Ulrich Kutschera

Ulrich Kutschera freigesprochen

Das Landgericht Kassel hat den Evolutionsbiologen Prof. Ulrich Kutschera (Kassel) vom Vorwurf freigesprochen, sich in einem Interview 2017 beleidigend und volksverhetzend über Schwule und Lesben geäußert zu haben. 

Eine gute Nachricht für diejenigen, denen die Meinungsfreiheit ein hohes Gut ist.

Das Nachrichtenmagazin idea berichtet:

Das Gericht kam am 2. März zu dem Schluss, dass seine Aussagen von der im Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt sind. Meinungen dürften auch scharf und verletzend sein. Für viele Menschen schwer erträgliche Aussagen seien nicht gleich strafbar.

Damit hob das Landgericht das vorherige Urteil des Amtsgerichts Kassel vom August 2020 auf. Es hatte den heute 66-jährigen Wissenschaftler wegen beleidigender Äußerungen über Homosexuelle zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt worden.

Gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur IDEA sagte Kutschera zum Urteil: „Nach so viel negativer Berichterstattung und einer klaren Vorverurteilung war ich über den Freispruch erstaunt.“

Der Richter am Landgericht Kassel habe seine Äußerungen im Rahmen der grundgesetzlich verankerten Meinungsfreiheit verortet: „Leider haben die Mainstream-Medien wieder einseitig berichtet.“ An allen drei Verhandlungstagen vor dem Landgericht habe er dargelegt, dass seine Aussagen im kath.net-Interview zur „Ehe für alle“ sachlich korrekt gewesen seien: „Darüber schweigen die Leitmedien, was ich bedauere.“

Wie unsachlich die Mainstream-Medien berichten, ist gelegentlich schon an den Überschriften abzulesen. Die FAZ titelte: „Freispruch für Professor nach homophoben Äußerungen“.

Mehr: www.idea.de.

Efa: Widersinnige Entscheidung

Der Atheist und Evolutionsbiologe Ulrich Kutschera über die Entscheidung zugunsten Homo-Ehe:

Diese widersinnige Entscheidung überrascht mich nicht, denn sie ist eine konsequente Fortführung der von John Money (1921–2006) im Jahr 1955 begründeten Gender-Ideologie, die von der These ausgeht, es gäbe ein „psychosoziales Geschlecht“ (Gender), welches unabhängig von der biologisch-genetischen Veranlagung des Menschen existiert und wandelbar ist. Diese absurden Ansichten wollte Money mit seinem Baby-Kastrationsexperiment „beweisen“, was bekanntlich fehlgeschlagen ist (Doppelmord der Brüder Reimer). Diese perverse Kinderschänder-Ideologie liegt dem „Gleichstellungs- bzw. Frau-gleich-Mann-Dogma“ zugrunde, welches auf Grundlage biologischer Fakten ad absurdum geführt werden konnte. Da insbesondere unter rot-grünen Politikern die Moneyistische Irrlehre, welche auch „Homo-Ehen“ und Pädophilie befürwortet, verbreitet ist, kam es wenig überraschend zu dieser positiven Fehlabstimmung.

Unsere naiven Politiker benutzen Begriffe aus der Biologie, ohne zu wissen, was diese überhaupt bedeuten. Bevölkerung heißt Population, und Populationen sind definiert als Fortpflanzungsgemeinschaften. Die auf deutschem Staatsgebiet lebende, religiös-kulturell relativ homogene deutsche Population ist somit ein Zusammenschluss von Menschen, die Nachkommen hinterlassen. Die wichtigste Aufgabe von Staatsführern besteht darin, die ihnen anvertraute Population aufrecht zu erhalten; daher ist die Ehe zwischen einem Mann (Spermien-Produzent) und einer Frau (Eizellen-Bereitstellerin mit Gebärfähigkeit) vom Grundgesetz unter besonderen Schutz gestellt. Obwohl ca. 15 % aller Männer und Frauen aus biologischen Gründen unfruchtbar sind, sind sie dennoch prinzipiell fortpflanzungsfähig (verantwortungsvolle assistierte Reproduktion). Homo-Paare, d. h. Mann-Mann- bzw. Frau-Frau-Verbindungen, sind sterile, a-sexuelle Erotik-Duos ohne Reproduktions-Potenzial. Das Problem künstlicher Befruchtungen lesbischer Pärchen, wobei nach Geburt eines Kindes eine Frau die Vater-Rolle übernimmt, kann hier nicht im Detail thematisiert werden. Das bemitleidenswerte Befruchtungs-Produkt muss dann z. B. im Kindergarten sagen: „Mein Papa ist meine zweite Mama“. Um das durchzuboxen, wird die von Kindesmisshandler John Money eingeführte, widernatürliche Früh-Sexualisierung betrieben, die ich als geistige Vergewaltigung Schutzbefohlener interpretiere. Diese Gender-Rechnung wird aber nicht aufgehen.

Mehr: www.kath.net.

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