Der Arzt, der die Beschneidung vornahm, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung zwar freigesprochen. Doch nach dem Urteil des Landgerichts Köln sind Beschneidungen von Kindern aus religiösen Gründen künftig strafbar. Die FAZ berichtet über den Rechtsstreit:
Ein vom Gericht bestellter medizinischer Gutachter kam zu dem Schluss, es gebe „jedenfalls in Mitteleuropa keine Notwendigkeit, Beschneidungen vorbeugend zur Gesundheitsvorsorge vorzunehmen“. Entscheidend aber ist, dass das Landgericht eine Beschneidung, die ein Arzt nach Einwilligung der Eltern ordnungsgemäß an einem „nicht einwilligungsfähigen Knaben“ vornimmt, als Körperverletzung wertet. Anders als das Amtsgericht kommt das Landgericht zu dem Ergebnis, dass das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit die Grundrechte der Eltern überwiege.
Die Beschneidung sei insbesondere nicht durch die Einwilligung der Eltern gerechtfertigt, weil sie „weder unter dem Blickwinkel der Vermeidung einer Ausgrenzung innerhalb des jeweiligen religiös gesellschaftlichen Umfelds noch unter dem des elterlichen Erziehungsrechts“ dem Wohl des Kindes entspreche. Der Körper des Kindes werde durch die Beschneidung dauerhaft und irreparabel verändert. „Diese Veränderung läuft dem Interesse des Kindes, später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können, zuwider. Umgekehrt wird das Erziehungsrecht der Eltern nicht unzumutbar beeinträchtigt, wenn sie gehalten sind abzuwarten, ob sich der Knabe später, wenn er mündig ist, selbst für die Beschneidung als sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam entscheidet.“
Hier der vollständigen FAZ-Beitrag zum Beschneidungsverbot: www.faz.net.
Der katholische Philosoph Josef Bordat macht in einem Kommentar darauf aufmerksam, dass der Entscheid des Landgerichts für Juden einem Religionsausübungsverbot gleichkommt (VD: TL):
Wer sich nicht beschneiden lässt bzw. wer nicht dafür sorgt, dass seine männlichen Nachkommen nach Gen 17, 12 ordnungsgemäß beschnitten werden, hat – nach jüdischem Verständnis – den Bund mit Gott gebrochen und wird für andere Juden untragbar. Damit kommt das Beschneidungsverbot für Juden einem vollständigen Religionsausübungsverbot gleich, denn die jüdische Religion ist ohne „Bund mit Gott“ und ohne die Identifikation mit dem „Stammesverband“ nicht denkbar. In der Konsequenz stellt das Landgericht Köln also nicht die Beschneidung als traditionelles, im Grunde aber lässliches „Ritual“ unter Strafe, sondern einen ganz wesentlichen Aspekt der jüdischen Identität, ohne den es schlicht und einfach nicht möglich ist, Jude zu sein. Das Landgericht Köln verbietet mit seinem Urteil in letzter Konsequenz das Judentum selbst. In Deutschland. Das sollte man wissen, bevor man das Urteil „fortschrittlich“ nennt.
Das störend ist, daß viele Leute, auch sonst eigentlich gutgläubige Christen, dieses Urteil bejubeln
Entweder ist man trotz der scheinbaren politischen Korrektheit immer noch judenfeindlich und islamfeindlich gesonnen, oder hat der Säkularismus gewonnen.
Der Staat mischt sich einfach zuviel ein. Wir leben bereits in einer totalitären Gesellschaft, nur viele sind dessen nicht gewußt, und wollen auch gar nicht daran denken, daß sie unfrei sondern von der Staatsideologie manipulierte Robote sind
Es scheint so, als gehöre zur“deutschen Mentalität“ der Hang zum „Totalitarismus mit wissenschaftlicher Begründung“. Die Mehrheit der Männer im anglo-amerikaischen Raum sind beschnitten – unabhängig von ihrer Religion. Diese gerichtliche Begründung ist an den Haaren herbeigezogen. Erstens kann man mit dieser weiten Begründung alles mögliche andere in Zukunft auch verbieten. Auf der anderen Seite steht das Recht des Kindes sonst leider an hinterster Stelle. Was will dieser Richter wirklich?
Das Urteil ist ein unzulässiger Eingriff in die Religionsfreiheit. Es ist ein Zeichen davon, dass die christliche Weltsicht immer mehr verloren geht, was sich ja dann – leider – auf mittlere Sicht im Denken der Richter niederschlagen MUSS. Eine christliche Weltsicht hat zur Folge, dass man die Verantwortung der Eltern für die religiöse Erziehung der Kinder höher wertet als die „Freiheit der Kinder zur Selbstbestimmung“. Der Abbau der christlichen Weltsicht in der Gesellschaft hat zur Folge, dass die „Rechte der Kinder“ eben vergleichsweise höher gewertet werden, und auch keine Verantwortung der Eltern mehr besteht, die Kinder in der Ehrfurcht vor Gott zu erziehen. (Nun kann man bei dem jüdischen Gott noch diskutieren, ob das derselbe ist wie der christliche (denn nur wer Jesus hat, der hat auch den Vater; wer Jesus nicht hat, der hat auch den Vater nicht; politisch inkorrektes Statement des Tages), aber das sei mal an anderer Stelle diskutiert). Gleichzeitig hat eine Anerkennung des christlichen Glaubens und… Weiterlesen »
Mit etwa fünf Jahren wurden mir die Haare ganz kurz geschnitten (auf etwa 1 cm). Dadurch wurde ich von anderen gleichaltrigen und älteren Kindern verhöhnt. Das Haare-Schneide war ein nicht-notwendiger Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte als Kind. Gefolgt von einem seelischen Schaden. An welchen Anwalt kann ich mich wenden, um meine Eltern und den Staat, der dieses nicht verhindert hat, zu verklagen?
Gruß
Peter
PS: Ich weiß: Haareschneiden ist kein chirurgischer Eingriff.
@Roderich: „Das Argument des “späteren Wechsel zu anderer Religion erschweren” zählt übrigens nicht – oder wer soll das bitte schön kontrollieren, vor einem möglichen Religionswechsel, ob jemand beschnitten ist??“
Na was meinst du denn, warum in einigen Gemeinden keine Frauen in den Gemeindeleitungen erwünscht sind? 😉 [Nicht ernst gemeint]
Gruß
Peter
@Peter,
so ählich dachte ich auch – die „Schatzmeisterin der Moschee“, oder an was dachte der Richter??
😉
Ich hatte schon mal von Bestrebungen von Interesenvertretern für ein Beschneidungsverbot gehört, diese aber als Spinnereien abgetan. Ich bin echt erschrocken, als ich das gelesen habe. Da kann man nur auf eine Berufung hoffen, um nicht Millionen Menschen in Deutschland in die Illegalität zu treiben. Über den Rechtsstaat kann man echt nur noch den Kopf schütteln. Armes Deutschland.
@Joel213,
nicht das „Kind mit dem Bade ausschütten“.
So schlecht ist der „Rechtsstaat“ Deutschland nun wieder nicht.
Vielleicht machen wir uns die Vorzüge, von denen wir durchaus leben, zu wenig bewusst.
Damit will ich nicht sagen, dass das System außerhalb jeder Kritik steht.
Lutz
@Joel213: Diese Gruppen gibt es sogar in Israel. Sie haben sich dort unter dem Namen „Kahal“ organisiert.
Liebe Grüße, Ron
Es geht m.E. um das Abwägen zwischen dem Recht auf körperliche Unversehrtheit und Religionsfreiheit. Die Tatsache allein, dass ein Ritus Tradition ist, macht ihn nicht unangreifbar. Aber beim Judentum gehört die Beschneidung zur religiösen Identität (Bundeszeichen) und sie richtet nicht nur keinen Schaden an, sondern ist, zumindest wenn man den vielen Gutachten Glauben schenkt, gesundheitsfördernd. Im Islam ist m.E. der Zeitpunkt der Beschneidung nicht festgelegt. Grundsätzlich: Es scheint, als Treffen hier Weltanschauungen aufeinander. Während es dankbarer Weise noch Leute gibt, die Leben, Geschichte und Religion ernst nehmen, gibt es andere, die Selbstbestimmungsrechte und den Rechtspositivismus auf die Spitze treiben. Würde mich nicht wundern, wenn eines Tages auch die Kindertaufe verboten wird.
Liebe Grüße, Ron
Lieber Ron,
diese Aussage
wird sehr kontrovers gesehen. Man kann nicht pauschal sagen, dass die Beschneidung keinen Schaden anrichtet. Manchen Männern ist dadurch die komplette sexuelle Empfindsamkeit verloren gegangen oder sie leiden unter psychischen Problemen. Das Argument der Gesundheitsförderung ist in Ländern mit einer guten Infrastruktur bzw. der dadurch möglichen entsprechenden Körperhygiene auch hoch umstritten.
Was ich damit sagen möchte ist, dass das Thema nicht schwarz-weiß abgehandelt werden sollte. Eine Beschneidung ist sicher auch nicht mit einer „Taufe“ zu vergleichen. Ich weiß wovon ich rede, da ich beides bei vollem Bewusstsein und ersteres ohne wirksame Schmerzmittel „genossen“ habe. Das eine übrigens aus Glaubens- und das andere aus notwendigen medizinischen Gründen.
Liebe Grüße
Jo
Ich bin auch empört über das Urteil.
Aber wie soll man auf den Einwand antworten: „dann könnte ja jede Religion oder Glaubensgemeinschaft (die es bereits gibt oder die noch entstehen kann) alle möglichen chirurgischen Eingriffe im Namen der Religion rechtfertigen bzw. praktizieren, z.B.: Mädchenbeschneidung, Wittwenverbrennung, Ehrenmorde, Ohren abschneiden usw. (ich weiß die Beispiele sind an den Haaren gezogen und nicht passend.)“?
Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut; also mal bitte den Ball flach halten: das war ein Urteil des Landgerichts Köln! Also bitte in die nächste Instanz: dort wird sich zeigen, was in der Rechtsprechung gilt oder was nicht! Auch der Instanzenweg wird Rechtssicherheit vermitteln (hoffentlich); in der Regel ist das so.
Die Beiträge der meisten hier offenbaren, dass sie juristische Laien sind.
@alle: Hans Michael Heinig, Professor für Öffentliches Recht und Staatskirchenrecht an der Universität Göttingen, schreibt: Liest man die Entscheidung des Landgerichts Köln, verwundert vor dem Hintergrund dieser komplexen Gemengelage die Unbekümmertheit, mit der das Gericht zu Werke geht. Die hier vorgeführte Konzentration auf die rechtstechnischen Fragen ist sicherlich vornehmster Ausdruck eines funktional ausdifferenzierten Rechtssystems; eine gewisse historische und kulturelle Sensibilität, ein Sinn für das, was man mit einem Urteil anrichtet, wünscht man sich aber doch von der Justiz. So stellt sich etwa die Frage, ob es sinnvoll ist, ausgerechnet den Arzt zu kriminalisieren, der die Beschneidung durchführt. Denn mit der Abdrängung solcher tradierten Praktiken in die Illegalität droht die Einschaltung von Pfuschern und damit sind echte Gesundheitsrisiken für die Kinder zu besorgen. Welches Signal geht weltweit davon aus, dass ausgerechnet in Deutschland nun ein strafrechtliches Beschneidungsverbot bestehen soll? Dass Juden für die Beschneidung Deutschland verlassen müssen, um ihre Religion entsprechend den eigenen Lehren leben zu können? Was sagt die Entscheidung… Weiterlesen »
@alle: dem „Die hier vorgeführte Konzentration auf die rechtstechnischen Fragen ist sicherlich vornehmster Ausdruck eines funktional ausdifferenzierten Rechtssystems; eine gewisse historische und kulturelle Sensibilität, ein Sinn für das, was man mit einem Urteil anrichtet, wünscht man sich aber doch von der Justiz“ stimme ich zu und auch dem was Ernst geschrieben hat gilt meine Zustimmung: „Rechtsstaatlichkeit ist ein hohes Gut; also mal bitte den Ball flach halten: das war ein Urteil des Landgerichts Köln! Also bitte in die nächste Instanz: dort wird sich zeigen, was in der Rechtsprechung gilt oder was nicht!“ Empörung aus christlicher Seite unter christlichem Aspekt verstehe ich hingegen nach wie vor nicht (an anderer Stelle hatten wir auch „Religionsfreiheit“ am plastischen Beispiel des Baus von Moscheen …). Außerdem sehe ich hier neben dem Aufeinanderprallen von ganzen Weltanschauungen auch das Problem in sich widersprüchlicher Gesetze. Wie soll „Gleichstellung“ gepaart mit „Religionsfreiheit“ funktionieren? Es wird dann nicht verwundern, wenn Situationen eintreten, wo man für ein Urteil wichten muss.… Weiterlesen »
[…] Die jüdische Gemeinschaft in Deutschland ist tief verunsichert. Seitdem das Kölner Landgericht die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven verboten hat, herrscht große Unruhe in den Gemeinden. Denn der Richterspruch trifft einen besonders sensiblen Punkt (siehe auch den Beitrag: Landgericht Köln verbietet Judentum). […]