Ethik

Beiträge aus dem Bereich Ethik.

Thomas Schreiner über »Surprised by Hope« (2)

Hier der zweite und vorerst abschließende Teil der Vorschau über:

  • N.T. Wright, Surprised by Hope: Rethinking Heaven, the Ressurection, and the Mission of the Church, Harper Collins, 2008. 352 S.

Der ersten Teil der Vorschau dieser Rezension von Thomas Schreiner kann hier abgerufen werden: theoblog.de. Der vollständige Text wird demnächst in einer einer Ausgabe der Zeitschrift Glaube und Denken heute erscheinen.

… Sicher haben manche Gläubigen zu Unrecht geglaubt, dass der Himmel nur geistlich sei, aber viele (die meisten derer, die ich kenne) stellen sich den Himmel nicht so vor. Wir könnten sagen, dass Wright seine These übertreibt, um seine Aussage zu verdeutlichen. So weit, so gut. Außerdem kritisiert er deutlich den Ausdruck »in den Himmel gehen«. Dennoch haben wir eine Anzahl an Aussagen in der Schrift, die vom Eintreten (hineingehen!) in das Reich in der Zukunft sprechen (z.B. Mt 5,10; 7,21; 18,3; 19,23-24; Mk 9,47; 10,15; Joh 3,5; Apg 14,22). Die Schrift spricht auch vom Himmel als einem Reich über dem unseren und getrennt von uns (Mt 6,1.9.10.20; 18,10; Lk 24,51; Joh 1,51; Apg 1,10; 2Kor 12,2; Kol 1,5; 1Petr 1,4). Das sagt uns nicht (nur um sicherzugehen), dass unsere zukünftige Bestimmung eine nicht-leibliche Bestimmung ist, aber es betont, dass es ein von unser jetzigen Existenz zu unterscheidender Zustand ist. Ja, Wright sagt richtig, dass der Himmel eine verwandelte Erde sein wird und der Himmel sozusagen in diese Welt kommen wird. Aber weil die Schriften ebenso davon sprechen, dass wir in das Reich hineingehen, weil sie davon reden, dass der Himmel eine Welt über und über uns hinaus ist, und weil die neue Schöpfung noch nicht da ist in ihrer Vollendung, glaube ich nicht, dass es falsch ist, davon zu reden, dass wir »dorthin gehen«, solange wir uns darüber im Klaren sind, dass es lediglich einer der Wege ist, die Realität, die uns erwartet, in Worte zu fassen. Tatsächlich verraten Wright’s Proteste gegen den Gebrauch des Satzes »in den Himmel gehen« seinerseits ein übertrieben wörtliches Verständnis. Daher, widerspricht das Lied Away in the manger entgegen der Meinung Wright’s nicht der Schrift, wenn es Gott darum bittet, »uns für den Himmel zuzubereiten, um mit Dir dort zu leben« (S. 22).

Wie schon bereits bemerkt betont Wright häufig, dass unsere Arbeit in dieser Welt wichtig ist. Christen sollten nicht denken, dass ihre Arbeit in Politik, Wirtschaft, Beruf, Kunst usw. unbedeutsam sei. Es hat eine Art des Pietismus gegeben, die solche Arbeit schwarz gemalt hat. Trotzdem ist es nicht klar, dass die Schulden der dritten Welt zu erlassen eine moralische Verpflichtung ist, die der Abschaffung der Sklaverei gleichkommt. Wright weist diejenigen, die in diesem Punkt nicht mit ihm übereinstimmen, zu selbstbewusst ab, indem er jegliche Einwände durch rhetorisch geschickte Aussagen wegwischt. Moralische Forderungen in der Öffentlichkeit müssen durch sorgfältige Begründung vorgebracht werden und Wright bietet keine Argumente an, die seine Schlussfolgerungen unterstützen. Vielleicht wird er in Zukunft das Thema im begründeten öffentlichen Diskurs anpacken, anstelle durch Forderungen von oben herab.

