Der Arzt, der die Beschneidung vornahm, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar. Die FAZ berichtet über den Rechtsstreit:
Ein vom Gericht bestellter medizinischer Gutachter kam zu dem Schluss, es gebe „jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“. Entscheidend aber ist, dass das Landgericht eine Beschneidung, die ein Arzt nach Einwilligung der Eltern ordnungsgemäß an einem „nicht einwilligungsfähigen Knaben“ vornimmt, als Körperverletzung wertet. Anders als das Amtsgericht kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern überwiege.
Die Beschneidung sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie „weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts“ dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.“
Hier der vollständigen FAZ-Beitrag zum Beschneidungsverbot: www.faz.net.
Der katholische Philosoph Josef Bordat macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass der Entscheid des Landgerichts für Juden einem Religionsausübungsverbot gleichkommt (VD: TL):
Wer sich nicht beschneiden lässt bzw. wer nicht dafür sorgt, dass seine männlichen Nachkommen nach Gen 17, 12 ordnungsgemäß beschnitten werden, hat – nach jüdischem Verständnis – den Bund mit Gott gebrochen und wird für andere Juden untragbar. Damit kommt das Beschneidungsverbot für Juden einem vollständigen Religionsausübungsverbot gleich, denn die jüdische Religion ist ohne „Bund mit Gott“ und ohne die Identifikation mit dem „Stammesverband“ nicht denkbar. In der Konsequenz stellt das Landgericht Köln also nicht die Beschneidung als traditionelles, im Grunde aber lässliches „Ritual“ unter Strafe, sondern einen ganz wesentlichen Aspekt der jüdischen Identität, ohne den es schlicht und einfach nicht möglich ist, Jude zu sein. Das Landgericht Köln verbietet mit seinem Urteil in letzter Konsequenz das Judentum selbst. In Deutschland. Das sollte man wissen, bevor man das Urteil „fortschrittlich“ nennt.