Beschneidung

Die Beschneidung des Herzens

Überall wird heute über Beschneidung diskutiert, auch hier im TheoBlog. Pastor Wegert von der Arche in Hamburg hat die Gelegenheit genutzt, um anhand von Phil 3 über die „Beschneidung des Herzens“ zu predigen:

Willst du äußere Religion oder Christus? Willst du dein Vertrauen auf Fleisch setzen oder auf den Sohn Gottes, durch den allein du gerettet werden kannst? Willst du durch Werke selig werden oder durch Gnade? Beides geht nicht. Wer beides will, der zerschneidet, der zerstört das Evangelium des Glaubens. Darum suche nicht länger Symbole, Rituale, Zeremonien und Traditionen, sondern suche die Wirklichkeit, die Beschneidung des Herzens, die überschwängliche Erkenntnis Christi, damit du Ihn und nur Ihn gewinnst zum ewigen Leben.

Die Predigtmitschrift kann hier heruntergeladen werden: tv120826.pdf.

VD: UN

Fürsorgliche Diskriminierung

Berthold Rothschild, Psychiater aus Zürich, hat den Disput des Ethikrates um die Beschneidung treffend kommentiert:

Es stimmt, die rituelle Beschneidung ist im religiösen Sinne Symbol für eine Opferung – fremdbestimmt durch die Eltern und durch patriarchale Religionsgesetze. Religiöse Kulturen haben es in einer Welt der vergötzten Selbstbestimmung – die in Tat und Wahrheit aber nie und schon gar nicht weltweit verwirklicht ist – offensichtlich zunehmend schwer. Meine fehlende Vorhaut immerhin schützt mich irgendwie vor gar manchen Heuchlern, die stellvertretend vorgeben, angeblich mein Bestes zu wollen oder gewollt zu haben.

Mehr: www.nzz.ch.

VD: MM

Landgericht Köln verbietet Judentum

Der Arzt, der die Beschneidung vornahm, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar. Die FAZ berichtet über den Rechtsstreit:

Ein vom Gericht bestellter medizinischer Gutachter kam zu dem Schluss, es gebe „jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“. Entscheidend aber ist, dass das Landgericht eine Beschneidung, die ein Arzt nach Einwilligung der Eltern ordnungsgemäß an einem „nicht einwilligungsfähigen Knaben“ vornimmt, als Körperverletzung wertet. Anders als das Amtsgericht kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern überwiege.

Die Beschneidung sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie „weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts“ dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.“

Hier der vollständigen FAZ-Beitrag zum Beschneidungsverbot: www.faz.net.

Der katholische Philosoph Josef Bordat macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass der Entscheid des Landgerichts für Juden einem Religionsausübungsverbot gleichkommt (VD: TL):

Wer sich nicht beschneiden lässt bzw. wer nicht dafür sorgt, dass seine männlichen Nachkommen nach Gen 17, 12 ordnungsgemäß beschnitten werden, hat – nach jüdischem Verständnis – den Bund mit Gott gebrochen und wird für andere Juden untragbar. Damit kommt das Beschneidungsverbot für Juden einem vollständigen Religionsausübungsverbot gleich, denn die jüdische Religion ist ohne „Bund mit Gott“ und ohne die Identifikation mit dem „Stammesverband“ nicht denkbar. In der Konsequenz stellt das Landgericht Köln also nicht die Beschneidung als traditionelles, im Grunde aber lässliches „Ritual“ unter Strafe, sondern einen ganz wesentlichen Aspekt der jüdischen Identität, ohne den es schlicht und einfach nicht möglich ist, Jude zu sein. Das Landgericht Köln verbietet mit seinem Urteil in letzter Konsequenz das Judentum selbst. In Deutschland. Das sollte man wissen, bevor man das Urteil „fortschrittlich“ nennt.

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