Abtreibung

Frankreich will Abtreibungsgesetzgebung weiter lockern

2024 wurde die sogenannte „Freiheit zur Abtreibung“ in der französischen Verfassung verankert. Nun plant das Gesundheitsministerium zusätzlich längere Fristen und sogar das Ende der Gewissensklausel, die Personal bisher vor dem Antreibungszwang schützt. 

DIE TAGESPOST schreibt:

Die „besondere Gewissensklausel“ schützt bisher Ärzte und Hebammen ausdrücklich davor, selbst eine Abtreibung vornehmen zu müssen. Laut der französischen Zeitschrift „Tribune Chrétienne“ würde ihre Abschaffung nicht nur bedeuten, dass sämtliche allgemeinen Gewissensrechte des medizinischen Personals entfielen. Der Schritt hätte darüber hinaus erhebliche symbolische Bedeutung: Der besondere Charakter der Abtreibung, der bislang einen eigenen gesetzlichen Gewissensschutz begründet, würde dadurch relativiert: Die Abtreibung „wird zu einer Gesundheitsleistung unter vielen, deren moralische Besonderheit ausgelöscht werden soll.“

Im Strategiepapier des Ministeriums erscheint die Gewissensklausel nicht bloß als mögliches organisatorisches Hindernis. Ihre Existenz wird mit der „anhaltenden Stigmatisierung“ der vorgeburtlichen Kindstötung in Verbindung gebracht, was den Gewissensvorbehalt politisch unter Rechtfertigungsdruck bringt.

Außerdem sieht der „Fahrplan“ vor, instrumentelle Abtreibungen in weiteren Einrichtungen (Zentren für sexuelle Gesundheit, multidisziplinäre Gesundheitszentren) anzubieten, entsprechende Kompetenzen von Hebammen auszubauen und die „Versorgung“ von Frauen zu verbessern, die sich dem Ende der gesetzlichen Frist nähern. Als ausdrückliche Ziele nennt das Gesundheitsministerium die „Verringerung territorialer und sozialer Ungleichheiten“, den Ausbau des Angebots und den Kampf gegen die „Stigmatisierung“ der Abtreibung.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Ist das Neugeborene autonom?

Jürgen Kaube hat das neue Buch Wahl und Wahrheit (2026)von Frauke Brosius-Gersdorf gelesen und kritisiert ihr Würdekonzept, demgemäß Würde und Freiheit zusammenfallen. Er schreibt

Für Brosius-Gersdorf ist Menschenwürde gleichzusetzen mit der Ausübung von Freiheit. Hier hat sie durchaus Sätze aus Karlsruher Urteilen auf ihrer Seite. Kann es dann einen Freiheitsgebrauch geben, der andere nicht schädigt und dennoch Würdefragen aufwirft? Brosius-Gersdorf verneint das. Hieraus entspringt ihre Ablehnung des Verbots von Leihmutterschaft. Wenn Würde und Freiheit zusammenfallen, müsste auch der freiwillige Verzicht auf Freiheit durchweg würdevoll erfolgen können. Zwischen üblichen Arbeitsverträgen, Prostitution, Mitgliedschaft in einem Orden, Organhandel und Selbstversklavung gäbe es keinen Unterschied.

Der Embryo, der durch die Abtreibung maximal geschädigt wird, kann Freiheit selbst nicht ausüben. Wenn Würde allgemein an eine Praxis der Selbstdarstellung gebunden wird, ist es bedeutsam, dass auch dieser Aspekt für ihn ausfällt. Gerade weil er sich nicht äußern kann, soll er geschützt werden. Das macht die Argumentationen in der Frage der Abtreibung zusätzlich schwierig. Wer, wie Brosius-Gersdorf, Würde erst ab Geburt gegeben sieht, muss sich fragen lassen, weshalb sie im Kreißsaal schon vorliegen soll. Inwiefern ist das Neugeborene denn autonom? Es liegt auf der Hand, dass wir auch hier mit Fiktionen arbeiten und dass an die Abtrennung der Nabelschnur oder die akustische Präsenz der Neugeborenen nur schwer „denklogische“ Folgerungen geknüpft werden können.

Was bei dem Verständnis von Frauke Brosius-Gersdorf fehlt, ist die Differenzierung von Person und Persönlichkeit, die von dem Bonner Ethiker Ulrich Eibach herausgestellt wurde. Ich zitiere hier aus Thomas Schirrmacher u. Ron Kubsch, „Die Alpträume des James D. Watson“, in: Tabuthema Tod?, hrsg. v. Roland Jung, Frank Koppelin, Thomas Schirrmacher, Bonn: VKW, 2004, S. 87–92,  hier S. 90–91):

Der evangelische Bonner Ethikprofessor Ulrich Eibach hat treffend zwischen Person und Persönlichkeit unterschieden. Persönlichkeit ist das, was uns konkret von einem anderen Menschen entgegentritt. Person jedoch ist der unzerstörbare Wesenskern, den auch Personen haben, deren „Persönlichkeit“ für uns nur schwer feststellbar ist: z.B. Ungeborene, geistig Behinderte oder im Koma Liegende. Die unantastbare Würde der Person hängt gerade nicht am Beweis ihrer Persönlichkeit, also an dem Vorhandensein aller Körperteile, an bestimmten geistigen Fähigkeiten oder an der Fähigkeit, sich selbst verteidigen zu können.

Nach biblischem Verständnis ist ein Mensch auch dann eine unantastbare Person, die als „Ebenbild Gottes“ geschaffen wurde, wenn das Menschliche kaum noch zu erkennen ist. So war die Persönlichkeit des besessenen Geraseners, der wie ein Tier lebte, fraß und brüllte, kaum noch menschlich zu nennen. Der Teufel hatte die Persönlichkeit fast völlig zerstört. Doch Jesus sah in ihm die Person, das Geschöpf und Ebenbild Gottes. Durch die Befreiung aus der Macht des Bösen erschien die Persönlichkeit des Mannes wieder und er saß da und redete vernünftig mit Jesus, als wäre nie etwas gewesen. Hätte man ihn als Tier einstufen dürfen, nur weil das Menschliche kaum noch zu erkennen war? Und wer legt dann fest, welche äußeren Kennzeichen und Verhalten einen Menschen zum Menschen zu machen. Ob ein Watson die Embryos zu Unmenschen erklärt, Hitler die Juden oder ein Arzt einen Schwerkranken: Es läuft immer darauf hinaus, dass der Mensch definiert, wer Mensch sein darf und wechselnde Kriterien dafür festlegt.

In der biblischen Ethik ist dem Menschen die Definitionsgewalt dafür, wer Mensch ist und Menschenwürde genießt, völlig entzogen.

Politikertin CDU wirbt für die Streichung des § 218

Wiebke Winter, Spitzenkandidatin der Bremer CDU, setzt sich für die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch ein. Bislang war dies eine Domäne der Linken und Grünen. Nun hat sich erstmals auch eine CDU-Politikerin für die Streichung ausgesprochen und sich für eine andere gesetzliche Regelung vorgeburtlicher Kindstötungen eingesetzt.

DIE TAGESPOST berichtet: 

In dem von dem Netzwerk „Frauen100“ verantworteten Podcast „You can sit with us“ sagte die Vorsitzende der Bremischen Bürgerschaft, Wiebke Winter, der Moderatorin Clara Pfeffer: „Ich finde das Selbstbestimmungsrecht der Frau total wichtig und ich finde es gut, wenn wir 218 abändern würden, nicht in dem, was geregelt wird, sondern dass wir es in ein anderes Gesetz überführen. Wir haben andere Gesetze, die es aus meiner Sicht genauso gut regeln könnten, dass wir weiterhin den Schutz des ungeborenen Lebens garantieren, aber auch das Selbstbestimmungsrecht der Frau ohne dieses scharfe Schwert des Strafgesetzbuches.“

Mehr: www.die-tagespost.de.

In Großbritannien Abtreibung bis zur Geburt bald straffrei?

Das britische Oberhaus hat den Weg für Spätabtreibungen freigemacht. Die Erzbischöfin von Canterbury stimmte zwar gegen diese Entscheidung, sprach sich jedoch auch gegen eine Strafverfolgung von Frauen aus, die abtreiben. Dies hätte praktisch zur Folge, dass Kinder im neunten Monat straflos getötet werden dürften.

DIE TAGESPOST berichtet:

Das britische Oberhaus hat am gestrigen Mittwochabend über den „Crime and Policing Bill“ debattiert und dabei eine Änderung der „Klausel 208“ mehrheitlich abgelehnt. Die von der Labour-Abgeordneten Tonia Antoniazzi hinzugefügte Klausel fügt dem Strafrechtsreform-Entwurf die Streichung der Bestrafung von Abtreibung hinzu. Tritt die Reform in Kraft, bleibt Abtreibung bis zur Geburt in Großbritannien künftig straffrei. Ebenfalls abgelehnt hat das Oberhaus eine Änderung am Gesetzespaket, die die Wiedereinführung der Beratungspflicht vor Abtreibungen zum Gegenstand hatte. Damit ist die weitgehende Liberalisierung der Abtreibung in Großbritannien ein großes Stück weitergekommen. Nominell wird Abtreibung zwar weiterhin nur bis zur 24. Schwangerschaftswoche erlaubt, doch wird eine spätere Abtreibung nach der Neuregelung nicht mehr bestraft.

Mehr: www.die-tagespost.de.

„EU finanziert Abtreibungs-Mekka“

Der ehemalige EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg übt scharfe Kritik an der Entscheidung der Europäischen Kommission, Abtreibungen künftig als Gesundheitsleistung mitzufinanzieren. Die Europäische Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“ forderte von der Europäischen Kommission, Frauen aus ganz Europa Zugang zu „sicheren Abtreibungen“ zu gewähren. Mithilfe eines neuen, von der EU finanzierten Instruments sollten Frauen auch aus Ländern mit restriktiver Abtreibungsgesetzgebung einfacher in anderen Ländern abtreiben können. Lebensrechtler bezeichnen dies als „Abtreibungstourismus“. Zwar lehnte die Kommission letzte Woche ab, ein eigenes Finanzinstrument für dieses Anliegen zu schaffen, verwies aber auf den Europäischen Sozialfonds (ESF+), über den die Mitgliedsländer zukünftig auch Abtreibungsdienste finanzieren können.

Der TAGESPOST sagte Borg: 

Nach den EU-Verträgen liegen Fragen wie Abtreibung oder Euthanasie in der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Wenn es kein europäisches Grundrecht auf Abtreibung gibt, wie kann man dann Staaten verpflichten, über EU-Mittel Abtreibungen in anderen Ländern mitzufinanzieren? Das widerspricht ganz klar dem Subsidiaritätsprinzip. Wenn die Kommission Kompetenzen ausdehnt, für die sie keine Zuständigkeit hat, entsteht ein gefährlicher Präzedenzfall. Heute ist es Abtreibung, morgen könnten es Steuer- oder Außenpolitik sein.

Ein einzelner EU-Mitgliedstaat kann künftig Mittel aus dem ESF+ beantragen, um Abtreibungen auch für Frauen aus anderen Mitgliedstaaten zu finanzieren, in denen diese Eingriffe nicht erlaubt sind. Länder mit liberaler Gesetzgebung könnten so zum Abtreibungs-Mekka werden und sich dank EU-Geldern mit Abtreibung bereichern.

Für alle Mitgliedstaaten bedeutet das: Wenn jetzt über den ESF+ Abtreibungen mitfinanziert werden, sind alle Mitgliedstaaten gezwungen, etwas zu finanzieren, was in einzelnen Mitgliedstaaten illegal ist oder streng reguliert wird. Das betrifft nicht nur Malta oder Polen, wo Abtreibung sehr streng reguliert wird, sondern zum Beispiel auch Italien. Dort ist Abtreibung in den letzten drei Schwangerschaftsmonaten nicht erlaubt, in anderen Ländern schon. Warum sollte Italien es jetzt indirekt mitfinanzieren, wenn eigene Staatsbürgerinnen im Ausland tun, was im eigenen Land verboten ist? Das ergibt weder politisch noch demografisch Sinn – insbesondere angesichts sinkender Geburtenraten in ganz Europa.

Mehr: www.die-tagespost.de.

Abtreibung als Standardtherapie

Wer in die Abgründe spätmoderner Ethik hineinschauen möchte, der kann sich mal mit den Arbeiten der kanadischen Philosophin Kimberley Brownlee beschäftigen. Kürzlich hielt sie an der Universität Oxford Vorträge über die – wie sie es sagt – gebärbehinderten Männer. Da Männer keine Kinder austragen können, sind sie sozusagen evolutionär benachteiligt. Das habe allerlei Konsequenzen. 

Was sie über Schwangerschaften von Minderjährigen lehrt, scheint mir besonders tragisch zu sein. Sie betrachtet Schwangerschaften wie eine schwere Krankheit, wie dieser Auszug aus einem FAZ-Artikel zeigt: 

In ihrer letzten Vorlesung stellte Brownlee klar: Was für Männer eine Behinderung ist, ist für Jungen ein Privileg. Denn als Kind schwanger zu werden birgt schwerste gesundheitliche Gefahren. Brownlee rügte, dass Abtreibungsverbote wie im amerikanischen Bundesstaat Alabama, die pauschal von Schwangeren als Frauen sprächen, über die besondere Verwundbarkeit von Mädchen hinweggingen. Die Schwangerschaft von Minderjährigen möchte Brownlee wie eine schwere Krankheit behandelt sehen.

Bei ihrer Hörerschaft hätte Brownlee offene Türen eingerannt, wenn sie lediglich behauptet hätte, dass Schwangerschaften Minderjähriger zu verhindern seien und über Risiken aufgeklärt werden müsse. Doch sie ging weit darüber hinaus. Ärzte sollten Minderjährigen niemals die üblichen drei Optionen unterbreiten: abzutreiben, das Kind zur Adoption freizugeben oder es selbst auf­zuziehen. Für Minderjährige sei ein medizinisches Protokoll einzuführen, das als richtige Behandlung die Abtreibung vorsieht – und zwar nicht nur während der ersten Wochen der Schwangerschaft.

Außerdem lud Brownlee zu einem Gedankenexperiment ein. Man stelle sich vor, der vierzehnjährige Sohn wolle sich seinen gesunden linken Arm amputieren lassen, während die gleichaltrige Tochter schwanger werden möchte. Welchem Vorhaben sollte man heftiger entgegentreten? Brownlee hält die Amputation für deutlich weniger riskant. Dieses Urteil lässt hellhörig werden: Wie weit sollten Eltern gehen, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder zu beenden? Dürften sie ihr Kind sogar sedieren?

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

„Fötenfanatiker“

In einem Beitrag für das „ZDF Magazin Royale“ hat sich der umstrittene Satiriker Jan Böhmermann mit dem Thema Abtreibung und Lebensschutzorganisationen befasst. Das Ergebnis ist erschütternd und blasphemisch. Daniela Städter kommentiert für IDEA:

Für Böhmermann sind Menschen, die sich für das Lebensrecht Ungeborener einsetzen, „fanatisch“. Sie sind „Gebärmutter-Stalker“, die „emotionalisieren“. Eine Gynäkologin wird zur „Fötenfanatikerin“, 1000plus zur „Schwangerenbelästigungsorganisation“, über die in der Debatte um Prof. Frauke Brosius-Gersdorf 37.000 „Terrormails“ verschickt worden seien. Er wolle, so Böhmermann, „mal wissen, was in den Köpfen drin ist – von denen, die wissen und bestimmen wollen, was in den Bäuchen drin ist“. Schließlich folgt der Satz: „Wahre Lebensschützer rufen den Namen des Kindes schon beim Orgasmus – und zwar so laut, dass Gott schon mal die Kommunion vorbereiten kann.“ Das ist erneut eine bewusst gewählte Eskalation.

Böhmermann diffamiert Andersdenkende, diskreditiert Christen gleich mit. Er tut das, was er den „Gebärmutter-Stalkern“ vorwirft: Er emotionalisiert. Er pauschalisiert. Er übertreibt. Eine Debatte ist ebenso unerwünscht wie ein ernsthafter Blick auf das ungeborene Kind. Ein unschuldiger, hilfloser Mensch – vollständig ausgeblendet. Der Blick richtet sich ausschließlich auf die Selbstbestimmung der Frau. Dass Abtreibung immer auch das Leben eines wehrlosen Menschen betrifft, wird von Böhmermann ignoriert.

Mehr: www.idea.de.

„Nach der Abtreibung war ich erleichtert wie selten zuvor“

Expressiver Individualismus ist nach Carl Trueman die Überzeugung, dass das wahre Selbst im Inneren eines Menschen liegt und dass Authentizität darin besteht, dieses innere Selbst nach außen auszudrücken – unabhängig von äußeren Normen, Traditionen oder Autoritäten. Moralische Kategorien wie „gut“ oder „schlecht“ verschieben sich: Schlecht ist, was innere Selbstverwirklichung behindert. Gut ist, was Selbstverwirklichung ermöglicht.

In der FAZ ist ein gutes Beispiel für den expressiven Individualismus zu finden. Die Autorin Stefanie de Velasco beschreibt dort, warum es für sie besser ist, „kinderfrei“ zu leben. Hier ein Auszug: 

Ein Leben lang hatte ich penibel verhütet, auch deswegen bemerkte ich es erst spät: Plötzlich war ich schwanger. Es war ein unangenehmes, surreales Gefühl, ich musste die ganze Zeit an die schmelzenden Uhren von Dalí denken. Den Test machte ich auf einem Klo in der Staatsbibliothek, wo ich gerade meine Magisterarbeit schrieb.

Nach der Abtreibung war ich erleichtert wie selten zuvor. Hieß das, ich will nicht Mutter werden? Keine Ahnung. Das Leben meiner Freundinnen mit Kindern wollte ich jedenfalls nicht. Mir kam es vor, als ob einige mit der Geburt ihrer Kinder in eine Art Mutterland gezogen seien, aus dem sie nicht mehr ausreisen konnten. Wenn ich sie mal sah, wirkten sie überfordert. In den Beziehungen kriselte es, sie hatten keinen Sex mehr. Ihre Kinder bereiteten ihnen zwar großes Glück, aber viele ihrer eigenen Wünsche verpufften mit ihnen.

Es war, als wäre ich aus einem seltsamen Traum erwacht. Vor meiner Abtreibung war ich von vielen gewarnt worden – egal ob auf Websites, in der Schwangerschaftskonfliktberatung oder von meiner Therapeutin: Ich würde „es“ bereuen, in Depressionen und Schuldgefühle verfallen. Immer, immer würde ich an das Ungeborene denken, traurig seine Geburtstage zählen.

All das ist nie eingetreten. Ich fühle mich jeden Tag aufs Neue in meiner Entscheidung bestätigt: Ein Leben ohne Kinder ist besser – für mich. Auch wenn es diesen klaren Moment, in dem ich wusste, ich will Kinder oder nicht, nie gab. Wie auch? Gewollt/ungewollt kinderlos – was sind das für lächerliche Kategorien? Reproduktive Biographien sind zu komplex, um sie in diese beiden Schubladen zwängen zu können.

Mehr (hinter einer Bezahlschranke): www.faz.net.

Monitor: Sieg der Glaubenskrieger?

Mit der Sendung „Gotteskrieger: AfD und radikale Christen“ erreicht das ARD-Magazin MONITOR einen neuen Tiefpunkt im gebührenfinanzierten Nicht-Journalismus. Es geht gar nicht mehr um eine inhaltliche Klärung von Fragen zum Lebensrecht, sondern darum, gegen Menschen zu hetzen, die sich für den Lebensschutz Ungeborener einsetzen. Natürlich werden Lebensschützer dabei pauschal mit christlichen Nationalisten in den USA in Verbindung gebracht. Es geht ihnen gar nicht so sehr um den Schutz der Menschenwürde, sondern um den politischen Umsturz – wird unterstellt.

Franziska Harter von der TAGESPOST hat die Sendung treffend kommentiert

Einen Nachweis für die angebliche Diffamierung und Hetze sucht man in der gesamten Sendung freilich umsonst. Ebenso fehlt jeglicher Hauch einer Bereitschaft zu einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den Argumenten der Lebensschützer. Wozu auch, wenn es doch so viel einfacher ist, genau das zu tun, was die Produzenten der Sendung den Gegnern von Brosius-Gersdorf vorwerfen, nämlich faktenfrei Meinung zu machen. Deswegen kommt in der gesamten Sendung auch niemand aus dem Kreis der herbeifantasierten rechts-religiösen Verschwörung zu Wort. Stattdessen suggeriert Monitor durch Bildauswahl und Hintergrundmusik nur allzu platt, dass gläubige Menschen zu mehr als hysterisch-irrationalen Ausfällen und dem Schwenken von Jesus-Fahnen nicht fähig sind. Journalismus, der diesen Namen verdient, sieht anders aus. Aber gebührenfinanzierte Sender stehen ja nicht unter Konkurrenzdruck, da braucht man an journalistische Qualität wohl keine hohen Ansprüche stellen.

Christen wird ja gern Lobbyarbeit vorgeworfen. Was macht eigentlich MONITOR?

Das Magazin präsentiert sich als Sprachrohr von Neil Datta, dessen Kampf gegen den Lebensschutz von der International Planned Parenthood Federation, der Open Society, dem UN-Bevölkerungsfonds und der EU-Kommission finanziert wird. Neil Datta ist Sekretär des Europäischen Parlamentarischen Forums für sexuelle und reproduktive Rechte (EPF). Dieses in Brüssel ansässige Netzwerk von Europaparlamentariern setzt sich für die Verteidigung der sexuellen und reproduktiven Menschenrechte in Europa und der ganzen Welt ein. Ziel ist es, ein europaweites Menschenrecht auf Abtreibung zu schaffen (vgl. hier). 

Datta ist also ein lupenreiner Lobbyist. Das darf er in einer freien Welt auch sein. Er arbeitet allerdings nicht mit fairen Mitteln. Er geht so weit, dass er Lebenschützern vorwirft, zu lügen und mit Faschisten zusammenzuarbeiten. Datta begrüßt es, dass Lebensrechtler als „Hassgruppen“ eingestuft und vor Gerichte gezerrt werden. Das klingt dann so

Aber im Unterschied zu progressiven Organisationen versuchen sie ihre Absichten zu verbergen, indem sie offen darüber lügen, was sie tun und wer sie sind. Sie präsentieren sich der Öffentlichkeit als Menschen mit guten Absichten, aber hinter verschlossenen Türen kooperieren sie mit der extremen Rechten und den Faschisten, mit denen sie die gleichen Ziele teilen. Sie würden das niemals zugeben, aber jetzt, da dies an die Öffentlichkeit gelangt, sind sie gezwungen, mit den Folgen all dessen zu leben.

