Recht

Foucaults Traum vom rechtsfreien Paradies

Michel Foucault, zumindest der frühe Foucault, fand seine Berufung darin, jene Machtmechanismen zu demaskieren, die überall in der Gesellschaft installiert worden sind, um die Herrschaft der „Bourgeoisie“ abzusichern (oder zu erweitern). Sogar dem Humanismus ging es nach ihm nur darum, die Menschen klein und zahm zu halten. Die Erfindungen des Humanismus waren allesamt dafür da, den einfachen Leuten im Abendland dem Verlangen nach Macht einen Riegel vorzuschieben.

Das Herz des Humanismus ist die Theorie vom Subjekt (im Doppelsinn des Wortes: als Souverän und Untertan). Darum lehnt das Abendland so erbittert alles ab, was diesen Riegel sprengen könnte, wofür es zwei Methoden gibt: die »Entunterwerfung« des Willens zur Macht, d.h. der politische Kampf als Klassenkampf – oder das Unternehmen einer Destruktion des Subjekts als eines Pseudo-Souveräns, d.h. eine »kulturelle« Attacke: Aufhebung der sexuellen Tabus, Einschränkungen und Aufteilungen; Praxis des gemeinschaftlichen Lebens; Aufhebung des Drogenverbots; Aufbrechung aller Verbote und Einschließungen, durch die sich die normative Individualität konstituiert und sichert. Ich denke da an alle Erfahrungen, die unsere Zivilisation verworfen hat oder nur in der Literatur zuläßt. (Michel Foucault, Von der Subversion des Wissens, 1987, S. 95)

Foucault wusste, dass es nicht ausreicht, das Denken der Menschen in andere Bahnen zu lenken. Um die Institutionen zu zerstören, die die Herrschaft der Herrschenden sichern, mussten bestimmte Erfahrungen ermöglicht werden. Es reicht also nicht aus, Bücher verkaufen. Es braucht konkrete Erfahrungen mit Sex, Drogen und dem gemeinschaftlichen Leben, um die herrschende Ordnung zu dekonstruieren und letztlich zu zerstören. Es braucht eine Revolution. Foucault:

Wenn es nur ums Bewußtsein der Leute ginge, so würde es genügen, Zeitschriften und Bücher zu veröffentlichen und Rundfunk- oder Fernsehproduzenten zu gewinnen. Wir aber wollen die Institution angreifen, die in der schlichten und grundlegenden Ideologie gipfelt, welche sich in den Begriffen von Gut und Böse, Unschuld und Schuld ausdrückt. Wir wollen diese gelebte Ideologie in den Institutionen verändern, in denen sie sich konkretisiert und reproduziert. Vereinfacht gesagt: der Humanismus besteht darin, das ideologische System verändern zu wollen, ohne an die Institution zu rühren; der Reformismus besteht darin, die Institution zu verändern, ohne ans ideologische System zu rühren. Die revolutionäre Aktion hingegen definiert sich als gleichzeitige Erschütterung des Bewußtseins und der Institution; dies setzt voraus, daß man zum Angriff auf die Machtverhältnisse übergeht, deren Instrumentarium Bewußtsein und Institution sind. Glauben Sie, daß man die Philosophie und ihren Moralkode in derselben Weise wird lehren können, wenn das Strafrechtssystem eingestürzt ist? (Michel Foucault, Von der Subversion des Wissens, 1987, S. 95)

Der letzte Punkt ist sehr interessant. Foucault wollte nicht nur die Gefängnisse und die psychiatrischen Anstalten abschaffen. Er wollte nicht nur Schülern und Studenten nicht-repressive Erfahrungen mit Drogen und Sexualität ermöglichen. Er wollte das Rechtssystem als solches abschaffen. Er hatte vor, die Gerichte und die Rechtsprechung zu beseitigen und eine proletarische Justiz einzuführen, die auf Richter verzichtet. Als Vorbild diente ihm dabei die Französische Revolution.

Was Foucault wahrscheinlich nicht nur übersieht, sondern bewusst unterschlägt, ist die Tatsache, dass Gesellschaften ohne gute Gesetze und unabhängige Gerichte in den Terror abgleiten, so wie das auch nach der Französischen Revolution geschehen ist.

Roger Scruton hat das sehr schön herausgestellt, so dass ich ihn hier gern zitiere (Narren, Schwindler, Unruhestifter, 2021, S. 166–167):

In einer bemerkenswerten Diskussion mit einer Gruppe Maoisten 1968 zieht Foucault einige politische Konsequenzen aus seiner Analyse des Rechts, als einer weiteren »kapillaren« Form der Macht und einer weiteren Art, »Widersprüche unter den Massen zu schüren«. Die Revolution könne nur stattfinden, versichert er ihnen, »wenn der Rechtsapparat und alles, was zur Wiederherstellung des Strafapparates führen könnte, radikal eliminiert wird, und alles, was seine Ideologie wieder einführen und dieser Ideologie ermöglichen würde, in die alltägliche Praxis wieder einzuschleichen, verbannt wird.« Er befürwortet die Verbannung der Rechtsprechung und sämtlicher Formen von Gerichten und deutet eine neue Form »proletarischer« Justiz an, die auf Richter verzichten kann.

