“ beschreiben. Sexuelle Revolution, Straffreiheit von Abtreibung, Legalisierung und Akzeptanz der Homosexualität (bis hin zur „Homo-Ehe“), Verflüssigung von Geschlechtszuschreibungen und Geschlechterrollen („Genderismus“) – der Umbruch in diesen sexual- und genderethischen Fragen wird von vielen als „Kulturbruch“ empfunden. Hinzu kommen die ethnisch-kulturellen Verschiebungen durch die „Masseneinwanderung“, gerade aus mehrheitlich muslimischen Ländern, aber auch die Transformationswirkungen von globalisiertem Kapitalismus und technischem Fortschritt, die in der Wahrnehmung vieler eine geistentleerte Kultur der Zerstreuung und des Konsumismus hervorgebracht haben. Die öffentlich und mit Nachdruck erhobenen Forderungen radikalen Umdenkens und Umsteuerns in Fragen der Vergangenheitsaufarbeitung und Diskriminierungsprävention (Postkolonialismus, „Wokismus“, Gendersprache) sowie des Umwelt- und Klimaschutzes („Ökologismus“) werden schließlich von nicht wenigen als bedrohliche Eingriffe in ihre bewährten Selbstverständnisse und Lebensgewohnheiten erlebt.
Nun enthalten diese Behauptungen ja nichts Neues. Bezeichnend für den Wandel des Soziales Vorstellungsschemas ist die Tatsache, dass diese Zuschreibungen, die wir seit Jahren aus der FRANKFURTER RUNDSCHAU oder TAZ kennen, aus der EZW stammen.
Die EZW ist die Nachfolgeorganisation der Apologetischen Centrale, die nach dem Ersten Weltkrieg durch Innere Mission in Berlin gegründet wurde. Geleitet wurde sie viele Jahre von Walter Künneth (1901–1997). Künneth hat den Einsatz für das Lebensrecht, die historische christliche Sexualethik und die binäre Geschlechterordnung als wesensmäßig für den christlichen Glauben verstanden. Auch wenn er Vorbehalte gegenüber den Ideen einer „Schöpfungsordnung“ oder dem „Naturrecht“ hegte (weil er hier die Auswirkungen der Sünde zu wenig berücksichtigt fand), trat er doch entschieden für eine göttliche „Erhaltungsordnung“ ein, die der Kirche in der Botschaft der Heiligen Schrift anvertraut ist.
Aus der Sicht von Martin Fritz sind „ordnungstheologische Figuren“, egal, wie sie letztlich genannt werden, bereits Kennzeichen eines „rechten Christseins“ und damit Verirrungen. Es werden weltliche Vorstellungsschemata herangezogen, um christliches Denken und Leben zu dekonstruieren.
Am 12. Oktober 1964 ereignete sich in Sittensen bei Hamburg eine bemerkenswerte Disputation über das richtige Verständnis der Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Mehr als 2000 Zuhörer, unter ihnen Lehrer, Pfarrer, Ärzte, Bischöfe und Studenten, verfolgten den ganzen Tag lang in der Kirche das Streitgespräch zwischen zwei renommierten Theologen und die sich anschließende Plenumsdiskussion.
Der Neutestamentler Ernst Fuchs (1903–1983) vertrat die sogenannte „hermeneutische Theologie“ des 20. Jahrhunderts. In Marburg hatte er Vorlesungen von Martin Heidegger und Rudolf Bultmann gehört und wurde schließlich mit einer von Bultmann begleiteten Dissertation über Das Verhältnis des Glaubens zur Tat im Hermasbuch von der Theologischen Fakultät 1929 promoviert. (Über die Hintergründe informiert detailliert: Konrad Hammann, Rudolf Bultmann: Eine Biographie, 2012, S. 232–233. Bultmann hielt Fuchs für sehr begabt, beklagte sich aber darüber, dass er sich sprachlich und stilistisch zu sehr von der existentialanalytischen Begrifflichkeit Heideggers abhängig gemacht habe.) Fuchs plädierte für eine existenzialistische Interpretation des Auferstehungsgeschehens.
Der Systematiker Walter Künneth (1901–1997) verteidigte in der Diskussion um das Entmythologisierungsprogramm Bultmanns eine wortlautorientierte Bibelauslegung und hielt mit Nachdruck an einer leibhaftigen Auferstehung Jesu fest. Künneth vertrat in der Debatte die Anliegen einer „bekenntnisorientierte Theologie“ (Künneth war 1966 neben Peter Beyerhaus, Paul Deitenbeck, Rudolf Bäumer, Gerhard Bergmann und Wilhelm Busch Mitbegründer der Bekenntnisbewegung „Kein anderes Evangelium“).
Die Debatte wurde damals als Tonbandaufzeichnung mitgeschnitten. Der Mittschnitt ist Grundlage für die im Jahr 1973 erschienene Dokumentation Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten (Dokumentation eines Streitgesprächs. Nach einer Tonbandaufzeichnung hrsg. von Christian Möller, 1973). Im Vorwort dieser Dokumentation schrieb der Herausgeber Christian Möller Folgendes:
So genau und umfassend die Disputation von Sittensen auch dokumentiert sein mag, so wenig darf doch verschwiegen werden, wieviel Unmittelbarkeit, Bewegung und Farbigkeit gerade diesem Streitgespräch durch die Übertragung aus der Mündlichkeit in die Schriftlichkeit verloren gegangen ist. Das gilt zuerst für die Argumentation von Ernst Fuchs, die ganz auf Mündlichkeit, auf die konkrete Situation, auf das Gegenüber und auf die Gegenwart der Teilnehmer bezogen ist. Das gilt aber auch für das Engagement von Walter Künneth und das lebendige Mitgehen der Zuhörer während des ganzen Tages. Immerhin hat die Tonbandniederschrift einige besonders auffällige Reaktionen der Zuhörer mit knappen Angaben wie etwa „Lachen in der Gemeinde“ oder „Zischen in der Gemeinde“ wiederzugeben versucht … Eine Bewegung der Teilnehmer ist in der Disputation von Sittensen besonders an den Stellen zu bemerken, an denen die Frage nach der Auferstehung Jesu Christi nicht nur im Horizont richtiger Formeln, sondern im Blick auf lebendige Erfahrung und konkrete Wahrheit vorangetrieben wird. Da entdeckt der Zuhörer, daß er mit seiner eigenen Erfahrung in die Frage nach der Auferstehung Jesu Christi einbezogen wird und von der Wahrheit der Auferstehung selbst betroffen ist. (S. 6)
Die Tonbandaufzeichnungen gelangten über Johann Martens aus Sittensen an Pastor Peter Heinrich. Dieser hat die Aufnahmen digitalisiert und tontechnisch so bearbeitet, dass sie angenehm hörbar sind.
Ich habe bei Peter Heinrich angefragt, ob er einer Veröffentlichung der Aufnahmen im Internet zustimmen kann. Erfreulicherweise hat er dies bejaht, insofern keine Rechte anderer verletzt werden. Johann Martens konnte ich nicht mehr fragen, da er am 10. März 2019 heimgegangen ist. Andreas Späth, der den Nachlass von Walter Künneth verwaltet, hat einer Veröffentlichung zugestimmt. Sollte trotz bestmöglicher Prüfung dennoch Rechte anderer verletzt werden, bitte ich darum, sich mit mir in Verbindung zu setzen, um eine Lösung zu finden.
Ich glaube, diese Disputation sollte als theologiegeschichtliches Ereignis interessierten Laien und Theologen zugänglich gemacht werden. Die Aufnahmen nehmen den Hörer mit hinein in die damals leidenschaftlich geführte Auseinandersetzung um die Entmythologisierung der biblischen Botschaft. Ich danke allen, die das möglich gemacht haben, besonders Peter Heinrich für die aufwendige Bearbeitung.
Die vorgelegten Thesen
Die zur Disputation vorgelegten Thesen werden hier anhand der schriftlichen Dokumentation wiedergeben (S. 12–13):
Professor D. Dr. Walter Künneth
Die apostolische Botschaft bezeugt die „Auferstehung Jesu Christi von den Toten“ (1. Kor. 15, 3-7) als die Erscheinung der neuen pneumatisch-leibhaften Wirklichkeit des gekreuzigten und begrabenen Jesus von Nazareth (1. Kor. 15,8; 1. Kor. 9, 1; Gal. 1,16; 1. Kor. 15, 42–53), in welcher eine neue Schöpfungswelt ihren Anfang genommen hat (2. Kor. 5,17; Röm. 8,1; Gal. 6,15; 1. Petr. 1, 3).
Die Auferstehung Jesu Christi stellt das grundlegende Heilsereignis dar (1. Kor. 3,11; 1. Petr. 2,4.7–8; Röm. 9,33), so dass sowohl die christliche Verkündigung zentral durch dieses vorausgegebene Geschehen bestimmt wird (1. Kor. 15,2.14) als auch christlicher Glaube sich wesensmäßig als „Osterglaube“ versteht (1. Kor. 15,17; Röm. 10,9).
Die Auferstehung Jesu Christi ist Ermöglichungsgrund und Realgrund der christlichen Gemeinde und damit der einzelnen christlichen Existenz als einer Gemeinschaft mit dem erhöhten lebendigen Herrn (Gal. 2,22; Phil. 1,21; 3,20; Kol. 3,1-3), die konsekutiv sich in „Glaube, Liebe, Hoffnung“ (1. Kor. 13,13) manifestiert.
Professor Dr. Ernst Fuchs
Die paulinischen Aussagen in 1. Kor. 15 sind die im Neuen Testament ältesten authentischen Aussagen über das Thema „Die Auferstehung Jesu Christi von den Toten“ und von Paulus selbst durch 1. Kor. 13 ausgelegt: Wer von Auferstehung spricht, der muß sich an die Einheit von Leben und Tod in der Liebe halten.
Die Einheit von Leben und Tod in der Liebe ist der Welt in der Liebe Jesu erschienen und wird vom Glauben an Jesus als Gottes Herrschaft erfahren und erwartet (Röm. 4,25).