Wright empfiehlt Evangelisation als Teil unserer Arbeit als Gläubige, aber er betont klar das Engagement in der Politik. Sicherlich hat Wright den Schwerpunkt auf letzterem. Die Schrift lehrt, dass nur diejenigen, die an Jesus Christus glauben und Buße tun von ihren Sünden, die neue Schöpfung erleben können. Ist es daher etwa nicht die wichtigste Sache für Menschen, aufgenommen zu werden in dieser neuen Schöpfung? Gibt es nicht große Künstler und begabte Politiker, die unser Leben in dieser Welt verbessert haben (wofür wir alle dankbar sind), die aber dennoch keinen Anteil an der neuen Schöpfung haben werden, weil sie das Evangelium abgelehnt haben? Außerdem, während Wright korrekt betont, dass alles Handeln in dieser Welt von Bedeutung ist, gibt es auch Diskontinuität zwischen dieser Welt und der zukünftigen. Der Fluch von 1Mo 3 wird nicht aufgehoben werden, bis Jesus wiederkommt. Unsere Arbeit in der Welt ist vorläufig und wird immer von dem Fluch berührt. Die Erfindung des Autos löste ein Verschmutzungsproblem in den Straßen, das durch Pferde verursacht wurde, aber niemand sah voraus, dass es selbst wieder Verschmutzungsprobleme verursachen würde.

Es genügt zu sagen, dass der Evangelisationsauftrag der Christen mehr auf uns lasten bleibt als jeder Auftrag, in der Politik zu arbeiten, wenngleich unsere Arbeit in der Welt bedeutsam ist. Wright betont, dass die gute Nachricht des Evangeliums ist, dass Jesus Herr ist, jedoch ist dies, wie John Piper es herausgestellt hat, keine gute Nachricht, wenn du noch gegen Gott rebellierst; es ist dann eine schreckliche Nachricht. Das Neue Testament ist von der Botschaft durchdrungen, dass wir uns von unseren Sünden abwenden müssen und unser Vertrauen auf Christus setzen müssen. Wright widerspricht der Notwendigkeit, so zu handeln, nicht, aber er scheint mehr besorgt zu sein über unsere Arbeit im politischen und sozialen Bereich.

Ich könnte es vielleicht verstehen, warum Wright soziale Anliegen betont, wenn Englands Kirchen voll wären und blühen würden, wenn fast jeder schon gläubig wäre. Aber es ist seltsam, dass Englands Kirchen leer sind und Unglaube üblich ist. Es scheint so, dass ein Bischof in diesen Umständen die Gemeinde nachdrücklich dazu auffordern würde, zu evangelisieren und die Notwendigkeit des Glaubens an Jesus und der Umkehr von den eigenen Sünden zu betonen. Diese Dringlichkeit sehe ich in Wright’s Buch nicht, und daher weicht er von der Botschaft Jesu und der Apostel ab …

Männer sind anders als Frauen

gehirnEs muss heute ab und an gesagt werden: Männer unterscheiden sich von Frauen.

Karin Amunts, Professorin für Medizin an der Technischen Hochschule in Aachen, weist in einem Interview mit Ralf Müller-Schmid für das Deutschlandradio auf die Bedeutung des unterschiedlichen Aufbaus von Frauen- und Männerhirnen hin: www.dradio.de.

Dass Männer und Frauen verschieden sind, lässt sich auch mit Hilfe der biologischen Psychologie und Neurobiologie belegen. Bei der Analyse des menschlichen Gehirns offenbaren sich aufschlussreiche Unterschiede: www.dradio.de.

»Gender Management« für Kinder?

Es gibt Menschen, die sich in ihrem Geschlecht dauerhaft oder zeitweise nicht zu Hause fühlen. Die Möglichkeiten, diesem Unbehagens abzuhelfen, reichen vom einfachen Kleiderwechsel bis zum komplizierten chirurgischen Eingriff. Norman Spack würde die Geschlechtsumwandlung gern auch für Kinder in Betracht ziehen. Lorenz Jäger meint, dies entspräche einer unwiderruflichen Sexualisierung von Kindern vor der Pubertät.