»Die Französische Revolution«, erklärt er, sei »eine Rebellion gegen die Rechtsprechung« gewesen, und dies gehöre zur Natur jeder anständigen Revolution. Hätte er über die historischen Tatsachen gesprochen, über die Revolutionstribunale, in denen Richter, Ankläger und Zeugen ein und dieselbe Person waren, wo der Angeklagte nicht das Recht hatte, zu wider-sprechen, über die Tausenden von Hinrichtungen, über den Genozid in La Vendée und all die anderen Katastrophen, die die Folgen der »Rebellion gegen die Rechtsprechung« waren – dann hätte man seine Aussagen als Warnung verstehen müssen und nicht als das, was sie wirklich waren, nämlich Zustimmung.

Doch nicht nur die Französische Revolution kann illustrieren, was geschieht, wenn die Rechtsprechung aufgehoben wird. Wenn beim Prozess gegen Angeklagte keine dritte Partei präsent ist, niemand da ist, der die Pflicht hat, die Beweise zu prüfen, der zwischen den Parteien vermitteln oder unparteiisch auf die Tatsachen schauen kann, dann wird aus »Gerechtigkeit« ein Kampf auf »Leben und Tod«, in dem eine Seite über sämtliche Waffen verfügt. So war es bei den Moskauer Schauprozessen wie auch bei den Revolutionstribunalen der Französischen Revolution. Dem Historiker Foucault muss das bekannt gewesen sein. Trotzdem verschrieb er sich bereitwillig der »proletarischen Justiz«, die den Angeklagten jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten beraubt. Zu denken – und er scheint das wirklich gedacht zu haben –, dass diese Form der Gerichtsbarkeit die Gesellschaft von der Last der Herrschaft befreien würde, bedeutet all das zu übersehen, was er gewusst haben muss. Wenn die Gesellschaftsordnung tatsächlich aus der Substanz besteht, die Foucault »Macht« nannte, dann ist die Herrschaft des Rechts ihre beste und mildeste Form.

Udo Vetter: Selbstbestimmungsgesetz präsentiert großes Missbrauchspotenzial

Strafverteidiger Udo Vetter meint zum geplanten deutschen Selbstbestimmungsgesetz: „Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen.“ In einem Interview mit der NZZ erklärt er, weshalb er über die geplante Rechtsprechung entsetzt ist. 

Unter anderem sagt er:

Ja, genau das glaube ich: zum Spass, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen. Wir leben in einer Zeit der Polarisierung, und dieses Gesetz wäre offensichtlich dazu geeignet, zu polarisieren. Teenager könnten ihr Geschlecht als Ausdruck einer Rebellion ändern. Auch Leistungsvorzüge sind ein denkbarer Grund. Es gab in der Schweiz einen Fall, in dem ein Mann kurz vor dem Renteneintritt die Rente als Frau beantragte, weil Frauen die Rente dort ein Jahr früher zur Verfügung gestellt wird. 

Erfahrungen aus den USA und England zeigen Ähnliches. In England wird es Strafgefangenen ermöglicht, im Rahmen einer Selbstidentifizierung als Frau in den Frauenvollzug zu gehen, was tatsächlich zahlreich beantragt wird. In den USA wurden Insassinnen von selbsterklärten Transfrauen, die biologische Männer waren, geschwängert.

Mehr: www.nzz.ch.

WHO: Neue Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch

Die Weltgesundheitsorganisation hat neue Richtlinien für Schwangerschaftsabbrüche herausgegeben. Es sieht ganz so aus, als ob jegliche zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche wegfallen soll. Das würde – wenn ich das richtig verstehe – bedeuten, dass Abreibungen bis hin zur Geburt als legal eingestuft werden sollen. Es heißt in der Meldung „WHO veröffentlicht neue Leitlinien für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch“ dazu:

Neben den Empfehlungen für die klinische Praxis und die Leistungserbringung wird in den Leitlinien auch die Beseitigung medizinisch unnötiger Schranken für sichere Schwangerschaftsabbrüche empfohlen; zu diesen gehören Kriminalisierung, obligatorische Wartezeiten, die Zustimmungspflicht durch andere Personen (z.B. Partner oder Familienmitglieder) oder Institutionen sowie die zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche.