Gottes Herrschaft bedient sich des Todes, der Leiden und der Schwachheit als ihrer Mittel und des Glaubens als Arznei und Teilgabe an einem Dasein vor Gott, in Gott und aus Gott (Röm. 8).
Leo Scheffczyks Bewertung des Disputs
Sowohl Fuchs als auch Künneth erhielten erwartungsgemäß während und nach dem Gespräch Zuspruch und Kritik. Ich schließe mich dem Urteil von Prof. Dr. Leo Scheffczyks an, der in der Münchner Theologische Zeitschrift sagte (Nr. 24/4 (1973), S. 372–374, hier S. 373):
Gegenüber den eindeutigen Aussagen Künneths muten die Ausführungen von E. Fuchs merkwürdig fließend und schwebend an. Die einleitenden Hinweiseauf die zwischen den theologischen Disziplinen obwaltenden Sprachschwierigkeiten, die Ablehnung der Rede von einer „apostolischen Botschaft“ (wo es sich beim ältesten Zeugnis angeblich nur um „paulinische Aussagen“ handele) und die Unzuständigkeitserklärungan die Adresse der Versammlung, die die Rede von der Auferstehung nicht erfassen könne, weil sie nicht in der Situation des Todes stehe: das alles ist mehr der fromme Ausdruck einer unbestimmten „Gläubigkeit“ als die denkerische Auslegung eines kernhaften „Glaubens“. So kommt es dann auch nicht zu einer genaueren Erklärungder vorangestellten These, sondernes wird nur wiederholt, daß die Rede von der Auferstehung die „Einheitvon Leben und Tod in der Liebe“ meine. Die Behauptung, daß das 15. Kapitel von 1 Kor nach dem Maßstab von 1 Kor 13 (das Hohelied der Liebe) erklärt werden müsse, kann auch exegetisch nicht anders denn als gewaltsam angesehen werden.
In der Diskussion stellte Künneth u.a. die Frage, ob das von Fuchs Gesagte nicht auch Goethe oder Jaspers hättensagen können. Auf diese mehr vorbereitende Frage gibt Fuchs genausowenig eine Antwort wie auf die zentralere,ob die Auferstehung als eigene Wirklichkeit dem Glauben und der Liebe vorausgehe oder ob sie eine Folgedes Glaubens sei. Fuchs hält die Feststellung einer solchen „Reihenfolge“ für „juristisch“, „philosophisch“ und dogmatisch. Er gibt zwar zu, daß er keine Schwierigkeit hätte, diese vorausgehende Wirklichkeit anzuerkennen. Aber als wirklich Glaubender könne er nicht nach ihr fragen, sondern eben nur in der „Selbstvergessenheit des Kindes“ glauben und lieben. Die Frage nach der dahinterliegenden Wirklichkeit ginge den Glauben nichts an, denn „was braucht der Glaube noch von Kreuzund Auferstehung zu reden“, wenn er ohnehin, „voll davon“ sei (95). Demgegenüber repliziert Künneth zu recht,daß das ganze Neue Testament geradeso rede, d.h. daß es den Glauben auf diese anderen Wirklichkeiten des Kreuzes und der Auferstehung gründe.
Die Audiodateien
Nachfolgend die Aufnahmen im mp3-Format:
Teil 1: Morgenandacht und Begrüßung durch Pastor Hartig. Eröffnung durch Landessuperintendent Hoyer. Prof. Dr. W. Künneth und Prof. D.E. Fuchs erläutern jeweils ihre Thesen:
Teil 2: Disputation Teil 1:
Teil 3: Disputation Teil 2 und Diskussion im Plenum:
Teil 4: Disputation im Plenum sowie Schlusswort von Prof. D.E. Fuchs:
Teil 5: Schlusswort von Prof. Dr. W. Künneth und Fazit durch Landesbischof D. Dr. H. Lilje:
Der Lutheraner Walter Künneth schreibt in seiner Autobiografie (Lebensführungen, Wuppertal: Brockhaus, 1979, S. 260):
Es gehört gerade im Unterschied zum Atheismus zum Wesen der Häresie, christlich sein zu wollen. Dieser Umstand war auch für die neutestamentliche Situation kennzeichnend, denn darin bestand ja die ungeheure Bedrohung der Gemeinde, daß die falsche Lehre aus dem Raum der christlichen Gemeinde selbst ausgegangen ist (Apg. 20,30; 1. Joh. 2,19), weil „Männer“ aufstanden, „die da verkehrte Lehren reden, die Jünger an sich zu ziehen“. Es ist daher geradezu kennzeichnend und grundsätzlich damit zu rechnen, daß sich „Irrlehrer“ innerhalb der Kirche im Gewände der Christlichkeit präsentieren. Dem entspricht die apostolische Warnung vor „falschen Propheten“ und „nicht einem jeglichen Geist zu glauben“, sondern vielmehr „die Geister zu prüfen“ (1. Joh. 4,1; 1. Thess. 5,21; 1. Kor. 2,12–14)