Hier die ganze Geschichte: www.faz.net.

Achte auf Deine Worte!

Der reformierte Theologe Sinclair Ferguson (Schottland) spricht in einem kurzen Interview über die Bedeutung des Herrenwortes (Matt 12,36):

Ich sage euch aber, dass die Menschen Rechenschaft geben müssen am Tage des Gerichts von jedem nichtsnutzigen Wort, das sie geredet haben.

Hier das Video: www.youtube.com.

Zwischen Weltflucht und Anpassung

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift »Chrischona Panorama« widmet sich der Frage: »Was prägt unser Denken und Handeln?«. Das Journal enthält auch einen kurzen Artikel von mir zum Thema »Christsein zwischen Weltflucht und Anpassung« (S. 8–10). Die vollständige Ausgabe 4/2008 kann auf der Internetseite von Panorama herunter geladen werden: www.panorama.chrischona.org.

Die Dekonstruktion der Geschlechterkategorien

Jacques Derrida hat die Dekonstruktion als systematische Subversion der europäischen Metaphysik aufgefasst. Dekonstruktivisten interessieren sich für die (Zer)Störung von Strukturen. Sie glorifizieren die Sinnvariabilität von Objekten oder Texten und erklären binäre Gegensätze wie gut/böse, Zentrum/Rand, normal/unnormal, drin/draußen, männlich/weiblich oder Gott/Teufel für obsolet.

Anita Mörth beschreibt in ihrer Diplomarbeit den Aufbruch der strukturierenden Zweigeschlechtlichkeit und erarbeitet ein handlungsorientiertes pädagogisches Konzept für die »Geschlechter-Dekonstruktion als Prinzip in der universitären Lehre«: da_anitamoerth.pdf.

Schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz

Die 1984 gegründete Juristen-Vereinigung Lebensrecht e. V. (JVL) hat ihren Sitz in Köln und tritt für den wirksamen Schutz des menschlichen Lebens in all seinen Phasen ein. Nachfolgend gebe ich das Eingangsreferat wieder, das der Vorsitzende Bernward Büchner am 2. Mai 2008 anlässlich eines Symposiums zum Lebensschutz gehalten hat. Richter a. D. Büchner diagnostiziert sehr scharf, wie durch eine schleichende sprachliche Neubesetzung der Lebensrechtsthemen die Gesellschaft auf einen Bewusstseinswandel vorbereitet wird.

In den letzten Wochen mussten wir zwei schmerzliche Niederlagen für den Lebensschutz in Deutschland und Europa erleben: die Entscheidung des Bundestags vom 11. April, den im Stammzellgesetz festgelegten Stichtag für den möglichen Import menschlicher embryonaler Stammzellen um 5 Jahre hinauszuschieben, und wenige Tage später dann die Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats in Straßburg vom 16. April zum angeblichen »Recht auf Abtreibung«.

Dem Stammzell-Beschluss des Bundestags ist eine lebhafte und intensive öffentliche Debatte vorausgegangen, an der sich die Lebensrechtsorganisationen rege beteiligt haben, insbesondere der Bundesverband Lebensrecht, dessen Vorsitzende, Frau Dr. Claudia Kaminski, ich bereits begrüßen konnte. Auf Initiative des BVL fand in Berlin ein Hearing statt und wurde mit dem Internet-Portal www.deine-stammzellen-heilen.de eine Kampagne gestartet, mit der eine hervorragende Information geleistet wurde und in deren Rahmen sich eine große Zahl namhafter und sachverständiger Persönlichkeiten zu Wort gemeldet haben. Bei einer vom BVL in Auftrag gegebenen, repräsentativen Meinungsumfrage von Infratest haben sich etwa zwei Drittel der Befragten gegen eine Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken und für die Forschung und Therapie mit adulten Stammzellen ausgesprochen. Eine ganz große Mehrheit der Bevölkerung Deutschlands will also nicht, was der Bundestag beschlossen hat.

