Rechtssprechung

Grundrechte oft nicht mehr als Abwehrrechte gegen den Staat verstanden

Diese Aussage von Christoph Degenhart, emeritierter Professor für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Leipzig und ehemaliger Richter am sächsischen Verfassungsgerichtshof, sollte nachdenklich stimmen:

Dass man sich mit den potenziellen Richtern und Richterinnen auch öffentlich befasst, liegt sicher auch daran, dass man sich zusehends bewusst wird, welche Bedeutung das Bundesverfassungsgericht für Politik und Gesellschaft hat. Das liegt auch daran, dass das Gericht von Anfang an und gerade auch in jüngster Zeit über seine Kompetenzen seine Gestaltungsmacht kontinuierlich erweitert hat.

Beispielsweise über seine Rechtsprechung zu den Grundrechten. Im Bestreben um perfektionierten Grundrechtsschutz lässt sich eine immer stärkere Tendenz beobachten, die Grundrechte zusehends nicht nur als Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat zu begreifen, sondern umgekehrt als Grundlage für staatliche Eingriffe in Grundrechte der Bürger.

Mehr: www.nzz.ch.

Wir brauchen Bürgermut

Hier ein bemerkenswertes Interview mit dem Rechtsphilosophen Johann Braun über die Aushöhlung der Verfassung durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Quintessenz:

Was wir brauchen, ist Bürgermut, mehr Offenheit und Ehrlichkeit bei der Diskussion heikler Themen und außerdem Medien, die ihre Aufgabe in der Information, nicht aber in der Indoktrination der Bürger sehen.

Hier: www.freiewelt.net.

VD: JH

Digitalisierung gemeinfreier Werke

Blogger, Redaktionen und Mitarbeiter von Bibliotheken oder Schulen müssen sich täglich mit einer Vielzahl hochkomplexer urheberrechtlicher Fragestellungen auseinandersetzen, wenn es um die Digitalisierung von Werken geht. Im privaten Alltag wird beim Umgang mit diesen Fragen oft ein Auge zugedrückt. Bibliotheken und andere Einrichtungen müssen rechtskonforme Lösung suchen.

Till Kreutzer hat freundlicherweise einen Leitfaden »Digitalisierung gemeinfreier Werke durch Bibliotheken« erstellt, der hier heruntergeladen werden kann: Digitalisierungsleitfaden_20110112b(1).pdf.

Mildernde Umstände für Ehrenmörder?

Die »Internationale Gesellschaft für Menschenrechte« (IGFM) bezeichnete die Entschuldigungen für Ehrenmörder durch den ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Winfried Hassemer, als »unerträglich«.

Hassemer hatte sich in einem Interview mit Spiegel Online vom 13. Mai für mildernde Umstände für Ehrenmörder eingesetzt. Er fände, »bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden. Er lebt vermutlich nach anderen sozialen Mustern. Deshalb muss man auch einen Verbotsirrtum in Erwägung ziehen.« Daher rege er an, »den Blick zu weiten« und versuche, »das entschuldigende Element zu stärken«.

Der Geschäftsführende Vorsitzende der IGFM, Karl Hafen, betonte dazu: »Eine solche Verharmlosung von Ehrenmorden ist unerträglich. In allen uns bekannten Fällen war ein Verbotsirrtum völlig ausgeschlossen. Mildernde Umstände für Ehrenmorde kommen einer Verhöhnung der Opfer gleich.« Hafen unterstrich, dass eine muslimische Frau das gleiche Recht auf Leben und Würde habe wie jeder andere Mensch – unabhängig von der Sozialisation ihres Ehemannes.

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