Belgien

„Heißt das, ich muss sterben?“

Belgien hat – wie ich erwartete – als erstes Land die aktive Sterbehilfe für Kinder unabhängig von ihrem Alter erlaubt. Zuvor hatten die Niederlande die aktive Sterbehilfe für Kinder ab 12 Jahren und unter strengen Regeln auch bei schwerkranken Neugeborenen zugelassen.

Für den Arzt Sven Gottschling gehört die Betreuung unheilbar kranker Kinder zum Alltag. Die Debatte um aktive Sterbehilfe nennt er zynisch und erklärt, wie man mit diesen Kindern über den Tod spricht und wie man ihnen beistehen kann.

Der Wunsch, dem Leben ein Ende zu setzen, ist ja – und das gilt nicht nur für Kinder – vor allem ein Hilfeschrei, weil der Patient starke Schmerzen hat, weil er schlecht Luft bekommt, weil er Angst vor einem weiteren Eingriff hat oder sich nicht mehr bewegen kann. Bei vielen dieser Dinge kann ich als Arzt durch Gespräche, Unterstützung oder Medikamente helfen. Manchmal ist der Todeswunsch auch Symptom einer Depression, dann muss ich dieses Krankheitsbild als Arzt behandeln.

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VD: JS

Sterbehilfe: Dunkel und noch dunkler

In Belgien gibt es seit 2002 ein Recht zu sterben. Dieses Recht bezieht sich nicht nur auf körperliche Qualen, sondern auch auf seelisches Leiden. Die Entscheidungen des Einzelnen – so die Denkvoraussetzung – muss akzeptiert werden. Es stehe einem Außenstehenden nicht zu, dass subjektiv empfundene Leiden eines Einzelnen zu werten.

Kurz vor Weihnachten ist es nun in Belgien zu einem weiteren Tabubruch gekommen. Die von Universitätsärzten ausgeführte Sterbehilfe an einem taubblinden belgischen Zwillingspaar zeigt die fatale Verlinkung von Sterbehilfe und Behinderung.

Melanie Mühl hat für die FAZ dieses tragischen Fall nachgezeichnet und kommentiert. Mit gefällt, dass sie auf eine traurige Fehlentwicklung aufmerksam macht: Viele behinderte Menschen werden in unserer Gesellschaft alleingelassen:

Zwei Brüder beschließen zu sterben. Die eineiigen Zwillinge aus dem belgischen Dorf Putte heißen Marc und Eddy V., sie sind fünfundvierzig Jahre alt und wurden taub geboren. Als sie erfuhren, dass sie nun auch noch erblinden würden, sahen sie den einzigen Ausweg im Tod. Ihr ganzes Leben haben sie Seite an Seite verbracht, gemeinsam bewohnten sie ein Appartement, gemeinsam absolvierten sie eine Ausbildung zum Schuhmacher und gemeinsam starben sie nun kurz vor Weihnachten 2012. Es waren Ärzte des Brüsseler Universitätsklinikums, die ihnen die tödlichen Injektionen spritzten.

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Weg mit den Kreuzen: das Neuheidentum boomt

In Belgien könnten Kreuze auf Friedhöfen bald verboten sein. Das zumindest fordert ein neuer Gesetzesentwurf. Demnach sollen religiöse Symbole künftig aus öffentlichen Einrichtungen verbannt werden.

Belgische Politiker debattieren derzeit über die Trennung von Staat und Kirche. Sollte der geplante Gesetzesentwurf in Kraft treten, könnte das bedeuten, dass Kreuze von Friedhöfen verbannt werden. Sie dürften dann nicht mehr an zentraler Stelle oder im Eingang, beispielsweise als Gedenkkreuz oder Friedhofssymbol, stehen. Das berichtet die Tageszeitung »Die Welt«. Demnach sollen nur noch Kreuze auf individuellen Gräbern zugelassen sein.

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