Familienpolitik

Wo kommen die Kinder her?

Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) konnte die mit dem Elterngeld gesteckten Ziele nicht erreichen. Gute zwei Jahre nach der Einführung dieses Milliardenprogramms bleibt Deutschland von einem Kindersegen unter der Bildungsschicht weit entfernt. Der Geburtenrückgang ist nicht gestoppt. Wie das Statistische Bundesamt in dieser Woche mitteilte, ist die Zahl der Neugeborenen in Deutschland 2008 gegenüber der vergleichbaren Zahl des Vorjahres um 1,1 Prozent zurückgegangen.

Carsten Germis und Inge Kloepfer von der FAS ziehen folgendes Fazit:

Der Anteil der Kinder aus bildungsfernen Familien wird weiter steigen. Die Schicht der Transferempfänger reproduziert sich selbst in einem Land, in dem sozialer Aufstieg seltener gelingt als anderswo – auch weil sich viele im Sozialstaat eingerichtet und den Willen zum Aufstieg aus eigener Kraft aufgegeben haben. Von den gesellschaftlichen Folgekosten dieser Entwicklung will kaum einer sprechen. Nicht zuletzt, weil es politisch wenig korrekt ist, auf die falschen Anreizwirkung des Geldsegens hinzuweisen. Im Gegenteil: Um den Kampf gegen Kinderarmut zu gewinnen, wird in der Politik der Ruf nach noch höheren Sozialtransfers lauter. Die Folge: Der Trend, dass vor allem in bildungsfernen Schichten Kinder geboren werden, wird sich weiter verstärken.

Hier der vollständige Beitrag: www.faz.net.

Etikettenschwindel Familienpolitik

Martin Lohmann, von 1994 bis 1997 Chefredakteur des Rheinischen Merkur und von 1998 bis 2004 Chefredakteur der Rhein-Zeitung, durchleuchtet in seinem neuen Buch die Familienpolitik in Deutschland.

Nach Lohmann verdient die derzeitige Familienpolitik ihren Namen nicht, da es sich in Wirklichkeit um eine reine »Frauenerwerbsförderpolitik« handelt. Die Politik sorgt sich nicht um das Wohl der Familie, sondern möchte Frauen nach der Geburt eines Kindes möglichst schnell wieder an den außerhäuslichen Arbeitsplatz bringen. Da nach Lohmann die Mutter die wichtigste Bezugsperson für Kinder in den ersten Lebensjahren ist, hat für ihn so eine Bevormundung der Familie durch den Staat den Namen »Familienpolitik« nicht verdient.

Hier ein Auszug aus der Publikation: www.duesseldorf-blog.de. Das Buch kann überall im Buchhandel bestellt werden:

  • Martin Lohmann, Etikettenschwindel Familienpolitik, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus, 2008; 222 S., 19,95 €.

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen

Der Deutsche Bundestag hat das »Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls« einstimmig beschlossen. Damit sollen Familiengerichte künftig zum Schutz vernachlässigter oder misshandelter Kinder frühzeitiger eingreifen können.

Bislang musste Eltern ein konkretes Erziehungsversagen nachgewiesen werden. Da dies aber in der Praxis schwierig gewesen sei, seien die Jugendämter oft davor zurückgeschreckt, die Justiz einzuschalten. Künftig muss dieser Nachweis nicht mehr geführt werden. Das Familiengericht kann tätig werden, wenn das Wohl des Kindes aus der Sicht der Behörden gefährdet ist und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden wollen oder können.

Mit einem Katalog konkreter Maßnahmen stellt das Gesetz klar, dass das Gericht eine Reihe von Schritten anordnen darf, ohne gleich das Sorgerecht zu entziehen. So kann es Eltern verpflichten, an einer Erziehungsberatung oder einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen, ihr Kind in den Kindergarten zu geben oder für einen regelmäßigen Besuch der Schule zu sorgen. Mit der Auflistung solcher Handlungsmöglichkeiten sollen Jugendämter ermutigt werden, die Familiengerichte frühzeitiger einzuschalten.

Kritikern der Gesetzesänderung wird mitgeteilt, die Debatte über eine Entmachtung der Eltern sei »virtuell; denn diejenigen, die ihre Sorge dadurch zum Ausdruck bringen, dass sie den Teufel an die Wand malen, haben sich die Gesetzesänderungen, … nicht angeschaut« (Leutheusser-Schnarrenberger).

Kinderschutzpräsident Heinz Hilgers ist sich sicher, dass das neue Gesetz weder das Leben von Lea-Sophie, Kevin, Jessica oder anderen verhungerten oder zu Tode misshandelten Kinder hätte retten können, berichtet die sozialistische Tageszeitung Neues Deutschland: www.neues-deutschland.de.

Das vollständige Protokoll der Beratung über das »Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls« kann hier herunter geladen werden: Gefährdung des Kindeswohls. Außerdem gibt es den Link zur dazugehörigen Drucksache 1606815.pdf.

Zur geplanten Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen

Brief an die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing:

Sehr geehrte Frau Bätzing,

am Donnerstag, den 24.04.2008, sollen Sie im Bundestag über die Gesetzesnovellierung des §1666, BGB abstimmen. Diese Novellierung wird den Kindern, die von ihren Eltern misshandelt oder vernachlässigt werden, leider nicht helfen. Bereits in der Begründung heißt es, dass die Jugendämter und Familiengerichte die jetzigen Gesetze nicht ausreichend umgesetzt haben. Durch die beispielhafte Aufzählung der Eingriffsmöglichkeiten (§ 1666 Absatz 3 BGB) soll dem nun abgeholfen werden. Da die Familiengerichte bereits nach jetziger Gesetzeslage früher eingeschaltet und tätig werden, ist keine Gesetzesänderung nötig.

Warum also diese Novellierung? Sie schwächt unberechtigterweise das Recht der Eltern, so wie es Artikel 6 GG vorsieht, indem das Tatbestandsmerkmal des »elterlichen Erziehungsversagens« in der Generalnorm des § 1666 BGB Absatz 1, entfällt. Durch die Orientierung ausschließlich am »Kindeswohl« wird im Zweifel die Beweislast umgekehrt. Jetzt müssen Eltern vor dem Gericht begründen und beweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen haben, das Erziehungsgrundrecht wird in das Ermessen des Richters oder der Jugendämter gestellt. Damit wird faktisch erreicht, was mit der Aufnahme von eigenen »Kinderrechten« in das Grundgesetz erreicht werden sollte. Eltern sollen nun ihre Kinder in dem Sinne erziehen müssen, wie der Staat und seine Instanzen das Wohl des Kindes interpretieren.

Deshalb bitte ich Sie, am Donnerstag gegen diese Novellierung zu stimmen. Das »gut austarierte Verhältnis zwischen den Rechten und Pflichten der Eltern einerseits und den Aufsichts- und Interventionsmöglichkeiten des Staates andererseits« darf nicht eindeutig zugunsten des Staates verschoben werden. Sollte dies dennoch stattfinden, weil der ideologische Druck der zuständigen Regierungsmitglieder größer ist, als die sachliche Einsicht in die Wirklichkeit von Familien, ist mit einer Flut von Klagen verängstigter und besorgter Eltern zu rechnen.

Mit herzlichen Grüßen aus Ihrem Wahlkreis,

Ihr Ron Kubsch

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