Solche Barrieren können zu entscheidenden Verzögerungen beim Zugang zur Behandlung führen und für Frauen und Mädchen die Gefahr von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen, Stigmatisierung und gesundheitlichen Komplikationen erhöhen und auch zu einer Beeinträchtigung ihrer Bildung und ihrer Arbeitsfähigkeit führen.

Die Kultur des Todes breitet sich weiter aus.

Mehr: www.euro.who.int.

Finnland: Päivi Räsänen freigesprochen

Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen ist in dem Prozess wegen angeblicher Hassrede gegen Homosexuelle freigesprochen worden. Ein Bezirksgericht in Helsinki wies am 30. März alle Anklagepunkte zurück. Die Nachrichtenagentur idea meldet:

Hintergrund: Die finnische Generalstaatsanwältin Raija Toiviainen hatte im April 2021 Anklage gegen Räsänen erhoben. Die christdemokratische Politikerin hatte in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde sei. Konkret geht es in dem Prozess um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel „Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage“.

Auch der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Juhana Pohjola, war wegen angeblicher Hassrede angeklagt, weil der die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht hatte. Er wurde ebenfalls freigesprochen.

Zur Begründung für den Freispruch erklärten die Richter, dass es „nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe auszulegen“. Räsänens Aussagen seien von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten sieben Tage Berufung gegen das Urteil einlegen.

Mehr hier: www.idea.de.

Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera freigesprochen

Eine wichtige Botschaft: Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera wurde vom Vorwurf der Homosexuellen-Beleidigung freigesprochen. Ich hätte ja nicht erwartet, mich einmal über den Erfolg von Ulrich Kutschera herzlich zu freuen. Hier ist das aber der Fall. Seine Kritik des Adoptionsrechts im Rahmen der „Ehe für alle“ (Efa) ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die FAZ schreibt:

Der Kasseler Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera ist endgültig vom Vorwurf freigesprochen, er habe Homosexuelle beleidigt. Wie das Frankfurter Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte, hat es die Revision der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den Freispruch des Kasseler Landgerichts für Kutschera verworfen. Der frühere Professor der Uni Kassel hatte sich 2017 auf dem Onlineportal kath.net zur „Ehe für alle“ und einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare geäußert … Das Landgericht habe zutreffend geurteilt, dass Kutscheras Aussagen nicht auf die persönliche Ehre Einzelner durchschlügen und von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Auch könnten im Fall des Interviews die wertenden Bestandteile nicht von Tatsachenbehauptungen getrennt werden, ohne dass der Sinn von Kutscheras Worten verfälscht werde.

Mehr: www.faz.net.

VD: TJ

In der dunklen Herzkammer des Corona-Staates

Jürgen Habermas hat in den Blättern für deutsche und internationale Politik den Aufsatz „Corona und der Schutz des Lebens“ veröffentlicht. Er ist in der für ihn typischen Sprache verfasst. Schwer zu lesen und noch schwerer zu verstehen. Enthalten ist etwa der auf den ersten Blick harmlose Satz:

Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein. Legitim ist sie somit immer nur auf Zeit. Wie diese außerordentliche Autorisierung auch ohne weitere Notstandsregelungen rechtsdogmatisch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, soll am Ende dieser Erörterung stehen.

Andreas Rosenfelder hat den Aufsatz gründlich gelesen und ist alles andere als begeistert:

Wer sich auf diese Verdrehung unserer Rechtsordnung einlässt, landet in einer verkehrten Welt, die man nur als Horrorszenario umschreiben kann. Die nun plötzlich behauptete „Pflicht“ des Staates, „alle Strategien auszuschließen, bei denen er Gefahr läuft, die wahrscheinliche Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit einer vorhersehbaren Anzahl unschuldiger Bürger in Kauf zu nehmen“ und – wie es in einem geradezu grotesken Zusatz heißt – „also selber zu verursachen“, führt ohne Umwege zur Idee eines Staates, der zur Kontrolle und Beschränkung sämtlicher Lebensbereiche verdammt ist: „Überwachen und Strafen“, wie Habermas’ leider viel zu früh verstorbener Kollege Michel Foucault das 1975 genannt hat.

So soll die Anti-Infektions-Politik des Jürgen Habermas „konkurrierende Rechtsansprüche“ gar nicht mehr berücksichtigen. Die Unversehrtheit des Körpers darf dann nicht mehr gegen andere Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit abgewogen werden, obwohl beide im selben Artikel 2 des Grundgesetzes festgeschrieben sind – mit der Person an erster und dem Leben an zweiter Stelle. Lediglich die Todesfolge lässt Habermas als Grund gelten, um eine wirksame Gesundheitsschutzmaßnahme zu verwerfen.

Mehr, allerdings hinter eine Bezahlschranke: www.welt.de.

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