Grundgesetz

Grundrechte oft nicht mehr als Abwehrrechte gegen den Staat verstanden

Diese Aussage von Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, sollte nachdenklich stimmen:

Dass man sich mit den potenziellen Richtern und Richterinnen auch öffentlich befasst, liegt sicher auch daran, dass man sich zusehends bewusst wird, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht für Politik und Gesellschaft hat. Das liegt auch daran, dass das Gericht von Anfang an und gerade auch in jüngster Zeit über seine Kompetenzen seine Gestaltungsmacht kontinuierlich erweitert hat.

Beispielsweise über seine Rechtsprechung zu den Grundrechten. Im Bestreben um perfektionierten Grundrechtsschutz lässt sich eine immer stärkere Tendenz beobachten, die Grundrechte zusehends nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu begreifen, sondern umgekehrt als Grundlage für staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger.

Mehr: www.nzz.ch.

Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz aufnehmen

Die SPD-Fraktion möchte das Merkmal der sexuellen Identität in das Grundgesetz einfügen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (17/254) vorlegt. Nach den Vorstellungen der Fraktion soll Artikel 3 (»Gleichheit vor dem Gesetz«) nach den Wörtern »wegen seines Geschlechtes« einen entsprechenden Formulierung enthalten.

In einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages dazu heißt es:

Die Sozialdemokraten schreiben unter anderem, Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, transsexuelle und intersexuelle Menschen seien in unserer Gesellschaft auch heute noch Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Benachteiligungen ausgesetzt. Gesetzliche Diskriminierungsverbote hätten zwar die rechtliche Situation der Betroffenen deutlich verbessert. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schaffe jedoch eine klare Maßgabe für den Gesetzgeber. Es stehe für das deutliche Bekenntnis, dass Gesichtspunkte der sexuellen Identität eine ungleiche Behandlung in unserer Gesellschaft unter keinen Umständen rechtfertigen könne.

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