Olaf Latzel

„Anti-Feministische Fundis abtreiben!“

Ich möchte auf einen bemerkenswerten Leserbrief hinweisen, der in der Nordwest Zeitung zum „Fall Olaf Latzel“ veröffentlicht worden ist (vgl. dazu hier). Ein Leser macht dort auf etwas aufmerksam, was mir bisher unbekannt war. Vor dem Gebäude, in dem der Prozess gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung stattfand, protestierten Demonstranten mit Plakaten, auf denen etwa zu lesen war: „Anti-feministische Fundis abtreiben!“

Im Leserbrief heißt es:

„Anti-Feministische Fundis abtreiben!“ ist da groß im Bildvordergrund auf einem Plakat von zwei Demonstranten zu lesen, während sich im Gerichtssaal Amtsrichterin Best und in der NWZ Kommentator Begerow einig sind: Respektlosigkeit, Herabwürdigung, Diffamierung und öffentliche Aufhetzung gehen gar nicht und gehören bestraft. Die Amtsrichterin appelliert zudem an Friedlichkeit, Freundlichkeit und einen respektvollen Umgangston. Sie sind aber beide unfähig, die Volksverhetzung vor dem Gerichtssaal und die Verbreitung von Volksverhetzung in der eigenen Zeitung zu erkennen: Wer also gegen den politischen „Feminismus“ ist und sich in seinem Glauben auf feste biblische Fundamente stützt, soll „abgetrieben“ werden? Gemeint sind damit offenbar Pastor Latzel im Gerichtssaal und seine Unterstützer davor. Öffentlich und explizit die „Abtreibung“, also zumindest eine Gewaltmaßnahme, wenn nicht Tötung und Auslöschung einer bestimmten Menschengruppe zu fordern, die aus religiöser Überzeugung heraus anderer Meinung ist: Ist dies nicht mehr eine Volksverhetzung als alles, was Pastor Latzel vorgeworfen werden kann?

Hier geht es zur Quelle: www.nwzonline.de.

Ein glattes Fehlurteil

Das Amtsgericht Bremen hat den Pastor Olaf Latzel wegen Volksverhetzung verurteilt. Die Strafe beträgt drei Monate Haft, umgewandelt in eine Geldstrafe zu 90 Tagessätzen à 90 Euro (siehe dazu hier und hier).

Der idea-Redakteur David Wengenroth, promovierter Jurist und Prädikant der Evangelischen Kirche von Westfalen, erkennt in dem Richterspruch des Amtsgerichts Bremen ein klares Fehlurteil:

Das Urteil des Amtsgerichts Bremen gegen Olaf Latzel ist ein glattes Fehlurteil. Die Urteilsbegründung, die Richterin Ellen Best am 25. November in dem Konzertsaal „Die Glocke“ ablieferte, strotzte von juristisch-handwerklichen Fehlern, falschen Behauptungen und logischen Widersprüchen. So sagte Best gleich zu Beginn ihrer Ausführungen, die Entscheidung sei „nicht einfach“ gewesen, weil es „kaum obergerichtliche Rechtsprechung“ gebe, an der sie sich hätte orientieren können. Das ist, mit Verlaub, Quatsch. Mit den Urteilen verschiedener Ober- und Bundesgerichte zum Tatbestand der Volksverhetzung, kann man Regalmeter füllen. Wie wenig Latzels Äußerungen in die Reihe der „volksverhetzenden“ Äußerungen passen, wäre ihr klar geworden, wenn sie sich auch nur eine Handvoll davon angesehen hätte. Tat sie aber nicht.

Ich folge der Einschätzung von David Wengenroth und hoffe sehr, dass ein höheres Gericht angerufen wird und es zu einem fairen Urteil kommt.

Hier der ganze Artikel: www.idea.de.

Das freie Wort in der Predigt

Die Bremische Bürgerschaft hat sich vergangenen Mittwoch frenetisch von dem evangelikalen Pastor Olaf Latzel distanziert, der sich in seiner Predigt auf kritische Bemerkungen zu anderen Religionen eingelassen hatte. Die rot-grüne Koalition und die Linke verabschiedeten sogar gemeinsam eine Resolution mit dem Titel „Bremen ist bunt: Gegen Hasspredigten und Diskriminierung von der Kanzel“. In der Entschließung, die von der Fraktion der Linken eingebracht wurde, beanstandet das Bremer Landesparlament Latzels „aufwiegelnde und herabwürdigende Predigt“.

Soll also das Parlament darüber entscheiden, was Pastoren auf der Kanzel verkündigen? Hatten wir die Einschränkung des freien Wortes nicht schon mehrfach in der jüngeren deutschen Geschichte? Muss eine pluralistische Gesellschaft nicht solche Predigten aushalten, auch dann, wenn sie nicht mit allen Aussagen des Predigers einverstanden ist? Nachfolgend gebe ich mit freundlicher Genehmigung einen Kurzkommentar von Ulrich Parzany wieder:

Das freie Wort in der Predigt

Das Landesparlament von Bremen hat mehrheitlich beschlossen, dass es sich davon distanziert, wenn ein Pastor seiner Gemeinde die Gültigkeit des Ersten Gebotes predigt: „Ich bin der HERR, dein Gott; du sollst keine anderen Götter haben neben mir“ (2Mose 20,2f). Wer das tut, dem wirft die Bremische Bürgerschaft vor, „unter dem Deckmantel von Predigt und Schriftauslegung Hass gegen Anders- und Nichtgläubige zu verbreiten“. Die Kommunisten haben ja in ihren Systemen den Kirchen immer Vorschriften gemacht. Aber dass ein solcher Antrag auch von SPD und Grünen unterstützt wird, lässt aufhorchen. Sie können sich leider der Unterstützung kirchlicher Amtsträger gewiss sein. „Die Bremische Bürgerschaft begrüßt die Distanzierung der Bremischen Evangelischen Kirche und der Beschäftigten gegen die aufwiegelnde und herabwürdigende Predigt von Pastor Olaf Latzel. Die Äußerungen in der Predigt vom 18. Januar 2015 sind absolut indiskutabel.“ Dass ein Parlament beschließt, was wir diskutieren sollen oder nicht, ist allerdings ziemlich unverschämt. Da mein Bruder Olaf Latzel in seiner Predigt ein paar rotzige Wörter benutzt hat, wird man sich wahrscheinlich auch weiter von ihm vornehm distanzieren. Ich jedenfalls jetzt erst recht nicht. Begreift Ihr denn nicht, dass es hier tatsächlich um das Erste Gebot geht? „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.“

Nach oben scrollen
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner