Päivi Räsänen

Die Axt an der Religionsfreiheit

Der Jurist David Wengenroth hat das Urteil des finnischen Obersten Gerichtshofes gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola kommentiert. Ich zitiere: 

Die Verurteilung kommt überraschend, weil die Staatsanwälte ihre Anklage auf eine abwegige Begründung gestützt hatten: Es sei „Hassrede“ gegen Homosexuelle, dass die Angeklagten öffentlich erklärt hatten, praktizierte Homosexualität sei nach dem Urteil der Bibel Sünde. Mit dieser Argumentation legten die Ankläger die Axt an die Wurzel der Religionsfreiheit: Von ihr bliebe nicht viel übrig, wenn staatliche Gerichte den Bürgern vorschreiben dürften, was man „Sünde“ nennen darf und was nicht.

Der Oberste Gerichtshof schloss sich dieser Argumentation nicht an, aber auch seine Begründung hinterlässt einen fiesen Nachgeschmack. Er verurteilte Räsänen und Pohjola für ein paar Sätze aus einer 22 Jahre alten Broschüre. Dabei stellten die Richter nicht auf die theologischen Aussagen des Textes ab, sondern auf einen Randaspekt: An einigen Stellen werde Homosexualität als „Störung“ bezeichnet – und das sei eine Beleidigung für homosexuelle Menschen.

Diese Begründung sieht – um es ganz vorsichtig auszudrücken – einem Winkelzug verstörend ähnlich. Sie nährt den Verdacht, dass es den Richtern eher um das unbedingte Bestrafenwollen einer unliebsamen Meinung ging als um objektive Rechtsanwendung. Der Geschäftsführer der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International, Paul Coleman, brachte die Unwucht des Urteils auf den Punkt: Das finnische „Hassrede“-Gesetz wurde ursprünglich erlassen, um gegen Nazi-Propaganda, Drohungen und Gewaltaufrufe im Netz zu kämpfen – jetzt dient es als Keule gegen ein paar politisch inkorrekte Sätze in einer alten christlichen Broschüre.

Auch wenn es keine direkten Auswirkungen auf die deutsche Rechtspraxis hat, wird dieses Urteil auch bei konservativen Christen in Deutschland zur Verunsicherung beitragen – zumal es Parallelen zum fragwürdigen Gerichtsverfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel gibt. Auch in seinem Fall legten Richter und Staatsanwälte einen irritierenden Verfolgungseifer an den Tag, obwohl die angeklagten Äußerungen eindeutig keine Aufrufe zu Hass und Gewalt waren.

Mehr: www.idea.de.

Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Päivi Räsänen in einem Punkt für schuldig

Es sind beunruhigende Nachrichten: Finnlands Oberster Gerichtshof spricht Abgeordnete zwar wegen des Bibel-Tweets frei, verurteilt sie jedoch wegen „Beleidigung“ in einer 20 Jahre alten Kirchenbroschüre in einem separaten Verfahren. 

Ich zitiere ADF International:

HELSINKI (26. März 2026) – In einer knappen 3:2-Entscheidung hat der finnische Oberste Gerichtshof die Abgeordnete Päivi Räsänen wegen „Hassrede“ in einem Anklagepunkt für schuldig befunden, der sich auf die Äußerung ihrer Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik in einer zwanzig Jahre alten kirchlichen Broschüre bezog. Räsänen wurde strafrechtlich verurteilt, weil sie 2004 gemeinsam mit dem lutherischen Bischof Juhana Pohjola die Broschüre für ihre Kirche veröffentlicht hatte. Die Verurteilung erfolgte wegen „der Erstellung und öffentlichen Zugänglichmachung eines Textes, der eine Gruppe beleidigt“.

Der Oberste Gerichtshof sprach Räsänen einstimmig von ihrem Tweet mit einem Bibelvers aus dem Jahr 2019 frei. Räsänen war zuvor von zwei Vorinstanzen einstimmig in allen Anklagepunkten freigesprochen worden. Die langjährige Abgeordnete und ehemalige Innenministerin wurde wegen „Hassrede“ gemäß einem Abschnitt des finnischen Strafgesetzbuchs mit dem Titel „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt.

Die Ärztin und Großmutter von zwölf Enkelkindern wurde Anfang 2022 und erneut 2023 vor Gericht gestellt, weil sie ihre Überzeugungen in einem Tweet aus dem Jahr 2019, der einen Bibelvers enthielt, sowie in einer Radiodebatte aus dem Jahr 2019 und einer Kirchenbroschüre aus dem Jahr 2004 zum Ausdruck gebracht hatte. Nachdem die Staatsanwaltschaft zum dritten Mal Berufung eingelegt hatte, hat der Oberste Gerichtshof, der den Fall im Oktober 2025 verhandelte, nun über zwei der drei ursprünglichen Anklagepunkte entschieden: den Tweet und die Kirchenbroschüre. Der Oberste Gerichtshof wurde nicht gebeten, über die Radiodebatte zu entscheiden, da die Staatsanwaltschaft dagegen keine Berufung eingelegt hatte; somit bleibt Räsänens Freispruch für die Debatte bestehen.

Päivi Räsänen sagte: „Ich bin schockiert und zutiefst enttäuscht, dass das Gericht mein grundlegendes Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nicht anerkannt hat. Ich stehe zu den Lehren meines christlichen Glaubens und werde weiterhin mein Recht und das Recht jedes Einzelnen verteidigen, seine Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu äußern.“

Mehr: adfinternational.org.

Räsänen: „Ich kannte das vorher nur aus der Sowjetunion.“

Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen und der lutherische Bischof Juhana Pohjola mussten am 30. Oktober vor dem Obersten Gerichtshof des Landes erneut im gegen sie laufenden Verfahren wegen „Hassrede“ aussagen. Räsänens Anwalt Matti Sankamo rechnet frühestens im Frühjahr 2026 mit einer Entscheidung des Gerichts. IDEA berichtet: 

Zum Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft wirft Räsänen „Aufstachelung gegen eine Minderheit“ vor. Konkret geht es um einen Beitrag im Kurznachrichtendienst Twitter (heute X) und bei Facebook aus dem Jahr 2019 mit einem Bibelzitat, in dem sie sich kritisch über die Teilnahme der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands an einer Homosexuellen-Parade geäußert hatte.

Zudem wird ihr die Publikation einer Broschüre im Jahr 2004 vorgeworfen, in der sie praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht als Sünde bezeichnete. Der Bischof ist ebenfalls angeklagt, weil er die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlichte.

Bereits zweimal – im März 2022 und im November 2023 – waren Räsänen und Pohjola freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch mehrfach Revision ein.

Räsänen äußerte sich im Anschluss auf einer Pressekonferenz der christlichen Menschenrechtsorganisation ADF International. Sie habe in der Vergangenheit darüber nachgedacht, die Evangelisch-Lutherische Kirche Finnlands wegen ihrer sehr progressiven Kirchenleitung zu verlassen.

Sie habe sich jedoch schließlich dagegen entschieden. Es gebe in der Kirche nach wie vor konservative Geistliche und Organisationen, die unabhängig agieren könnten. Sie wolle daher weiterhin in ihrer Kirche für die biblische Lehre eintreten.

Der Prozess liege „in Gottes Hand, unabhängig davon, wie er ausgeht“, so Räsänen. Sie berichtete, dass sie zu Beginn des Verfahrens insgesamt 13 Stunden verhört worden sei. Dabei seien ihr theologische Fragen zur Bibel gestellt worden. Die christdemokratische Politikerin zeigte sich schockiert darüber, dass dies in einem Land mit langer christlicher und rechtsstaatlicher Tradition geschehen könne: „Ich kannte das vorher nur aus Berichten aus der Sowjetunion.“

Mehr: www.idea.de.

Päivi Räsänen: Ein folgenreicher Tweet

Päivi Räsänen hat für das Witherspoon Institute einen Aufsatz geschrieben, den jeder lesen sollte, der besser verstehen möchte, was für eine tiefgreifende Abkehr von den christlichen Wurzeln wir in Europa derzeit durchmachen:

Ich bin seit neunundzwanzig Jahren Abgeordnete des finnischen Parlaments. In dieser Zeit habe ich einen dramatischen Wandel des unserer modernen Gesellschaft zugrunde liegenden Wertesystems miterlebt. Vom Schutz des Lebens bis zur Verteidigung der Ehe – die Veränderungen, die wir erleben, sind unbestreitbar und haben weitreichende Folgen für uns alle. Und es ist offensichtlich, dass die allgemeine Atmosphäre gegenüber dem Christentum von Tag zu Tag feindseliger wird. Noch vor zehn Jahren hätte ich mir nicht vorstellen können, dass ich bald vor den Obersten Gerichtshof meines Landes gerufen werden würde, um meine religiösen Überzeugungen zu verteidigen.

„Hat jemand Finnland besetzt?“ Das fragte mich mein sechsjähriger Enkel im Juni 2019, als er eine riesige Regenbogenflagge – die größte, die wir bis dahin gesehen hatten – über unserer Heimatstadt Riihimäki in Finnland wehen sah. Zur gleichen Zeit veröffentlichte die Mehrheitskirche unseres Landes, die Finnische Evangelisch-Lutherische Kirche, offiziell ihre Unterstützung für eine „Pride“-Veranstaltung in Helsinki, was viele (auch mich) enttäuschte und schockierte.

Vor unseren Augen nahm die Kirche eine Position ein, die im Widerspruch zu ihrem eigenen Bekenntnis stand, dass Gott die Ehe für einen Mann und eine Frau geschaffen hat. Wenn die Autorität des Wortes Gottes untergraben wird, geht es nicht mehr nur um die Ehe oder das Geschlecht, sondern auch um den Weg zum Heil und zum ewigen Leben. Jeder Mensch, auch die LGBT-Gemeinschaft, hat das Recht, die ganze Wahrheit des Wortes Gottes zu hören. Ich habe zwar kurz überlegt, meine Kirche zu verlassen, war dann aber überzeugt, dass es besser ist, an Bord zu bleiben und zu versuchen, diejenigen zu wecken, die eingeschlafen sind, und nicht aus einem sinkenden Boot zu springen.

Aus diesem Grund schrieb ich einen Tweet, in dem ich eine Frage an meine Kirchenleitung richtete. Ich wollte mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen und öffentlich fragen, wie sie ihre Aktivitäten mit der biblischen Lehre in Einklang bringen. Der Hauptinhalt meines Beitrags war ein Foto der Verse 24-27 aus Römer Kapitel 1, wo der Apostel Paulus lehrt, dass homosexuelle Beziehungen sündhaft sind. Ein Bürger erstattete als Reaktion auf meinen Tweet Strafanzeige, und weitere Anzeigen folgten schnell.

Diese Beschwerden führten zu achtzehnmonatigen polizeilichen Ermittlungen und dreizehnstündigen Vernehmungen. Als ehemalige Ministerin, amtierende Parlamentarierin und Großmutter fand ich die Situation durch und durch unwirklich. Nur wenige Jahre zuvor war ich als Innenminister für die Polizei zuständig gewesen, und nun saß ich auf dem Polizeirevier und wurde verhört, mit der Bibel vor mir auf dem Tisch liegend.

Die Fragen drehten sich schamlos um die Bibel und ihre Auslegung. Ich wurde gefragt: „Was ist die Botschaft des Römerbriefs und seines ersten Kapitels?“ und „Was meine ich mit den Worten ‚Sünde’ und ‚Schande’?“ In den sozialen Medien verbreitete sich der Witz, dass Päivi Räsänen sich wieder einmal zu einer Bibelstunde auf der Polizeiwache traf. Die Polizei fragte mich, ob ich mich bereit erklären würde, meine Schriften innerhalb von zwei Wochen zu löschen. Ich lehnte ab und bekräftigte meinen Glauben an die Lehren der Bibel, ungeachtet der Konsequenzen. Ich werde mich nicht für das entschuldigen, was der Apostel Paulus gesagt hat, erklärte ich.

Nach der Untersuchung wurde ich wegen meines Beitrags über die biblische Lehre zur Ehe strafrechtlich angeklagt. Eine zweite Anklage bezog sich auf eine Broschüre mit dem Titel „Male and Female He Created Them“ (dt. Als Mann und Frau erschuf er sie“), die ich 2004 für meine Kirche geschrieben hatte. Bischof Juhana Pohjola wurde ebenfalls als Verantwortlicher für die Veröffentlichung der Broschüre angeklagt. Eine dritte Anklage bezog sich auf meine biblischen Ansichten, die ich 2019 in einem Radiointerview dargelegt hatte. Zu diesem Zeitpunkt trat die ADF International an meine Seite und wir begannen, meinen Fall zu verteidigen.

Das mögliche Strafmaß für das Verbrechen der „ethnischen Agitation“, dessen ich beschuldigt wurde, beträgt bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Nach finnischem Recht fällt es unter den Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ des Strafgesetzbuchs. Das „Hassreden“-Gesetz hatte das Parlament einstimmig und ohne wirkliche Debatte verabschiedet. Ich war damals Mitglied des Parlaments, und ich kann sagen, dass damals niemand die Gefahr dieser Zweideutigkeit erkannte.

Die Kriminalisierung religiöser Äußerungen durch so genannte „Hate-Speech“-Gesetze verhindert wichtige öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar. Als Parlamentarierin finde ich das besonders gefährlich. Wir müssen in der Lage sein, anderer Meinung zu sein und mit beleidigenden Äußerungen umzugehen. Anstatt den Hass zu bekämpfen, schafft die Kriminalisierung von Äußerungen auf der Grundlage subjektiver Kriterien eine Kultur der Angst und Zensur.

Je mehr wir über die Lehren der Bibel zu den schwierigen Fragen unserer Zeit schweigen, desto energischer und vollständiger wird die Ablehnung der biblischen Wahrheit sein. Ich habe es als ein Privileg und eine Ehre betrachtet, die Rede- und Religionsfreiheit zu verteidigen, die in einem demokratischen Staat zu den Grundrechten gehören. Und während dieser ganzen Tortur habe ich die Unterstützung von Tausenden von Menschen konkret gespürt, die mir aus der ganzen Welt ermutigende Nachrichten geschickt haben.

Ohne die gegen mich erhobenen strafrechtlichen Vorwürfe hätte ich schließlich nicht die außergewöhnliche Chance gehabt, auf Polizeistationen, in Gerichtssälen und durch Live-Übertragungen und Pressekonferenzen, die in der ganzen Welt gehört wurden, die Wahrheit zu bezeugen. Ich bin allen dankbar, die sich an meiner Seite für das Recht, die Wahrheit zu leben und zu sagen, eingesetzt haben, und ich freue mich auf den Tag, an dem dieses Grundrecht für alle, die ihren Glauben zum Ausdruck bringen wollen, gewahrt wird.

Mehr (nur in Englisch): www.thepublicdiscourse.com.

Päivi Räsänen: Staatsanwaltschaft lässt nicht locker

Am 14. November 2023 habe ich hier über den einstimmigen Freispruch von Päivi Räsänen berichtet. Sie und ein befreundeter Bischof mussten sich vor Gericht verantworten, weil sie sich in einer sexualethische Debatte zu biblischen Positionen bekannt hatten. Räsänen und Bischof Pohjola wurde freilich in allen Anklagepunkten freigesprochen.

Doch die finnische Staatsanwaltschaft wird gegen das zweite einstimmige Gerichtsurteil Berufung einlegen, meldet ADF International. Die Staatsanwaltschaft fordert demnach Zehntausende von Euro an Geldstrafen und besteht darauf, dass die Veröffentlichungen von Räsänen und Pohjola zensiert werden.

Päivi Räsänen kommentiert das Vorgehen der Staatsanwaltschaft: 

Nachdem ich vor zwei Gerichten einstimmig freigesprochen wurde, habe ich keine Angst vor einer Anhörung vor dem Obersten Gerichtshof. Auch wenn mir bewusst ist, dass jeder Prozess Risiken birgt, würde ein Freispruch durch den Obersten Gerichtshof einen noch stärkeren positiven Präzedenzfall für das Recht aller Menschen auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit schaffen. Und sollte der Gerichtshof beschließen, die Freisprüche der unteren Gerichte aufzuheben, bin ich bereit, die Rede- und Religionsfreiheit notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu verteidigen.    

Räsänen einstimmig freigesprochen

Wir dürfen einen großen und sehr wichtigen Erfolg für die Meinungsfreiheit feiern: Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola sind unschuldig – das bestätigte das Berufungsgericht in Helsinki einstimmig. Die beiden mussten sich im August bereits in der zweiten Instanz für christliche Aussagen wegen angeblicher „Hassrede“ vor Gericht verantworten.

Das Urteil bestätigt den einstimmigen Freispruch des Bezirksgerichts im März 2022. Das Gericht stellte fest, dass es „auf der Grundlage der in der Hauptverhandlung vorgelegten Beweise keinen Grund hat, den Fall in irgendeiner Hinsicht anders zu beurteilen als das Bezirksgericht. Es gibt daher keinen Grund, das Urteils des Bezirksgerichts zu ändern.“

Das Gericht weist in seiner einstimmigen Entscheidung alle Anklagepunkte gegen Räsänen und Bischof Pohjola zurück. Die Richter weisen die Argumentation der Staatsanwaltschaft vollständig zurück und bestätigen das Urteil des Bezirksgerichts. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten zwei Monate Berufung beim Obersten Gerichtshof einlegen.

Räsänen, Finnlands ehemalige Innenministerin, wurde 2021 wegen „Agitation gegen eine Minderheit“ im Rahmen eines Abschnitts des finnischen Strafgesetzbuchs mit der Überschrift „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit” angeklagt. Sie hatte 2019 in einem Tweet sowie im selben Jahr in einer Rundfunkdebatte und 2004 einer kirchlichen Broschüre ihre Glaubensüberzeugungen zu Ehe und Sexualethik mitgeteilt. Bischof Pohjola war wegen der Veröffentlichung von Räsänens Broschüre aus dem Jahr 2004 angeklagt. Der Fall sorgte für weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Bedrohung der Meinungsfreiheit zum Ausdruck. „Ich bin sehr erleichtert. Das Gericht hat das Bezirksgericht bestätigt. Das Urteil erkennt die Bedeutung der Meinungsfreiheit für uns alle“, sagte Päivi Räsänen nach ihrem Erfolg vor Gericht. 

„Es ist kein Verbrechen, einen Bibelvers zu twittern oder sich an einer öffentlichen Debatte mit einer christlichen Perspektive zu beteiligen. Die Versuche, mich wegen meinen Überzeugungen strafrechtlich zu verfolgen, haben mir fünf sehr schwierige Jahre beschert. Ich hoffe, dass das Ergebnis als wichtiger Präzedenzfall für den Schutz der freien Meinungsäußerung gelten wird. Hoffentlich bleibt anderen unschuldigen Menschen diese Tortur erspart bleibt, nur weil sie ihre Überzeugungen geäußert haben“, fügte Räsänen, ehemalige finnische Innenministerin und Großmutter von elf Kindern, hinzu.   

Mehr: adfinternational.org.

Im Fall gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola wird morgen das Urteil erwartet

Das Berufungsgericht Helsinki urteilt morgen, dem 14. November 2023, im Fall gegen Päivi Räsänen und Bischof Juhana Pohjola. Beide standen wegen ihrer christlich geprägten Aussagen zu Ehe und Sexualität Ende August und Anfang September vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen „Hassrede“ vor. Die Gerichtsverhandlung im August fand vor dem Berufungsgericht statt, nachdem die Staatsanwaltschaft in Berufung ging als Räsänen im März 2022 vom Bezirksgericht einstimmig freigesprochen wurde.  

Räsänen, finnische Parlamentarierin und ehemalige Innenministerin, hatte ihre Überzeugungen zu Ehe und Sexualethik 2019 in einem Tweet und einer Radiodiskussion sowie einem kirchlichen Büchlein von 2004 geäußert. Bischof Pohjola ist wegen der Veröffentlichung von Räsänens Büchlein angeklagt. Der Fall erregte weltweite Aufmerksamkeit. Menschenrechtsexperten brachten ihre Besorgnis über die Lage der Meinungsfreiheit in Finnland und Europa zum Ausdruck. 

“In einer freien Gesellschaft sollte es jedem erlaubt sein, seine Überzeugungen friedlich und ohne Angst vor Strafverfolgung zu teilen. Das ist die Grundlage einer freien und demokratischen Gesellschaft. Wir hoffen, dass das Berufungsgericht in Helsinki diese Grundfreiheit aufrechterhalten wird, indem es den Freispruch von Räsänen durch das Bezirksgericht im vergangenen Jahr bestätigt. Die Kriminalisierung von Äußerungen durch so genannte ‘Hassreden’-Gesetze unterdrückt wichtige öffentliche Debatten und stellt eine ernste Bedrohung für unsere Demokratien dar”, sagte Paul Coleman, Geschäftsführer von ADF International, der Teil von Räsänens Verteidigungsteam ist.  

Mehr Informationen hier: adfinternational.org.

Päivi Räsänen vor Gericht

Nachdem die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen am 30. März 2022 freigesprochen wurde, muss sie sich derzeit erneut verteidigen, da die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Tweet mit Versen aus dem neutestamentlichen Brief des Apostels Paulus an die Gemeinde in Rom (Röm 1, 24-27), in dem es um gleichgeschlechtliche Sexualität geht (vgl. hier).

Die Menschenrechtsorganisation ADF berichtet dankenswerterweise über den Prozess und schreibt über die Argumentation der Staatsanwaltschaft: 

Der Verhandlungstag begann mit den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Zu dem Büchlein mit dem Titel „Als Mann und Frau schuf Er sie“, das Räsänen vor fast 20 Jahren über christliche Anthropologie und Homosexualität veröffentlicht hat, sagte die Staatsanwaltschaft: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Die Staatsanwältin stellte auch fest, dass „nicht die Autoren der Bibel angeklagt“ werden, aber die Verwendung des Wortes „Sünde […] herabsetzend“ sei und „sexuelle Rechte“ verletze.

Die Staatsanwaltschaft argumentierte weiterhin: „Wir können Meinungsfreiheit begrenzen wenn es um die Ausdrucksform von Religion geht.“ Zum Bibel-Tweet brachte die Staatsanwaltschaft ihre Argumentation auf den Punkt: „Sie können die Bibel zitieren, aber Räsänens Interpretation und Meinung zu dem Bibelvers ist kriminell.“

Im vergangenen Jahr legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das einstimmige Urteil des Bezirksgerichts Helsinki vom März 2022 ein, in dem Räsänen und Bischof Pohjola vom Vorwurf der „Hassrede“ freigesprochen wurden. Das Bezirksgericht entschied, dass es nicht die Aufgabe des Gerichts sei, „biblische Begriffe zu interpretieren“. Die Staatsanwaltschaft argumentiert jedoch, das Gericht habe Räsänens Tweet „falsch interpretiert“ und sei zu einem falschen Schluss gekommen. 

Also: „Der Punkt ist nicht, ob es wahr ist oder nicht, sondern, dass es beleidigend ist.“ Ganz offen wird eingestanden, dass es nicht darum geht, die Wahrheit herauszufinden. Die Bibelauslegung von Räsänen, die durch 2000 Jahre Kirchengeschichte über alle Konfessionen hinweg gedeckt ist, wird von der Staatsanwaltschaft als „kriminell“ bezeichnet. Das „Beleidigtsein“ einer bestimmten Gruppe von Menschen wiegt schwerer als die semantische Wahrheit und die gut bezeugte Geschichte. Das Gefühl einer Opfergruppe soll über Recht und Unrecht entscheiden.  

Derzeit wird auf die Urteilsverkündigung gewartet. Wir sind gespannt und zuversichtlich. Würde das Gericht der Staatsanwaltschaft zustimmen, wäre dies ein schwarzer Tag für die Meinungsfreiheit und Religionsfreiheit. 

Mehr: adfinternational.org.

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Finnland: Päivi Räsänen freigesprochen

Die frühere finnische Innenministerin Päivi Räsänen ist in dem Prozess wegen angeblicher Hassrede gegen Homosexuelle freigesprochen worden. Ein Bezirksgericht in Helsinki wies am 30. März alle Anklagepunkte zurück. Die Nachrichtenagentur idea meldet:

Hintergrund: Die finnische Generalstaatsanwältin Raija Toiviainen hatte im April 2021 Anklage gegen Räsänen erhoben. Die christdemokratische Politikerin hatte in der Vergangenheit mehrfach öffentlich geäußert, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht Sünde sei. Konkret geht es in dem Prozess um eine 2004 verfasste Broschüre mit dem Titel „Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage“.

Auch der Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Juhana Pohjola, war wegen angeblicher Hassrede angeklagt, weil der die Broschüre auf der Internetseite seiner Kirche veröffentlicht hatte. Er wurde ebenfalls freigesprochen.

Zur Begründung für den Freispruch erklärten die Richter, dass es „nicht Sache des Bezirksgerichts ist, biblische Begriffe auszulegen“. Räsänens Aussagen seien von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Staatsanwaltschaft kann innerhalb der nächsten sieben Tage Berufung gegen das Urteil einlegen.

Mehr hier: www.idea.de.

Zum Prozess gegen die Ärztin Päivi Räsänen

Der ehemaligen finnischen Innenministerin Päivi Räsänen steht vor Gericht. Ihr wird vorgeworfen, drei Straftaten begangen zu haben, darunter Hassrede. Die Evangelisch-Lutherische Missionsdiözese in Finnland berichtet über den Prozess:

Die Bezirksstaatsanwältin Maija Päivinen verlas die Anklage wegen Volksverhetzung gegen Räsänen und Pohjola. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hat Bischof Pohjola sich an diesem Verbrechen schuldig gemacht, indem er die Schrift von Päivi Räsänen „Er schuf sie als Mann und Weib – Homosexuelle Beziehungen fordern das christliche Menschenbild heraus“ öffentlich zugänglich gemacht hatte, weil laut der Staatsanwaltschaft in dieser Veröffentlichung die Homosexuellen als Gruppe wegen ihrer sexuellen Orientierung beleidigt würden. Bestimmte Äußerungen seien diskriminierend und überschritten die Grenzen der Meinungs- und Religionsfreiheit.

Die Bezirksstaatsanwältin Päivinen fordert in der Anklageschrift die Entfernung bestimmter Passagen aus der Veröffentlichung und eine Geldstrafe in mindestens 120 Tagessätzen für Räsänen und in 60 Tagessätzen für Pohjola. Darüber hinaus forderte die Staatsanwaltschaft vom Herausgeber der ernannten Schrift, der Finnischen Luther-Stiftung, als entscheidungsbefugter juristischen Person eine Geldstrafe von mindestens 10.000 Euro.

Mehr: www.lhpk.fi.

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