Das WORLD MAGAZINE meldete am 12. Dezember 2018, dass zwei große evangelikale Dachorganisationen formell Prinzipien gebilligt haben, die die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität (SOGI) als Diskriminierungsmerkmale akzeptieren. Die Vorstände des Rates für christliche Hochschulen und Universitäten (CCCU) und der National Association of Evangelicals (NAE) haben in den letzten Monaten vergleichbare Anträge angenommen und damit eine mehrjährige Arbeit vorangetrieben, die ihrer Meinung nach notwendig ist, um die Religionsfreiheit zu wahren.
In dem Beitrag heißt es:
„Als christliche Hochschullehrer sind wir zunehmend davon überzeugt, dass die praktikabelste politische Strategie darin besteht, einen umfassenden Schutz der Religionsfreiheit mit der ausdrücklichen Unterstützung der grundlegenden Menschenrechte für Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft zu verbinden“, schrieb Shirley Mullen, Präsidentin des Houghton College, eine von mehreren Personen, die in beiden Boards sitzt, in einem Positionspapier, das den NAE-Vorständen zur Verfügung gestellt wird.
Mehr hier: world.wng.org.
Es ist immer wieder interessant zu beobachten, wie das Thema „Menschenrechte“ in diesem Zusammenhang herangezogen wird. Nur: In der „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ steht überhaupt nichts davon! Von welchen Menschenrechten sprechen wir hier eigentlich?
Artikel 18:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
Die „grundlegenden Menschenrechte für Mitglieder der LGBT-Gemeinschaft“ galten doch schon immer. Denn es sind ja Menschenrechte und nicht LGBT-Rechte. Mich irritiert, dass eine christliche Organisation dies betonen muss. Jedoch stellt sich mir die Frage, was damit bezweckt wird, wenn christliche Hochschulen dies explizit betonen. Interessant wird es sein, die Auswirkungen auf den Lehrauftrag der Schulen zu beobachten. Es ist eines, die Menschenrechte zu achten. Es ist etwas anderes, die Lehre der Bibel zu verwässern. Ich hoffe, die Verantwortlichen wissen dies zu trennen.
Das ist sicher richtig. Es geht hier allerdings darum, dass die Konzepte „sexuelle Orientierung“ und „Geschlechtsidentität“ mit der Religionsfreiheit verbunden, also unter die Menschenrechte subsumiert, werden sollen.
Liebe Grüße, Ron
Vielleicht ist Homosexualität genau das, die Kulthandlung der Religion der Anbetung des Menschen? Römer 1,25