Auch unsere Vereinigung hat sich in der Stammzell-Debatte wiederholt zu Wort gemeldet. Dabei haben wir insbesondere betont, dass es verwerflich ist, sich die Früchte einer Unrechtshandlung selbst für Heilungszwecke zunutze zu machen, und dass bereits die – wenn auch eingeschränkte – gesetzliche Erlaubnis des Imports menschlicher embryonaler Stammzellen, die nur durch Tötung von Embryonen gewonnen werden können, gegen die Pflicht zur Achtung der Menschenwürde verstößt. Insbesondere Herr Professor Hillgruber, stellvertretender Vorsitzender unserer Vereinigung, hat diesen Standpunkt in der NJW, in der FAZ und bei einer Anhörung des Bundestages dezidiert vertreten. Von dieser Grundposition ausgehend haben wir ein Import- und Forschungsverbot für embryonale Stammzellen gefordert.

Die beschlossene Verschiebung des Stichtags ist angesichts der Fülle und des Gewichts der Gegenargumente unverständlich und zumindest, was die Höhe des Abstimmungsergebnisses betrifft, nicht zu erwarten gewesen. Insbesondere die CDU/CSU-Fraktion bot dabei ein Bild der Zerrissenheit. Nur 89 Unionsabgeordnete votierten für ein Forschungsverbot, 102 für die Verschiebung des Stichtags, nur 113 dagegen und 31 Fraktionsmitglieder stimmten sogar für die völlige Streichung des Stichtags.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte die Forschungsministerin Schavan. Es lohnt sich, noch einmal nachzulesen, wie sie ihren forschungsfreundlichen Standpunkt in der abschließenden Parlaments-Debatte begründet hat. Die embryonalen Stammzelllinien, sagte sie, würden aus solchen Embryonen gewonnen, »bei denen die Entscheidung bereits getroffen wurde, sie nicht für eine Schwangerschaft einzusetzen, also solche, denen die Voraussetzung zum Leben bereits genommen ist«. In derselben Rede erklärte Frau Schavan, das Embryonenschutzgesetz stehe nicht zur Diskussion. Es sei unbestritten. Das sei der umfassendste Schutz der Embryonen. Dabei bleibe es. Damit täuscht sie darüber hinweg, dass ihre zuvor wiedergegebene Argumentation einem Rückfall hinter den Erkenntnisstand gleichkommt, der dem Embryonenschutzgesetz zugrunde liegt. Danach darf es menschliche Embryonen, die künstlich für einen anderen Zweck erzeugt wurden als die Einführung in die Gebärmutter zur Herbeiführung einer Schwangerschaft während eines Zyklus’, also die so genannten überzähligen Embryonen, von denen Frau Schavan sprach, gar nicht geben. Eine Forschungsministerin, die derart schillernd argumentiert, verdient nicht das Vertrauen, dass bei ihr der Embryonenschutz in guten Händen ist. Sie wird immer Wege finden, um der Forschung auch künftig einen »Korridor« auf Kosten dieses Schutzes offen zu halten. Auch dafür wird dann wieder das eigene Gewissen bemüht werden. Die inflationäre Berufung auf das Gewissen vermag die vernunftgeleitete Argumentation jedoch nicht zu ersetzen, wie Professor Sala kürzlich in einem Leserbrief zu Recht bemerkte.

Eine nicht geringere Katastrophe als der Stammzell-Beschluss des Bundestags ist die bereits erwähnte, gegen die Stimmen der Abgeordneten der EVP verabschiedete Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats. Diese Resolution behauptet ein »Recht auf sicheren und legalen Zugang zur Abtreibung« und soll Mitgliedsstaaten dazu anhalten, die Abtreibung vollends zu legalisieren. Die Tötung Ungeborener wird dabei als selbstverständliche ärztliche Dienstleistung verstanden, zu der Ärzte verpflichtet sein sollen. Die dabei angewandte Taktik ist von internationalen Konferenzen längst bekannt. Nun ist wohl erstmals in einem parlamentarischen Dokument von einem »Recht auf Abtreibung« die Rede.

Vermutlich haben bisher nicht alle Anwesenden von dieser Resolution erfahren. Denn in den Medien war von ihr kaum die Rede. Und Kritik an ihr war meines Wissens nur seitens der katholischen Kirche und aus unseren Reihen zu vernehmen. Warum dieses verbreitete Schweigen? Ist der Bewusstseinswandel inzwischen bereits so weit voran geschritten, dass die Behauptung eines »Rechts auf Abtreibung« kaum noch Anstoß erregt oder gar als selbstverständlich empfunden wird? Dabei versteht es sich doch eigentlich von selbst, dass es im Einklang mit dem Menschenrecht auf Leben ein Recht auf Abtreibung, d. h. ein Recht zum Töten, nicht geben kann. Wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993 ausdrücklich heißt, ist es nicht möglich, ein Recht zum Schwangerschaftsabbruch einzuräumen, »weil Schwangerschaftsabbruch immer Tötung ungeborenen Lebens ist«. Sicher ist eine Abtreibung insofern, als sie für das ungeborene Kind den sicheren Tod bedeutet. Von einer für die Frau sicheren Abtreibung kann nur sprechen, wer ihre häufigen physischen und psychischen Folgen ausblendet.

In der Debatte über die Änderung des Stammzellgesetzes ist von einer »ethischen Wanderdüne« die Rede gewesen. Eine solche Wanderdüne ist auch bezüglich der Abtreibung zu beobachten. Der so genannte gesellschaftliche Kompromiss fand in der Formel »straffrei, aber rechtswidrig« seinen Ausdruck. Inzwischen ist die Rechtswidrigkeit einer Abtreibung nahezu in Vergessenheit geraten. Wie sollte es auch anders sein angesichts des Angebots des tötenden Eingriffs in einem flächendeckenden Netz von Einrichtungen als Staatsaufgabe und seiner nahezu ausnahmslosen Finanzierung aus den Länderhaushalten? Das nächste Ziel auf dem Weg der Wanderdüne ist die Verfestigung des Bewusstseins von der Abtreibung als Recht. Nicht die Behauptung eines solchen Rechts wird kritisch hinterfragt. Vielmehr muss sich rechtfertigen, wer es bestreitet. Den Veranstaltern des Christivals in Bremen z. B. wird in der jüngsten Ausgabe des »Spiegel« vorgeworfen, sie machten mobil auch »gegen das Recht auf Abtreibung« [Anmerkung R. K.: Der Spiegel 18/2008, S. 38].

Wenn die Leben schützende Wirkung des gesetzlichen »Beratungskonzepts« ganz wesentlich auch eine Frage des Bewusstseins ist, wie die Karlsruher Richter meinten, müssten sich alle an einem wirksamen Lebensschutz Interessierten längst Gedanken darüber gemacht haben, wie es zu diesem negativen Bewusstseinswandel kommen konnte und wie ihm zu begegnen wäre. Wo – bitte sehr – wird diese Frage gestellt? Und wo sind die Verfechter des gesetzlichen Konzepts, die heute noch bereit sind, dessen Grundbedingungen in Erinnerung zu rufen?

Zeichen eines neuen Nachdenkens gibt es dennoch, besonders in der jungen Generation, auch innerhalb der Kirchen, wie kürzlich eine Erklärung des Diözesanrats der Katholiken der Erzdiözese München und Freising zur Abtreibungsmentalität und -praxis mit dem Titel »Zeit zum Umdenken«. Dieses Nachdenken zu wecken und zu fördern, ist eine bleibende Aufgabe für uns. Das unablässige und geduldige Arbeiten an dieser Aufgabe, wird uns so bald keine spektakulären Erfolge bescheren. Doch auf Dauer wird es nicht vergeblich sein.

Wiedergabe des Beitrags mit freundlicher Genehmigung von VRiaVG a. D. Bernward Büchner, Vorsitzender der JVL.

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner