Recht

Udo Vetter: Selbstbestimmungsgesetz präsentiert großes Missbrauchspotenzial

Strafverteidiger Udo Vetter meint zum geplanten deutschen Selbstbestimmungsgesetz: „Der Staat eröffnet mit diesem Gesetz auch Exhibitionisten die Möglichkeit, sich ganz legal Zutritt zu Schutzräumen für Frauen zu verschaffen.“ In einem Interview mit der NZZ erklärt er, weshalb er über die geplante Rechtsprechung entsetzt ist. 

Unter anderem sagt er:

Ja, genau das glaube ich: zum Spass, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen. Wir leben in einer Zeit der Polarisierung, und dieses Gesetz wäre offensichtlich dazu geeignet, zu polarisieren. Teenager könnten ihr Geschlecht als Ausdruck einer Rebellion ändern. Auch Leistungsvorzüge sind ein denkbarer Grund. Es gab in der Schweiz einen Fall, in dem ein Mann kurz vor dem Renteneintritt die Rente als Frau beantragte, weil Frauen die Rente dort ein Jahr früher zur Verfügung gestellt wird. 

Erfahrungen aus den USA und England zeigen Ähnliches. In England wird es Strafgefangenen ermöglicht, im Rahmen einer Selbstidentifizierung als Frau in den Frauenvollzug zu gehen, was tatsächlich zahlreich beantragt wird. In den USA wurden Insassinnen von selbsterklärten Transfrauen, die biologische Männer waren, geschwängert.

Mehr: www.nzz.ch.

WHO: Neue Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch

Die Weltgesundheitsorganisation hat neue Richtlinien für Schwangerschaftsabbrüche herausgegeben. Es sieht ganz so aus, als ob jegliche zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche wegfallen soll. Das würde – wenn ich das richtig verstehe – bedeuten, dass Abreibungen bis hin zur Geburt als legal eingestuft werden sollen. Es heißt in der Meldung „WHO veröffentlicht neue Leitlinien für einen sicheren Schwangerschaftsabbruch“ dazu:

Neben den Empfehlungen für die klinische Praxis und die Leistungserbringung wird in den Leitlinien auch die Beseitigung medizinisch unnötiger Schranken für sichere Schwangerschaftsabbrüche empfohlen; zu diesen gehören Kriminalisierung, obligatorische Wartezeiten, die Zustimmungspflicht durch andere Personen (z.B. Partner oder Familienmitglieder) oder Institutionen sowie die zeitliche Begrenzung für Schwangerschaftsabbrüche.

Solche Barrieren können zu entscheidenden Verzögerungen beim Zugang zur Behandlung führen und für Frauen und Mädchen die Gefahr von unsicheren Schwangerschaftsabbrüchen, Stigmatisierung und gesundheitlichen Komplikationen erhöhen und auch zu einer Beeinträchtigung ihrer Bildung und ihrer Arbeitsfähigkeit führen.

Die Kultur des Todes breitet sich weiter aus.

Mehr: www.euro.who.int.

Finnland: Päivi Räsänen freigesprochen

Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen ist in dem Prozess wegen angeblicher Hassrede gegen Homosexuelle freigesprochen worden. Ein Bezirksgericht in Helsinki wies am 30. März alle Anklagepunkte zurück. Die Nachrichtenagentur idea meldet:

Hintergrund: Die finnische Generalstaatsanwältin Raija Toiviainen hatte im April 2021 Anklage gegen Räsänen erhoben. Die christdemokratische Politikerin hatte in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde sei. Konkret geht es in dem Prozess um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel „Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage“.

Auch der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Juhana Pohjola, war wegen angeblicher Hassrede angeklagt, weil der die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht hatte. Er wurde ebenfalls freigesprochen.

Zur Begründung für den Freispruch erklärten die Richter, dass es „nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe auszulegen“. Räsänens Aussagen seien von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten sieben Tage Berufung gegen das Urteil einlegen.

Mehr hier: www.idea.de.

Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera freigesprochen

Eine wichtige Botschaft: Der Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera wurde vom Vorwurf der Homosexuellen-Beleidigung freigesprochen. Ich hätte ja nicht erwartet, mich einmal über den Erfolg von Ulrich Kutschera herzlich zu freuen. Hier ist das aber der Fall. Seine Kritik des Adoptionsrechts im Rahmen der „Ehe für alle“ (Efa) ist durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Die FAZ schreibt:

Der Kasseler Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera ist endgültig vom Vorwurf freigesprochen, er habe Homosexuelle beleidigt. Wie das Frankfurter Oberlandesgericht am Dienstag mitteilte, hat es die Revision der Staatsanwaltschaft Kassel gegen den Freispruch des Kasseler Landgerichts für Kutschera verworfen. Der frühere Professor der Uni Kassel hatte sich 2017 auf dem Onlineportal kath.net zur „Ehe für alle“ und einem möglichen Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare geäußert … Das Landgericht habe zutreffend geurteilt, dass Kutscheras Aussagen nicht auf die persönliche Ehre Einzelner durchschlügen und von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Auch könnten im Fall des Interviews die wertenden Bestandteile nicht von Tatsachenbehauptungen getrennt werden, ohne dass der Sinn von Kutscheras Worten verfälscht werde.

Mehr: www.faz.net.

VD: TJ

In der dunklen Herzkammer des Corona-Staates

Jürgen Habermas hat in den Blättern für deutsche und internationale Politik den Aufsatz „Corona und der Schutz des Lebens“ veröffentlicht. Er ist in der für ihn typischen Sprache verfasst. Schwer zu lesen und noch schwerer zu verstehen. Enthalten ist etwa der auf den ersten Blick harmlose Satz:

Die asymmetrische Beanspruchung der Bürgersolidarität auf Kosten gleichmäßig gewährleisteter subjektiver Freiheiten kann durch die Herausforderungen einer Ausnahmesituation gerechtfertigt sein. Legitim ist sie somit immer nur auf Zeit. Wie diese außerordentliche Autorisierung auch ohne weitere Notstandsregelungen rechtsdogmatisch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen ist, soll am Ende dieser Erörterung stehen.

Andreas Rosenfelder hat den Aufsatz gründlich gelesen und ist alles andere als begeistert:

Wer sich auf diese Verdrehung unserer Rechtsordnung einlässt, landet in einer verkehrten Welt, die man nur als Horrorszenario umschreiben kann. Die nun plötzlich behauptete „Pflicht“ des Staates, „alle Strategien auszuschließen, bei denen er Gefahr läuft, die wahrscheinliche Gefährdung von Leben und körperlicher Unversehrtheit einer vorhersehbaren Anzahl unschuldiger Bürger in Kauf zu nehmen“ und – wie es in einem geradezu grotesken Zusatz heißt – „also selber zu verursachen“, führt ohne Umwege zur Idee eines Staates, der zur Kontrolle und Beschränkung sämtlicher Lebensbereiche verdammt ist: „Überwachen und Strafen“, wie Habermas’ leider viel zu früh verstorbener Kollege Michel Foucault das 1975 genannt hat.

So soll die Anti-Infektions-Politik des Jürgen Habermas „konkurrierende Rechtsansprüche“ gar nicht mehr berücksichtigen. Die Unversehrtheit des Körpers darf dann nicht mehr gegen andere Grundrechte wie die freie Entfaltung der Persönlichkeit abgewogen werden, obwohl beide im selben Artikel 2 des Grundgesetzes festgeschrieben sind – mit der Person an erster und dem Leben an zweiter Stelle. Lediglich die Todesfolge lässt Habermas als Grund gelten, um eine wirksame Gesundheitsschutzmaßnahme zu verwerfen.

Mehr, allerdings hinter eine Bezahlschranke: www.welt.de.

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