Gut, dass man sich in einer freien Gesellschaft mit friedlichen Mitteln gegen solchen ideologischen Aktivismus zur Wehr setzen darf!

Das christliche Menschenbild bildet den ethischen Kern

Auch Thomas Söding, katholischer Neutestamentler, hat auf den Beitrag von Friedrich Wilhelm Graf reagiert und eine Form des Naturrechtsdenkens gegen ihn verteidigt (FAZ, 11.08.2025, Nr. 184, S. 11). Er schließt sich der Sichtweise von Ernst-Wolfgang Böckenförde an: „Der Rechtsstaat verleiht die Menschenwürde nicht, sondern garantiert sie. Er hat keine Definitionshoheit über sie, sondern muss sich auf Normen und Werte, auf Überzeugungen und Argumente beziehen, die seine Gesetze begründen und deren Befolgung mit Leben erfüllen.“ 

Auch darin stimme ich ihm zu:

Das „christliche Menschenbild“ ist der ethische Nukleus. Die biblische Anthropologie spannt von der Erschaffung über die Versuchung bis zur Vollendung des Menschen, vom Sündenfall bis zur Vergebung, von den Klageschreien bis zu den Seligpreisungen einen universalen Spannungsbogen, der jeden Rassismus, jeden Nationalismus, jeden Darwinismus in die Schranken weist. Es ist eine uralte Tradition, das Menschsein nicht an Eigenschaften festzumachen, nicht an Intelligenz, Status, Geschlecht oder Religion, sondern am Menschsein selbst, theologisch: an der Bejahung durch Gott, der Leben schenkt und erhält.

Diese Glaubensüberzeugung muss in den Kirchen – durch Theologie – immer wieder bedacht und vermittelt werden; die Gesellschaft hat darauf einen Anspruch, die Politik profitiert davon. Wenn dies geschieht, sind die Kirchen ein konstruktiver Faktor im Aufbau des politischen Gemeinwesens. Deshalb liegt es im Eigeninteresse des demokratischen Rechtsstaates, Religionsfreiheit zu garantieren – nicht nur den Kirchen. Die Option für die Armen, die Solidarität mit den Leidenden, die Hoffnung für die Toten sind nicht exklusiv, aber positiv christliche Orientierung, die sozialethische Kraft entwickelt und dadurch auch das Recht beeinflusst, vom Recht auf Leben bis zur Sozialpflichtigkeit des Eigentums.

In derselben Konsequenz kann es aber auch Abgeordneten nicht verwehrt werden, sich bei parlamentarischen Abstimmungen in Gewissensfragen auf das zu beziehen, was ihnen ihr Glaube sagt. Der Schutz des ungeborenen Lebens war, ist und bleibt der empfindlichste Punkt, an dem der Staat seine Aufgabe zu erfüllen hat, die Menschenwürde zu schützen und Rechtsfrieden zu garantieren.

Das Grundgesetz ist nicht gottgegeben, sondern „im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“ vom Souverän erlassen, dem „Deutschen Volk“. Diese Verantwortung zu deuten, ist die Aufgabe der Rechtswissenschaften, ihr zu entsprechen, die der Legislative wie der Exekutive, sie zu sichern, die der Rechtsprechung. Die Aufgabe der Theologie ist es nicht, sich aus dem öffentlichen Diskurs der Politik und der Jurisprudenz zurückzuziehen, sondern nachzuweisen, dass und wie die Kirchen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit fördern, die Menschenwürde verteidigen, die Menschenrechte begründen, der Gerechtigkeit dienen und gleichzeitig helfen, die Versuchung der Überhöhung politischer Macht zu bestehen.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner